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Db-Grenze
Verfasst: 16. Aug 2013
von CafeDT
Hey Leute. Ich baue ja die XJ über Winter um. Ich habe eine 4-in-1 Street Eagle Mach 3 Anlage montiert. Sieht natürlich Yoghurtbechersch**** aus. Habe aber vielleicht das Glück ne original 4-in-2 zu schießen in der Bucht. Würde mir dann die Peashooter aus dem Kickstartershop mit den 21° Winkeln montieren. Da steht aber bei dass die sehr laut sind. Bekomme ich die Dinger abgenommen und setzt der TÜV dann direkt die db Grenze hoch oder wie läuft das? Hoffe ihr könnt mir helfen.
Re: Db-Grenze
Verfasst: 16. Aug 2013
von CafeDT
Hat denn keiner eine Ahnung oder Erfahrungen dazu?

Re: Db-Grenze
Verfasst: 16. Aug 2013
von Strandläuferin
Moin
Mein TÜVler hat mir gestern erzählt, daß es eine Obergrenze gibt, die soll irgendwo bei 90? Dezibel liegen. Ob das stimmt bin ich mir aber nicht sicher. Im Netz habe ich Hinweise gefunden die sagen, daß auf den eingetragenen 80 Dezibel (N) noch 21 Dzeibel dazugerechnet werden können bei einer Messung. Meine XJ ist Baujahr 81.
Es ehrt das Forum ja, daß du um 6.28 Uhr auf schnelle Antwort hoffst. Gib den Leuten wenigstens ne Chance ihr Frühstück zu beenden ;-)
Ulrike (die noch am Frühstückstisch sitzt)
Re: Db-Grenze
Verfasst: 16. Aug 2013
von CafeDT
Ja stimmt. Ich vergaß im Eifer der Gefechts mit meinem Kopf
Ja meine ist von 84. Ist aber schön für die nahfeldmessung eingetragen. Ich meine das wäre noch nicht so. Muss ich dann wahrscheinlich mal mit schein und Bildern beim TÜV in Hückelhoven ( Herr Brömmer oder so ähnlich geschrieben) auftauchen. Ist passt km weg aber der hat sich wenn ich mich nicht irre auf Motorräder spezialisiert..
Außer natürlich hier werde ich vorher beholfen.
Bei mir steht 84 dba meine ich drin oder 82.
EZ 1984
Re: Db-Grenze
Verfasst: 16. Aug 2013
von HansP
CafeDT hat geschrieben: Da steht aber bei dass die sehr laut sind. Bekomme ich die Dinger abgenommen und setzt der TÜV dann direkt die db Grenze hoch oder wie läuft das? Hoffe ihr könnt mir helfen.
Hallo
Ist das Ding zulaut solltest du schauen das du die Auspuff "nachdämpfen" kannst .
Es gibt Geräuschwerte /bzw. Grenzen in denen sich der Karren (oder besser die Auspuffanlage) bewegen darf. Je nach Bj. sind diese Werte unterschiedlich hoch bzw. werden unterschiedlich gemessen und bezeichnet (Goggle hilft da ungemein

)
Bewegt sich deine Auspuffanlage oberhalb dieser Geräuschgrenze wird der TÜV ,oder wer auch immer ,die Geräuschgrenze bestimmt nicht desshalb für dich hochsetzen
Gruß
Hans
Re: Db-Grenze
Verfasst: 16. Aug 2013
von mrrowin
Kann sein dass hier im Thread was brauchbares steht...
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=31&t=729
Re: Db-Grenze
Verfasst: 16. Aug 2013
von DerAlte
Bin in dieser Prozedur grad mitten drin.
Also das Zulassungsdatum muß vor 9.11.1980 liegen und es muß ein N nach den dBs eingetragen sein, damit die 21 dB zu den eingetragenen dazu addiert werden dürfen.
An Sonsten gibt's gesetzliche Höchstwerte die von Bj. Und Hubraum abhängen. Bei über 500 ccm und Bj. 80 wären das z.B. 86 dB für das Fahrgeräusch.
Das ist aber alles " Aktenlage" . Bei ner Kontrolle auf der Grünen Wiese ist man dem Mann mit der Mütze erst mal ausgeliefert und der sagt dir was augenblicklich Sache ist ::
Google und Wikipedia helfen im Detail noch weiter.
Grüße Volker
Re: Db-Grenze
Verfasst: 1. Okt 2013
von Meicel
Moin moin,
das mit dem "N" steht für National und ist nicht relevant - wichtig ist das Datum der Erst(!)zulassung
Derartige Geräuschvorschriften gab es früher eh nur in Deutschland und von daher sind sie natürlich national und nicht international. Wikipedia und die STVZO geben weiter Auskunft...
Standgeräusch
Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.

aber Vorsicht, die wenigsten Mitarbeiter der "Rennleitung" wissen das - also entsprechenden Auszug aus der STVZO ausdrucken und immer schön dabei haben!!! Mein Mopped darf demnach 110db(A) an Schalldruckpegel an die Umgebung abgeben - DAS ist
LAUT und jeder Offizielle würde das als ZU laut deklarieren, obwohl es im Rahmen der Verordnungen ist. Aber bei Laverda kommt noch hinzu, dass eh kaum ein Scheriff die Marke kennt - mittlerweile sind die meist sogar jünger als das Moped und können dann nur ratlos mit den Achseln zucken

Re: Db-Grenze
Verfasst: 2. Okt 2013
von XRTT
Meicel hat geschrieben:Moin moin,
. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. !!! Mein Mopped darf demnach 110db(A) an Schalldruckpegel an die Umgebung abgeben - DAS ist LAUT und jeder Offizielle würde das als ZU laut deklarieren, obwohl es im Rahmen der Verordnungen ist.
Das ist so leider nicht richtig. Mit 110 dB bist Du überall auf der illegalen Seite. Da gibts hier irgendwo noch einen anderen Fred dazu...