Brexit und eventuelle Folgen für uns
Verfasst: 2. Apr 2019
Der bevorstehende (ungeregelte?) Brexit sorgt ja schon allgemein für sehr viel Unsicherheit und wirtschaftliche Folgen sind bereits jetzt spürbar. Für diejenigen unter uns, die sich bereits vor dem Brexit Fahrzeuge in UK beschafft haben, hier aber noch nicht zugelassen haben, ist es höchste Zeit aktiv zu werden, um zusätzliche Zollabgaben zu vermeiden.
In meiner Sammlung vierrädrigen britischem Alteisens befinden sich 2 Fahrzeuge, die ich schon vor Jahrzehnten in UK gekauft habe, aber hier noch nicht zulassen konnte, weil sie noch nicht restauriert sind. Wenn ich diese importierten Fahrzeuge hier zulasse, wird bei der Zulassungsstelle in Absprache mit den Zollbehörden geprüft, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß verzollt und versteuert sind. Fahrzeuge, die aus einem Mitgliedsland des Zollgebiets der EU importiert wurden, müssen nicht verzollt werden. Diese Fahrzeuge sind also sogenannte "Unionswaren" und unterliegen dieser Abgabepflicht nicht. Eine Zulassung ist so möglich.
Wenn nun UK aus der EU-Zollunion austritt, muß bei einer Zulassung nachgewiesen werden, daß sich diese Fahrzeuge bereits im freien Verkehr des Zollgebiets der Union (EU27) befunden haben. Dieser Nachweis muß glaubhaft sein. Ein Kaufvertrag wird lt. Zulassungsbehörden in diesem Fall nicht ausreichen, weil der mit einfachen Mitteln manipuliert werden kann.
Ich rate allen, die solche Fahrzeuge in ihrem Bestand haben, sich schnellstmöglich mit ihrer Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen, um mit ihnen abzusprechen, welche Nachweise sie akzeptieren. Lasst euch die Vorlage dieser Nachweise auch schriftlich bestätigen, ihr wisst ja nicht, ob eure Ansprechpartner später noch in ihrer Position arbeiten. Die Behörden tun sich im Moment noch schwer, weil es seitens der Regierung noch keine klaren Anweisungen gibt. Aber alle möglichen Optionen für den Worst Case sollten bereits jetzt berücksichtigt werden, damit das Kind nicht später in den Brunnen fällt.
Schöne Grüße aus der EU (ja, das Saarland gehört auch dazu!)
Thomas
In meiner Sammlung vierrädrigen britischem Alteisens befinden sich 2 Fahrzeuge, die ich schon vor Jahrzehnten in UK gekauft habe, aber hier noch nicht zulassen konnte, weil sie noch nicht restauriert sind. Wenn ich diese importierten Fahrzeuge hier zulasse, wird bei der Zulassungsstelle in Absprache mit den Zollbehörden geprüft, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß verzollt und versteuert sind. Fahrzeuge, die aus einem Mitgliedsland des Zollgebiets der EU importiert wurden, müssen nicht verzollt werden. Diese Fahrzeuge sind also sogenannte "Unionswaren" und unterliegen dieser Abgabepflicht nicht. Eine Zulassung ist so möglich.
Wenn nun UK aus der EU-Zollunion austritt, muß bei einer Zulassung nachgewiesen werden, daß sich diese Fahrzeuge bereits im freien Verkehr des Zollgebiets der Union (EU27) befunden haben. Dieser Nachweis muß glaubhaft sein. Ein Kaufvertrag wird lt. Zulassungsbehörden in diesem Fall nicht ausreichen, weil der mit einfachen Mitteln manipuliert werden kann.
Ich rate allen, die solche Fahrzeuge in ihrem Bestand haben, sich schnellstmöglich mit ihrer Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen, um mit ihnen abzusprechen, welche Nachweise sie akzeptieren. Lasst euch die Vorlage dieser Nachweise auch schriftlich bestätigen, ihr wisst ja nicht, ob eure Ansprechpartner später noch in ihrer Position arbeiten. Die Behörden tun sich im Moment noch schwer, weil es seitens der Regierung noch keine klaren Anweisungen gibt. Aber alle möglichen Optionen für den Worst Case sollten bereits jetzt berücksichtigt werden, damit das Kind nicht später in den Brunnen fällt.
Schöne Grüße aus der EU (ja, das Saarland gehört auch dazu!)
Thomas