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Versicherung / Unfall / Motorradkauf

Verfasst: 4. Apr 2019
von takeabow
Mir ist keine passende Überschrift eingefallen, deswegen hab ich die Schlagworte angegeben, unter der ich die SuFu bemüht hab.
Ich hoffe, das ist hier richtig platziert.

1.) Wie ist das eigentlich, wenn ich mich auf das Moped vom Kumpel setze (oder umgekehrt) und einen Unfalle baue. Ohne Fremdschaden nur das Motorrad beschädigt. Ich bin dann nicht Besitzer oder Halter des Fahrzeugs aber Fahrer. Bin ich und das Motorrad dann über seine KFZ Versicherung abgesichert oder über meine private Haftpflicht?

2.) Und wie sieht es beim Kauf von fahrbereiten Motorrädern mit TÜV aus? Da bietet sich ja eventuell bei kürzeren Strecken an, das Moped auf eigenen Rädern zu bewegen. Ich gehe davon aus mit Unterzeichnung des Kaufvertrags und Übergabe der Papiere wechselt der Besitz. Jetzt bin ich Besitzer, das Motorrad ist auf jemand anderen zugelassen/angemeldet, eine Versicherung existiert, mein Name taucht aber nicht drin auf. Wäre ich bei einem Unfall (bei der Überfahrt) auch mit Fremdschaden abgesichert. Oder braucht man da ein Kurzzeitkennzeichen + Versicherung (meines Wissens nach sind die nur für Fahrzeuge die noch nicht angemeldet sind).

Ich frage konkret, da ich überlege ein fahrbereites Moped mit TÜV zu erstehen, meine letzte Anmeldung aber Ewigkeiten her ist und auch die Abholung sonst immer mit dem Hänger geschah.

Re: Versicherung / Unfall / Motorradkauf

Verfasst: 4. Apr 2019
von bastikos
Versicherung, geht bei Kauf direkt auf dich über. Bei einem Zugelassenem Fahrzeug. Zumindest Haftpflicht technisch wärst du abgesichert.

Re: Versicherung / Unfall / Motorradkauf

Verfasst: 4. Apr 2019
von peterson
zu 1.
Wir hatten mal den fall und er hatte dann einen Umfaller, hat seine private Haftpflicht übernommen.
zu 2.
Ich vor dem letzten Kauf bei der Versicherung Nachgefragt. Im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit eintragen, dann ist sie ab dem Zeitpunkt zumindest per Haftpflicht abgesichert.

Re: Versicherung / Unfall / Motorradkauf

Verfasst: 4. Apr 2019
von f104wart
takeabow hat geschrieben: 4. Apr 2019 1.) Wie ist das eigentlich, wenn ich mich auf das Moped vom Kumpel setze (oder umgekehrt) und einen Unfalle baue. Ohne Fremdschaden nur das Motorrad beschädigt. Ich bin dann nicht Besitzer oder Halter des Fahrzeugs aber Fahrer. Bin ich und das Motorrad dann über seine KFZ Versicherung abgesichert oder über meine private Haftpflicht?
In diesem Fall bist Du sehr wohl der Besitzer, aber nicht der Eigentümer/Fahrzeughalter.

Die KFZ-Haftpflicht ist ans Fahrzeug gebunden und deckt Haftungsschäden gegen dritte ab, die mit dem Fahrzeug verursacht werden. Für Schäden, die DU an dem Fahrzeug verursachst, greift Deine private Haftpflicht.


Genau so ist das bei der Überführungsfahrt nach dem Kauf, so lange das Fahrzeug noch nicht auf Dich zugelassen ist. In dem Moment aber, wo Du das Fehrzeug gekauft und bezahlt hast, bist Du der Eigentümer, und dann kannst Du Schäden am Fahrzeug NICHT mehr über Deine private Hapftplicht geltend machen. ...Vorausgesetzt natürlich, die Versicherung weiß von dem Kauf. :versteck:

Re: Versicherung / Unfall / Motorradkauf

Verfasst: 4. Apr 2019
von Oliver
f104wart hat geschrieben: 4. Apr 2019 ..... Für Schäden, die DU an dem Fahrzeug verursachst, greift Deine private Haftpflicht.
Nein, tut sie nicht.

Re: Versicherung / Unfall / Motorradkauf

Verfasst: 4. Apr 2019
von f104wart
Und warum nicht?

Aber möglicherweise hast Du Recht: Voraussetzung dafür ist wahrscheinlich, dass ich das Moped dabei nicht in Betrieb genommen habe, sondern ein abgestelltes Moped umwerfe.

Wenn ich das Fahrzeug in Betrieb nehme, dann ist es ein Kaskoschaden. Und der wird dann wahrscheinlich NICHT von meiner Privathaftpflicht gedeckt.

Was ist, wenn ich das Moped eines Bekannten oder Freundes bzw. auch ein fremdes Mopedauf die Seite schiebe, weil es im Weg steht und es dabei umfällt?


Ein anderes Beispiel, bei dem ich mir absolut sicher bin:

Fahre ich bespielsweise mit einem Einkaufswagen gegen ein fremdes Fahrzeug, dann ist das ein Privathalftpflichtschaden.

Rollt der Einkaufswagen beim Beladen meines Kofferraums oder Tankrucksacks weg und beschädigt dabei ein fremdes Fahrzeug, ist das Sache der KFZ-Haftpflicht, weil der Schaden in Verbindung mit dem Beladen meines Fahrzeugs passiert ist.