Federbein ohne ABE durch Federtausch eintragungsfrei?
Verfasst: 13. Jun 2017
Hallo Zusammen,
da ich gerne die Stoßdämpfer meiner BMW R45 gegen neuere & schickere tauschen möchte, habe ich mich auf die Suche nach passenden Stoßdämpfern gemacht. Hierbei bin ich bei einem Ebay-Shop über folgende Zeilen gestoßen:
"Federbein ist beim Motorrad die Kombination einer Schraubenfeder mit einem hydraulisch wirkenden Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer).
Federbeine gehören zu den Bauteilen, die das Fahrverhalten beeinflussen und deshalb zur Erteilung der Betriebserlaubnis beitragen.
Der Wechsel der Original-Schraubenfeder gegen eine andere, z.B. mit progressiver statt linearer Federkennung sowie der Austausch des kompletten Federbeins ist genehmigungspflichtig. Änderungen oder Austausch des Schwingungsdämpfers sind nicht genehmigungspflichtig.
Das bedeutet: Wenn die Orignalfeder übernommen wird - ist der Stoßdämpfer nicht genehmigungspflichtig."
Jetzt frage ich mich natürlich ob hierbei wirklich etwas dran ist? Und wenn ja würde es mir auch erlauben die Federn aus meinen einfachen Stoßdämpfer aus der R45 auszubauen, in die neuen Stoßdämpfer (mit einstellbarer Zug- & Druckstufe) einzubauen und ich dürfte damit dann einfach eintragungsfrei durch die Gegen fahren? Dies kann ich mir nämlich irgendwie nicht vorstellen.
Ich freue mich auf euere Antworten und vielleicht ist ja jemand schonmal über etwas ähnliches gestolpert.
Viele Grüße und hier noch ein Bild der möglichen neuen Stoßdämpfer (sie haben so keine ABE):
da ich gerne die Stoßdämpfer meiner BMW R45 gegen neuere & schickere tauschen möchte, habe ich mich auf die Suche nach passenden Stoßdämpfern gemacht. Hierbei bin ich bei einem Ebay-Shop über folgende Zeilen gestoßen:
"Federbein ist beim Motorrad die Kombination einer Schraubenfeder mit einem hydraulisch wirkenden Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer).
Federbeine gehören zu den Bauteilen, die das Fahrverhalten beeinflussen und deshalb zur Erteilung der Betriebserlaubnis beitragen.
Der Wechsel der Original-Schraubenfeder gegen eine andere, z.B. mit progressiver statt linearer Federkennung sowie der Austausch des kompletten Federbeins ist genehmigungspflichtig. Änderungen oder Austausch des Schwingungsdämpfers sind nicht genehmigungspflichtig.
Das bedeutet: Wenn die Orignalfeder übernommen wird - ist der Stoßdämpfer nicht genehmigungspflichtig."
Jetzt frage ich mich natürlich ob hierbei wirklich etwas dran ist? Und wenn ja würde es mir auch erlauben die Federn aus meinen einfachen Stoßdämpfer aus der R45 auszubauen, in die neuen Stoßdämpfer (mit einstellbarer Zug- & Druckstufe) einzubauen und ich dürfte damit dann einfach eintragungsfrei durch die Gegen fahren? Dies kann ich mir nämlich irgendwie nicht vorstellen.
Ich freue mich auf euere Antworten und vielleicht ist ja jemand schonmal über etwas ähnliches gestolpert.
Viele Grüße und hier noch ein Bild der möglichen neuen Stoßdämpfer (sie haben so keine ABE):