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TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 19. Apr 2019
von grumbern
Die folgenden Beiträge wuden aus diesem Thema abgetrennt.
Der direkte Weg zum TÜV ist auch ohne gültige Prüfung gestattet. Solltest Du aber nachweisen können, dass Du einen Termin dort hast ;)
Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von derJohn
grumbern hat geschrieben: 19. Apr 2019
Der direkte Weg zum TÜV ist auch ohne gültige Prüfung gestattet. Solltest Du aber nachweisen können, dass Du einen Termin dort hast ;)
Neiin, das ist nicht so. Wer seinen Termin mehr als 2 Monate überschritten hat, hat den kleinsten Tatbestand erfüllt. Auch wenn man im 2. Monat drüber dort war, Nachvorführung hat und in den 3. Monat kommt, ist der Tatbestand erfüllt. Der Gesetzgeber räumt einem nämlich eben diese 2 Monate ein, um seine HU machen zu lassen und eventuelle Reparaturarbeiten durchzuführen.
Weiteres Beispiel, wenn die HU seit Jahren abgelaufen ist und man lässt das Fahrzeug neu zu, kriegt man von der Zulassungsstelle die Auflage innerhalb einer bestimmten Zeit die HU machen zu lassen und darf nur innerhalb des Zulassungsbezirks fahren.
Vorallem ist es ja grundsätzlich schon falsch zu sagen, dass 'die Fahrt' erlaubt sei. Wenn das Kfz bei dir im Keller steht und beide Räder ausgebaut sind muss die HU trotzdem aktuell sein. Du könntest ja jederzeit wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Just my 2 Cents. Wenn's um solche Dinge geht ist Halbwissen immer gefährlich.
Re: Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von sven1
Oh haua haua ha
Jetzt geht es aber drunter und drüber.
Fragt zu dem Thema doch mal bei Zulassungsstelle und Polizei an, die geben gerne Auskunft.

Re: Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von grumbern
Hmmm und wie soll das dann mit einem Fahrzeug funktionieren, das man nicht einfach mal auf den Hänger wirft?
Die Info stammt übrigens von der Zulassungsstelle selbst, man sollte meinen, die erzählen keinen Unfug?!
Bist Du sicher, dass sich das nicht einfach auf das Fahren, sondern auch die Vorführung beim Sachverständigen bezieht?
Wenn das Kfz bei dir im Keller steht und beide Räder ausgebaut sind muss die HU trotzdem aktuell sein.
Das hingegen halte ich wiederum für völligen Humbug. Wer hat schon für jeden Rahmen im Regal eine HU (und wer soll das prüfen?)?! Da fehlen mindestens ein paar Zusatzangaben.
Zu erwähnen ist allerdings, dass die HU nach Ablauf von 3 Monaten teurer ("Strafgebühr") wird.
Sollte das alles falsch/überholt sein, ziehe ich meine Aussage zurück. Immerhin liegt meine Erfahrung damit nun schon ein paar Jahre zurück. Eine fundierte Aussage mit Aufzeigen der Möglichkeiten wäre aber in jedem Fall wünschenswert.
Gruß,
Andreas
Re: Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von grumbern
sven1 hat geschrieben: 20. Apr 2019
Fragt zu dem Thema doch mal bei Zulassungsstelle und Polizei an, die geben
gerne Auskunft.
Das zweifle ich zumindest teilweise an ;)
Re: Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von obelix
grumbern hat geschrieben: 20. Apr 2019Wenn das Kfz bei dir im Keller steht und beide Räder ausgebaut sind muss die HU trotzdem aktuell sein.
Das hingegen halte ich wiederum für völligen Humbug. Wer hat schon für jeden Rahmen im Regal eine HU (und wer soll das prüfen?)?! Da fehlen mindestens ein paar Zusatzangaben.
Leider stimmt das zumindest teilweise. Ein KFZ, das nicht zugelassen ist, ist auch kein KFZ sondern wird als Sondermüll eingestuft. Also das Auto einfach in den Hof parken und bis zum H-Kennzeichen reifen lasen, ist im Grunde nicht legal.
