Felgentausch Hinterrad
Verfasst: 16. Nov 2017
Hallo zusammen.
Bei meiner Kawasawaki Z250C habe ich folgende Felgengrößen.
Vorne: 18x1.60 mit 2,75x18
Hinten: 16x2.15 mit 4.60x16
Ich wollte die Hinterradfelge gegen eine 18x1.85 tauschen.
Geplant war
Vorne: 18x1.60 mit 2,75x18 / oder 3,00x18
Hinten: 18x1,85 mit 3,50x18
Um im Vorfeld das mit den Reifen abzuklären habe ich im ersten Schritt bei der Firma Heidenau bezüglich Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung für eine bestimmte Reifenkombination angefragt.
Als Antwort kam dann folgendes:
"Für diese speziellen Umrüstungen mit Änderung der Felgen haben wir leider keine Freigabe. Sie können es nur mit einer Sondereintragung versuchen. Allerdings hat der 3.50-18 einen deutlichen größeren Abrollumfang, so dass bei einer Geschwindigkeitsabnahme am Hinterrad oder Getriebe eventuell eine Tachoangleichung notwendig werden kann. Ich sende Ihnen als Anhang einfach die technischen Datenblätter der beiden Reifen mit."
und
"Die Erstellung einer Freigabe mit anderen Reifen- oder Felgengrößen gegenüber der Serienausrüstung ist ohne entsprechende Prüfungen einfach nicht möglich. "
Das verunsichert mich natürlich im meinem Vorhaben. Vor allem die zweite Aussage. Andererseits habe ich hier ja schon mehrfach gelesen, das viele solche Freigaben von Herstellern bekommen haben.
Ich habe zwar schon versucht mich zu informieren, steig aber mangels Erfahrung nicht durch.
Kann mir jemand Tipps geben wie ich da am besten weiter machen?
Danke und Gruß
Matthias
Bei meiner Kawasawaki Z250C habe ich folgende Felgengrößen.
Vorne: 18x1.60 mit 2,75x18
Hinten: 16x2.15 mit 4.60x16
Ich wollte die Hinterradfelge gegen eine 18x1.85 tauschen.
Geplant war
Vorne: 18x1.60 mit 2,75x18 / oder 3,00x18
Hinten: 18x1,85 mit 3,50x18
Um im Vorfeld das mit den Reifen abzuklären habe ich im ersten Schritt bei der Firma Heidenau bezüglich Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung für eine bestimmte Reifenkombination angefragt.
Als Antwort kam dann folgendes:
"Für diese speziellen Umrüstungen mit Änderung der Felgen haben wir leider keine Freigabe. Sie können es nur mit einer Sondereintragung versuchen. Allerdings hat der 3.50-18 einen deutlichen größeren Abrollumfang, so dass bei einer Geschwindigkeitsabnahme am Hinterrad oder Getriebe eventuell eine Tachoangleichung notwendig werden kann. Ich sende Ihnen als Anhang einfach die technischen Datenblätter der beiden Reifen mit."
und
"Die Erstellung einer Freigabe mit anderen Reifen- oder Felgengrößen gegenüber der Serienausrüstung ist ohne entsprechende Prüfungen einfach nicht möglich. "
Das verunsichert mich natürlich im meinem Vorhaben. Vor allem die zweite Aussage. Andererseits habe ich hier ja schon mehrfach gelesen, das viele solche Freigaben von Herstellern bekommen haben.
Ich habe zwar schon versucht mich zu informieren, steig aber mangels Erfahrung nicht durch.
Kann mir jemand Tipps geben wie ich da am besten weiter machen?
Danke und Gruß
Matthias