Reifenfreigaben im FZG-Schein.. Interpretationshilfe bitte :D
Verfasst: 22. Sep 2017
Hallo zusammen,
Meine letzte Reifenfrage war zur XJ550, aber meine XT600 43f braucht für den Tüv auch frische Reifen. Ich würde gerne ein paar grobstollige aufziehen. Ausnahmsweise sogar nicht der Optik wegen, sondern das Ding soll wirklich Gelände können. Leider gibt es für das alte Möp kaum noch Freigaben seitens der Hersteller für moderne Reifen, schon garnicht für grobstollige.
Jetzt habe ich da aber noch ein Verständnisproblem mit den Reifenfreigaben. Ich weiß nicht, ob ich eine solche überhaupt benötige, oder ob es reicht wenn ich die richtigen Dimensionen wähle. In meinem FZG-Schein steht dazu ein bisschen was, ich werde aber nicht schlau draus. Ich tippe das mal ab und hoffe auf die Experten hier
AUSN.: FAHRTRICHTNANZ.FEDERND BEFESTIGT * REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN * Entstörstecker: TDT-137.WIDERSTANDSZÜNDKERZEN: NGK R DR7ES OD.NGK R DPR7WA-9 OD. NGK R DPR8EA-9 * M.SONDERLENKER TOMMAASELLI 214.B BREITE 860MM. GRIFFENDE 1149MM UB. FAHRBAHN * ZU P.2.M. LEISTUNGSSTEIG.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN KENN.43F * ZU 15.1+2: A.GEN.: V0.3.00-21 43 R.HI.4.00 - 18 64R * ZU 15.1+2 A.GEN.: 90/90-21 54 T I.V.M. HI. 130/80-18 72T
Also einmal l.t Betriebsanleitung (die ich nicht mehr habe) und dann zweimal Eintragungen in Zoll und metrisch aber scheinbar ohne Fabrikatsbindung. Heißt das ich kann z.B. hinten alles in der Größe 130/80-18 aufziehen. Aber dann keine 120er Breite??
Ich bin mir relativ sicher, dass viele Tüv Prüfer mir da bei Nachfrage auch keine ganz korrekten und vollständigen Antworten geben könnten. Schön wäre es außerdem, wenn das ganze ohne eine weitere Eintragung geht und ich mir damit den Gang zum Amt sparen könnte....
Danke und viele Grüße
Meine letzte Reifenfrage war zur XJ550, aber meine XT600 43f braucht für den Tüv auch frische Reifen. Ich würde gerne ein paar grobstollige aufziehen. Ausnahmsweise sogar nicht der Optik wegen, sondern das Ding soll wirklich Gelände können. Leider gibt es für das alte Möp kaum noch Freigaben seitens der Hersteller für moderne Reifen, schon garnicht für grobstollige.
Jetzt habe ich da aber noch ein Verständnisproblem mit den Reifenfreigaben. Ich weiß nicht, ob ich eine solche überhaupt benötige, oder ob es reicht wenn ich die richtigen Dimensionen wähle. In meinem FZG-Schein steht dazu ein bisschen was, ich werde aber nicht schlau draus. Ich tippe das mal ab und hoffe auf die Experten hier

AUSN.: FAHRTRICHTNANZ.FEDERND BEFESTIGT * REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN * Entstörstecker: TDT-137.WIDERSTANDSZÜNDKERZEN: NGK R DR7ES OD.NGK R DPR7WA-9 OD. NGK R DPR8EA-9 * M.SONDERLENKER TOMMAASELLI 214.B BREITE 860MM. GRIFFENDE 1149MM UB. FAHRBAHN * ZU P.2.M. LEISTUNGSSTEIG.D.GEÄND.ANSAUGSTUTZEN KENN.43F * ZU 15.1+2: A.GEN.: V0.3.00-21 43 R.HI.4.00 - 18 64R * ZU 15.1+2 A.GEN.: 90/90-21 54 T I.V.M. HI. 130/80-18 72T
Also einmal l.t Betriebsanleitung (die ich nicht mehr habe) und dann zweimal Eintragungen in Zoll und metrisch aber scheinbar ohne Fabrikatsbindung. Heißt das ich kann z.B. hinten alles in der Größe 130/80-18 aufziehen. Aber dann keine 120er Breite??
Ich bin mir relativ sicher, dass viele Tüv Prüfer mir da bei Nachfrage auch keine ganz korrekten und vollständigen Antworten geben könnten. Schön wäre es außerdem, wenn das ganze ohne eine weitere Eintragung geht und ich mir damit den Gang zum Amt sparen könnte....
Danke und viele Grüße