Seite 1 von 1

EZ 1981 und (trotzdem) Geräusch mit "N" eingetragen

Verfasst: 16. Okt 2017
von seven7
laut meinem Kenntnisstand wurden Fahrzeuge mit EZ zwischen 1966 und November 1980 der nationalen Messung unterzogen...sprich es gab in den Papieren hinter den Geräusch-zahlen ein N

nun habe ich hier ein Moped mit EZ januar 1981...und da steht hinter dern Zahlen auch ein N

z,b, 83N für das Standgeräusch. (kein E oder P oder dB(A))

vom EZ-datum wäre ja bei ner Kontrolle die Nahfeldmessung nach neuer norm fällig, aber die Eintragungen sind scheinbar (noch) nach alter Norm,.


wie wird sowas gehandhabt? Übergangszeit? Motorrad auf Halde und später zugelassen?
Falls von Belang: war mal ein Polizei-Krad

Re: EZ 1981 und (trotzdem) Geräusch mit "N" eingetragen

Verfasst: 17. Okt 2017
von Mopedschrauber
Wurde hier schon lang und breit durch gekaut.
viewtopic.php?f=31&t=7476

Re: EZ 1981 und (trotzdem) Geräusch mit "N" eingetragen

Verfasst: 17. Okt 2017
von seven7
ja, viel gerede, aber letztendlich keine wirklichdeutliche aussage bis auf 1 posting...vorbehaltlich die angaben stimmen:

"Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden. Quelle: TÜV

Dieses Datum erweitert den möglichen Zeitraum bis zu dem der N-Zusatz anerkannt wird."