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Blinkerabstand

Verfasst: 19. Aug 2013
von mrrowin
Hi,
möchte vorne von Ochensaugen auf normale Blinker umrüsten, diese dann an den Scheinwerferhalter bauen. Kann mir jemand sagen, wie der Abstand der Blinker zueinander sein muss? Habe gehört er darf halt nicht zu klein sein. Die Blinker würden praktisch den Abstand des Scheinwerferdurchmessers dann haben...
Danke schonmal!

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 19. Aug 2013
von GeneralLee
Für EG-Zulassung 240mm vorn, 180mm hinten
Für StVZO-Zulassung 340mm vorn, 240mm hinten zueinander.

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 19. Aug 2013
von Thom
Louiskatalog Seite 816:

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Re: Blinkerabstand

Verfasst: 19. Aug 2013
von FastFranky
Je nach e Nummer kommt es auch noch auf den Abstand zum Scheinwerfer an. Darum hatte ich keinen TÜV bekommen...

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 19. Aug 2013
von mrrowin
Ahhh ok, danke! Dann werde ich mal messen. Woher weiß ich denn ob ich EG Zulassung oder Stvzo Zulassung habe?

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 19. Aug 2013
von FastFranky
Das geht aus dem Kfz Schein hervor. Bei deinem Baujahr liegt eine STVO Zulassung vor, denke ich mal. Grenze war glaube ich Anfang der 90er Jahre. Streng genommen darf man die Anbauteile nicht mischen, also in deinem Fall keine Anbauteile verwenden auf denen nur ein e Prüfzeichen drauf ist. Es gibt ultra pingelige Prüfer, dann gibt es Prüfer die das nicht so genau wissen, und eben die Variante "egal Hauptsache Prüfzeichen". Bin mit dem Mängelbericht vom Tüv in meine neue Werkstatt gefahren, da haben sich alle totgelacht. Bei denen war die W mängelfrei, direkt die Plakette erhalten...
Wenn dir Siegburg nicht zu weit weg ist, kriegste den Namen über PN.

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 22. Aug 2013
von mik2580
FastFranky hat geschrieben:...Streng genommen darf man die Anbauteile nicht mischen, also in deinem Fall keine Anbauteile verwenden auf denen nur ein e Prüfzeichen drauf ist.
Das ist doch Blödsinn (nicht auf dich bezogen, sondern auf den TÜV-er). Wenn dem so wäre, dass man nicht mischen darf, würden wir alle noch mit nem Plasteschutzblech hinten rumfahren...

Grüße,
Michael

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 8. Sep 2013
von Blackhawk
Ich hab die Erfahrung gemacht dass da keiner nachmisst wenn es nicht offensichtlich viel zu wenig Abstand ist, also auf den letzten cm kommt es da nicht an. Ich hatte auch einfach mal noch eine Mutter als Abstandhalter unter die Blinker gemacht für den TÜV, bringt dann schnell mal noch den letzten cm, temporär...

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 8. Sep 2013
von Alrik
Hab mir für vorne Hülsen aus Alu gedreht, Außendurchmesser wie die Blinker und innen mit Durchgangsloch für M8.Auspufflack drauf, fertig.
Von irgendwelchen Vorschriften mal abgesehen: Ich find, es sieht auch ziemlich behämmert aus, wenn die Beleuchtung so auf einem Fleck zusammengeknäult wird.

Und zum Thema "mischen": Wenn ich meine Beleuchtung am alten Mopped nach StVZO anbaue, erfülle ich automatisch alle ECE-Vorschriften mit (Ausnahme: Ausrüstung mit Standlicht), weil die Maße ja immer als Mindest- oder Höchstmaße angegeben sind. Und bei den Blinkern ist das Maß nach StVZO ja ein ganzes Stück größer. Und was die Kennzeichnung angeht: Man wird sich schwer tun, ne komplette Beleuchtungsanlage aus Teilen auf die Beine zu stellen, die nur mit Schlangenlinie, aber ohne E-Zeichen ist.

Re: Blinkerabstand

Verfasst: 8. Sep 2013
von triplesmart
mik2580 hat geschrieben:Das ist doch Blödsinn (nicht auf dich bezogen, sondern auf den TÜV-er). Wenn dem so wäre, dass man nicht mischen darf, würden wir alle noch mit nem Plasteschutzblech hinten rumfahren...
Nicht ganz, bei der Beleuchtung is eben Rosinenpicken nicht drin, mein TÜV Inschenör hat deswegen extra 'ne halbe Stunde die Bücher dazu gewälzt. Ich wollte aber vorne StvzO und hinten EU, das ging nicht. Habe jetzt vorn und hinten StvzO gemäße Beleuchtung (Das Problem bei mir war der aussermittige Scheinwerfer). Bei einem MOtorrad mit EU Zulassung.

Es ist komplex.

Dirk