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Yamaha» XV 750 Custom Umbau

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7Fifty

Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von 7Fifty »

Michi848 hat geschrieben: 8. Aug 2019 Frag doch mal (d)einen Prüfer direkt wer das machen müsste damit er das abnimmt.
Wenn das z.B. ein Betrieb macht von dem der Prüfer weiß, dass dessen Arbeit Hand und Fuß hat, dann trägt der das auch ein.
Du überträgst also alleinig dem Ausführenden inkl. seiner $Zertifizierungen die Obliegenheit, die optimierte Karre/den Rahmen auf den Strassenverkehr los zu lassen? Na dann brauchen wir ja erst recht keine HU mehr, sondern nur noch Schweißer, die NASA-mäßig den Rahmen zusammen brutzeln.

Den verdammten Blinkerabstand und den Nummernblech-Winkel kriegen wir allesamt vllt. noch selbst hingeschraubt, was dann spätestens von der Rennleitung hinreichend überprüft wird... :wink:

Michi848
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Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von Michi848 »

Wieso sollte man keine HU mehr brauchen?
Der TÜV selbst überprüft keine Festigkeiten sondern will Beweise haben dass alles passt. Ohne Beweise bzw. Nachweise keine Plakette. Indem man gewisse Arbeiten von Fachbetrieben ausführen lässt ist das dem TÜV Beweis genug. Wenn das aber ein unbekannter Hinz oder Kunz aus A-Dorf oder B-Stadt gemacht hat, wird das dem TÜV nicht genügen.
Wenn du einen Prüfer findest der selbstgemachte Schweißarbeiten so ohne weiteres abnimmt, dann darfst du dich extrem glücklich schätzen.
Ich will jetzt hier garnicht abstreiten, dass es auch selbstgemachte Arbeiten gibt welche mindestens genausogut oder sogar besser sind als die von Fachwerkstätten, aber das hilft einem nicht viel wenn man keinen Nachweis über die Qualität der Arbeit hat.
Bleibt also nur selbst machen mit Nachweis oder entsprechende, vom TÜV abgenickte Fachmänner ranlassen sofern man selbst keiner dieser Fachmänner ist.

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TortugaINC
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Motorrad:: DR500, Ducati

Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von TortugaINC »

Wenn die Schweißaufsicht im Betrieb ein Schweißingenieur oder ein Schweißfachmann ist, dann ist man damit auf der sicheren Seite. Abgesehen davon ist es nicht zielführend voreilige Schlüsse zu ziehen, solange nicht klar ist was er im Detail machen will.
"Happiness is only real when shared”. 

7Fifty

Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von 7Fifty »

Michi848 hat geschrieben: 8. Aug 2019 Der TÜV selbst überprüft keine Festigkeiten sondern will Beweise haben dass alles passt. Ohne Beweise bzw. Nachweise keine Plakette. Indem man gewisse Arbeiten von Fachbetrieben ausführen lässt ist das dem TÜV Beweis genug. Wenn das aber ein unbekannter Hinz oder Kunz aus A-Dorf oder B-Stadt gemacht hat, wird das dem TÜV nicht genügen.
Sorry, ich muß da entschieden Veto einlegen. Ich sehe das komplett konträr.

Ich versuche mal eine Kurzfassung:
Veränderst du den Rahmen, ist eigens der Prüfer im Sinne eines Kompromisses daran interessiert, die originale Struktur, so gut es geht und im eigenen Interesse, unangetastet zu lassen. Der (hoffentlich) praktisch veranlagte Prüf-Ing wird sich aber niemals nicht über den OEM-Ing stellen, der anno dunnemals den Rahmen konstruiert hast. Das bedeutet zum Beispiel, originale Fügungen per Schweißnaht idealerweise unangetastet zu lassen.

Mit deiner Meinung hingegen suggerierst du Umbauwiiligen, dass jede Veränderung an tragenden Elementen passt, sobald nur die Ausführung beleghaft (durch $Nachweise) ist bzw. der Ausführende seine Kompetenz (durch $Certs) nachweisen kann.
Das halte ich für falsch. Sollte es nämlich so sein, gäbe es die Problematik mit einer "relativ simplen" Heck-Kürzung nicht. Das ausführende Organ macht einen maximal perfekten Job für einen minimal administrativen Aufwand - dem ist eben nicht so!

Btw: Ich wollte hier eigentlich keine hunderste TÜV-Diskussion herauf beschwören. Mir erscheint das aber zu wichtig, um es mit der bloßen Eignung des Schweißers abzutun oder einem interessierten Leser falsche Illusionen zu geben.
Zuletzt geändert von 7Fifty am 8. Aug 2019, insgesamt 1-mal geändert.

