Frage zur Zulassungsbescheinigung Feld 17
Verfasst: 9. Jun 2017
Moinsen,
ich hab gerade mal in die Zulassungsbescheinigung meiner Honda geschaut weil ich wissen wollte ob sie nach EU oder StVZo zugelassen ist.
Im Feld K bindet sich jedoch nur ein - und im Feld 17 ein E (E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen.)
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die vom Hersteller erteilte BE für das Möp nicht mehr. Heißt das im Umkehrschluss, dass auch alle Teile die eine ABE für die Karre haben nur noch über Einzelabnahme zulässig sind? Oder könnte ich jetzt theoretisch machen was ich will und behaupten, dass ich es schon so gekauft habe?
Das Fahrzeug ist Original nur der Scheinwerferhalter und die Blinkerhalter sind anders.
Bin dezent verwirrt
Foren- und Internetrecherche habe ich bereits betrieben bin aber leider zu keinem Ergebnis gekommen.
ich hab gerade mal in die Zulassungsbescheinigung meiner Honda geschaut weil ich wissen wollte ob sie nach EU oder StVZo zugelassen ist.
Im Feld K bindet sich jedoch nur ein - und im Feld 17 ein E (E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen.)
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die vom Hersteller erteilte BE für das Möp nicht mehr. Heißt das im Umkehrschluss, dass auch alle Teile die eine ABE für die Karre haben nur noch über Einzelabnahme zulässig sind? Oder könnte ich jetzt theoretisch machen was ich will und behaupten, dass ich es schon so gekauft habe?
Das Fahrzeug ist Original nur der Scheinwerferhalter und die Blinkerhalter sind anders.
Bin dezent verwirrt

Foren- und Internetrecherche habe ich bereits betrieben bin aber leider zu keinem Ergebnis gekommen.