Ist das Fahrzeug zugelassen, MUSS es ne HU haben, so paradox und unsinnig das klingt.
Deutschland halt...
Prüfen kann das tatsächlich niemand, wie auch. Aber als die Verwertungsbescheingung eingeführt wurde, hatte ein Bekannter böseseste Probleme mit seinem abgemeldeten GTI. Der stand in der Garage, um zu altern:-) Und mit regelmässiger Boshaftigkeit kam von der Verwaltung ein Schreiben, er solle nun endlich den Verwertungsnachweis einreichen, da sonst Zwangsgelder erhoben werden würden. Und jedes mal war es ne Rennerei, denen begreiflich zu machen, dass das Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt sei, wozu man dann ja eh keine Verwertungsbescheinigung bräuchte. Erst als er umgezogen ist, war der Spuk merkwürdigerweise vorbei.
Gruss
Obelix
Re: Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von derJohn
Meine Aussage mit dem Keller bezieht sich natürlich auf ein zugelassenes Fahrzeug. Ist ein Fahrzeug zugelassen, muss die HU aktuell sein.
Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das natürlich egal.
Du brauchst doch keinen Hänger? Man nehme an, dein Auto war 10 Jahre abgemeldet. Du gehst in die Zulassungsstelle, lässt es zu, kriegst Kennzeichen ohne HU Stempel und eben eine Fahrzeugschein auf dem die von mir angeführten Auflagen vermerkt sind. Dann fährst du mit deinem Auto zum TÜV und danach wieder zur Zulassungsstelle. Alles erledigt.
Wie stellst du es dir sonst vor? Ohne Kennzeichen und irgendwas durch die Gegend zum TÜV fahren? Das ist ja ein Freifahrtschein für sämtliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Kennzeichen.
Wenn jemand, wie wir, umbaut und das Kfz ewig im Keller ist, würde der Gesetzgeber praktisch verlangen das Kfz abzumelden, wenn abzusehen ist, dass es da Monate/Jahre vergammelt.
Edit: Ach und falls es nicht bekannt ist, bei Saisonkennzeichen zählen die Monate außerhalb der Saison nicht mit. Das heißt bei einer Saison 3-10, HU 10 fällig, kann man entspannt im März zum TÜV fahren, da man erst im Monat 5 'drüber' ist.
Re: Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von grumbern
Stilblüten deutscher Zulassungsbestimmungen... Solchen "Sondermüll" habe ich auch noch
Meine Aussage bezog sich auf Fahrzeuge, die eben keine gültige HU mehr besitzen und nicht auf einen Anhänger verfrachtet werden können. Zum Beispiel ein Traktor. Laut Deiner Aussage, dürfte der nicht einmal zum TÜV bewegt werden, wenn er über 2 Monate drüber ist. Wie soll er dann eine HU bekommen?!
Noch spannender wird es ohne (gültigen) Fahrzeugbrief, denn da brauchst Du ja erst mal ein Gutachten vom TÜV um überhaupt zulassen zu können

Alles nicht so einfach.
Dass man ohne Nummernschild nicht fahren darf, erübrigt sich schon aus Versicherungstechnischen Gründen.
Gruß,
Andreas
Re: Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von derJohn
Jaa... ist doch leider manchmal so, dass die Gesetzgebung vielleicht nicht 100% in der Realität ist.
Da beißt sich dann gelegentlich die Katze in den Schwanz.
Naja, der Traktor "darf schon bewegt" werden. Bzw es ist egal ob er bewegt wird, oder nicht. Wenn er drüber ist, ist er drüber, auch wenn er in deiner Garage steht. Wenn du den auf einen Tieflader stellst und wirst angehalten, bist du genauso fällig.
Ich glaube wir habens durch oder ;D nicht weiter den Thread hier zumüllen...
Kawasaki» Z 650 B2
Verfasst: 20. Apr 2019
von grumbern
Ich denke, darauf kann man sich getrost einigen! Also weiter im Text ;)