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CPE
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Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von CPE »

Rappo hat geschrieben: 6. Aug 2019
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen gemacht mit einem Heckrahmen Marke Eigenbau?
Da ich diesen selbst geschweißt habe, hab ich kein Gutachten oder sonstiges. Bekomme ich diesen überhaupt eingetragen?
Ich habe bereits 4 selbst gebaute Heckrahmen eingetragen bekommen. Dabei 2-mal sogar mit gravierenden Änderungen
des Hauptrahmens. ( was ja hier viele bezweifeln das das überhaupt eintragungsfähig ist )

Meine Erfahrung :
Man bekommt das eingetragen , wenn folgende Bedingungen / Vorgehensweisen eingehalten werden :

- Man kennt einen kompetenten , willigen und begeisterten Prüfer ( wichtigster Punkt - ansonsten gute Nacht )
- Man spricht vor Beginn der Tat mit dem Prüfer über seine Ideen
- Man zeigt eine Studie / Zeichnung / Photoshop etc. dem Prüfer und spricht mit ihm darüber
- Man orientiert sich bei der Auslegung der neuen Streben oder Halter an Originalbeispielen und
dimensioniert diese noch etwas stärker
- Man arbeitet sauber und ordentlich und zeigt dem Prüfer vorher eine Schweißprobe
( im Idealfall ein Prüfzeugnis seiner Schweißerqualifikation )
- Man stellt dem Prüfer den fertigen Rohbau vor und bespricht ggf. nötige Änderungen
- Man legt dem Prüfer eine vollständige Liste / Prüfzeugnisse , der verwendeten Materialien und Zubehörteile vor
( Eigenbauten kennzeichnet man mit selbst entworfenen Symboliken )
- Man fragt den Prüfer vor der Tat für welche Teile / Eigenbauten er welche Unterlagen sehen will

Wenn dann alles geklappt hat , steht zum Thema Heck / Heckrahmen später z.B. folgendes in den Papieren :

"Mit Umbausatz Cafe Racer ( geändert.Heckrahmen, Kennz.: CPE-MG-RM-02 I. Verb. mit Hinterradschwinge
Zoccolettoria, Kennz.: DE.ZOCCO1704008, mit Zentralfederbein YSS.Kennz.:KBA90928, Sitzbank Böhse
Moppets,Typ:CR-C )"


Obige Eintragung beschreibt den Rahmenumbau eines Moto Guzzi Tonti Rahmens auf Zentralfederbein , das
Einschweißen einer Zentralfederbeinaufnahme , das komplette wegschneiden des hinteren Rahmens mit
Neuanfertigung der Aufnahmen für den neuen Heckrahmen , den Heckrahmen selbst , weitere zusätzliche
Versteifungen für den Rahmen , eine Sonderschwinge , sowie das neue GFK Heckteil.

Die Kennzeichnungen laut Eintragung findet man an den Bauteilen .
Die Prüfer haben in einem definierten Rahmen auf Grund ihrer Qualifikation die Möglichkeit solche
Umbauten einzutragen. Jedoch darf das nicht jeder Prüfer ! Es gibt Qualifikationsunterschiede.
Mein Prüfer z.B. darf zwar nach §21 abnehmen , kann jedoch keine Neuzulassungen mit Sonderrahmen
abnehmen .

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grumbern
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Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von grumbern »

Hier geht es, wenn ich das richtig verstanden habe, um den Heckrahmen der XV. Das Teil ist einfach mit dem Rahmen verschraubt und hat keine tragende Funktion, abgesehen von der Sitzbank und damit dem Fahrer selbst. Es ist quasi ein Gepäckträger. So etwas geht deutlich einfacher, als eine Änderung am Hauptrahmen und strukturellen Fahrwerksteilen. Man könnte es auch als Sitzbank mit zugehörigem halter deklarieren...
Und ja, diese Diskussion ist müsig. Was wie geht, muss er mit seinem Prüfer ausmachen.
Gruß,
Andreas

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CPE
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Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von CPE »

Andreas , da haste absolut Recht ! So ist es ...

Michi848
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Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von Michi848 »

7Fifty hat geschrieben: 8. Aug 2019 Mit deiner Meinung hingegen suggerierst du Umbauwiiligen, dass jede Veränderung an tragenden Elementen passt, sobald nur die Ausführung beleghaft (durch $Nachweise) ist bzw. der Ausführende seine Kompetenz (durch $Certs) nachweisen kann.
Das halte ich für falsch. Sollte es nämlich so sein, gäbe es die Problematik mit einer "relativ simplen" Heck-Kürzung nicht. Das ausführende Organ macht einen maximal perfekten Job für einen minimal administrativen Aufwand - dem ist eben nicht so!
Das ist keine Meinung, sondern Erfahrung.
Ich habe die Aufnahme an der Schwinge einer Yamaha R6 umschweissen lassen, und das hat TÜV-Segen weil es vom richtigen Betrieb gemacht wurde.
Wenn das kein tragendes Element ist, dass weiß ich auch nicht.
Schwingenvergleich.jpg
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7Fifty

Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von 7Fifty »

Michi848 hat geschrieben: 8. Aug 2019 Ich habe die Aufnahme an der Schwinge einer Yamaha R6 umschweissen lassen, und das hat TÜV-Segen weil es vom richtigen Betrieb gemacht wurde.
Eben. Es hat TÜV-Segen und nicht Schweißbetrieb-Segen.
Dabei einen Zusammenhang zu sehen, ist zwar unbestritten hilfreich, aber kein zwingend kausaler Zusammenhang, sowas ohne Wenn und Aber abnicken zu lassen.

Michi848
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Re: Yamaha» XV 750 Custom Umbau

Beitrag von Michi848 »

Ich glaube du hast mich mißverstanden.
Es hat TÜV-Segen WEIL es von einem bestimmten Betrieb/Fachmann gemacht wurde.
Hätte das jemand x-beliebeiges gemacht welcher Alu schweissen kann...dann denke ich würde ich das niemals durch den TÜV bekommen.
Ich hab das Vorhaben im Vorfeld mit dem Betrieb und dem TÜV besprochen und es nach Startfreigabe vom TÜV machen lassen.

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