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Seitenständer

Verfasst: 17. Okt 2017
von Meicel
Moin moin,

da ich in den letzten Umbau-Zügen liege und die Abnahme nach §21 naht, habe ich einmal beim TÜV gefragt wie denn nun wirklich die Regelung zum Seitenständer - 2 Federn und/oder Killschalter etc. - ist. Hier die Antwort des Tüv-Stellenleiters...

Seitenständer müssen an allen Krafträdern ohne Beiwagen so gestaltet sein,
dass das Anfahren mit Motorkraft im ausgeklappten Zustand nicht möglich ist.
Ausnahme: Krafträder, die bis zum 31.12.1975 zugelassen wurden, dürfen aus juristischen
Gründen weiterhin einen nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer haben,
sofern er serienmäßig verbaut wurde und dies in der Kraftrad-ABE aufgeführt
ist. Ich empfehle Ihnen allerdings aus Sicherheitsgründen einen selbsttätig klappbaren
Seitenständer nachzurüsten, da es aufgrund des starren Seitenständers in der
Vergangenheit zu schweren Unfällen gekommen ist.

Das ist vielleicht hilfreich für den einen oder anderen Umbau.

Gruß aus Kiel,
Meicel

Re: Seitenständer

Verfasst: 17. Okt 2017
von Ausbilder
Nachdem ich mit dem Seitenständer fast einen Salto gedreht hatte, haben alle meine Moppeds entweder einen Selbsteinklappenden Seitenständer oder einen Killschalter. Vor zwei Jahren ist hier einer mit ausgeklappten Ständer gegen einen Baum gefahren. Das war seine letzte Fahrt....

Danke für die Info!