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Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von XJMarc
Hallo zusammen,

ich schildere euch mal einen Sachverhalt:
Ich habe für meinen Umbau mehrere Tanks (zwei Originaltanks und einen von einem fremden Motorrad) und überlege nun, ob ich, wenn ich den fremden Tank verbaue und eintragen lasse ich nach belieben die Tanks wechseln kann. Also somit eine gewisse Wandelbarkeit des selben Motorrads erzielen kann.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Freunde in grün (heute blau) es bei einer Kontrolle beanstanden, wenn der Originaltank und nicht der eingetragene "Fremdtank" montiert ist.
Zur nächsten TÜV-Vollabnahme würde ich dann wieder den eingetragenen "Fremdtank" montieren.
Das ist ein Thema, was ich ungerne mit meinem TÜVler besprechen möchte, da ich mich ja in einer Art Grauzone bewegen würde.

Was sagt ihr zu dem Thema?

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von igel
Eine Eintragung dürfte Dich nicht daran hindern, wieder zurück zu bauen. Probleme gibt wohl es nur, wenn eingetragene Sachen in Verbindung mit anderen Umbauten stehen und das mit den Originalteilen nicht mehr funktioniert. Z.B. der Gabelumbau funzt nur mit anderem Tank, weil die Holme sonst am Originaltank angehen oder so ähnlich......

Eine sichere Antwort darauf wirst Du aber wohl nur von einem Prüfer bekommen.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von Tomster
Wenn du z.B. eine zurückverlegte Fussrastenanlage eingetragen hast, dann muss die auch dran sein.
Wenn nicht, muss sie wieder ausgetragen werden :oldtimer:
Dies ist zumindest lt. meinem wirklich sehr sachverständigen und wohlwollenden Prüfer Vorschrift.

Ich hatte eine Raask-Anlage in den Papieren der Kawa stehen. Mußte ausgetragen werden, da nicht montiert :dontknow:
Ob die Rennleitung das wirklich bemängelt, steht auf einem anderen Blatt.

Bis dahin
Tom

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von FEZE
moin,

zu Tank kann ich nix sagen, aaaaber....

hat die Mopete zum BSp. im origanal eine Verkleidung dran und man nackich fahren will, muss die ausgetragen werden.
baust Du aber die origanel irgendwann wieder dran muss keine Neueintragung erfolgen.

Gruß Feze

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von dirk139
Eventuell klappt auch eine Eintragung mit dem Vorwort "wahlweise " , dafür wirst du aber auch beide Varianten vorführen müssen....

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von obelix
Das Argument: "Ist nicht dran, also austragen" halte ich für nicht tragbar. Es kann ja immer mal was passieren, dass man gezwungen ist, zurückzubauen. Z.B. eine heftige Delle im Tank, ein Rostloch, ein abgerisseses Gewinde einer Fussraste wg. Aufsetzen oder dergleichen. Dann baut man tempörär zurück, bis der Schaden behoben bzw. die Ersatzteile beschafft sind. Wieso sollte ich dann die Teile austragen lassen und nachher wieder eintragen - das ist reine Geld- und Zeitverschwendung. Und genau so würde ich das dem Kontrolleti auch unter die Nase reiben.

Ich hab an meinen Autos seitenweise Eintragungen, da lasse ich garantiert nix austragen, nur weil ich grade Bock auf z.B. den anderen Spoiler hab. Alleine bei den Felgen hab ich 7 Sätze eingetragen...

Bislang hat sich auch noch keiner beschwert, weder bei der HU, bei neuen Eintragungen, noch in ner Kontrolle. Und da lasse ich es auch auf ne wilde Streiterei ankommen:-))) Letzten Endes ist das mein Geld, das derjenige mir dann vernichten will. Wir haben im Club ein Auto, das sogar zwei verschiedene Motoren eingetragen hat:-)

Gruss

Obelix

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von saarspeedy
Ich hab bei meiner Honda CM400T (Roadster Umbau) 2 Lenker eingetragen. Also ist wahlweise Montage möglich.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 15. Jan 2019
von Garagenschlosser
Das wäre mir jetzt völlig neu das man "Austrage" muß. Hab ich noch nie gehört. Viele werben ja auch beim Verkaufen mit Rahmen wo schon etliches eingetragen ist. Solange man die originalen Teile wieder anbaut ist das aus meiner Sicht vollkommen legal. Wenn ich einen anderen Tank eintragen lasse steht danach nirgends was das der originale nicht mehr verbaut sein darf.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 16. Jan 2019
von Ranger
Ist aber so, müsste ausgetragen werden. Haben wir gerade hinter uns, Polizeikontrolle, 3 Lenker eingetragen (ohne WW= wahlweise) und schon musste mein Kumpel vorfahren um die Austragung vorzuzeigen. Wobei WW nur eingetragen wird, wenn durch das umbauen keine andere Gefahr geschaffen werden kann (z.B. sehr unterschiedlich hoge oder breite Lenker).
Bestraft werden können mehrfach Eintragungen allerdings nicht, weil ja Prüforganisation UND Zulassungsstelle nicht eingeschrittgen sind, wenn es denn notwendig gewesen wäre. Der Fahrzeughalter kann nicht als Fachmann angesehen werden, der das hätte wissen müssen.
@Saarspeedy: Ohne WW ist das nicht so.
Wobei es auch hier sicher wieder mehr als 1 Handhabung in der Praxis der Ämter und Behörden gibt..... aber wenigstens gibts hierfür insgesamt keine Strafe.

Re: Tank nach Eintragung auf Original zurückwechseln

Verfasst: 16. Jan 2019
von Alrik
Kurzform: Papiere müssen zum Fahrzeug passen. Eintragung "wahlweise" geht, aber eher für Zeug, das man leicht umstecken kann (Verkleidungsscheibe oder Sitzbankabdeckung beim Mopped, Räder oder Distanzscheiben beim Auto). Tank wär da für mich drin. Aber z.B. keine zwei Lenker, keine drei Fahrwerke und ganz sicher keine zwei
Motoren.
Dem Schwachkopp, der das eingetragen hat, gehört eine mit nem Kantholz verbraten. Und da wundert sich noch irgendwer, warum die Eintragerei immer strenger reguliert wird? Da fällt einem echt nix mehr ein.