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Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von Trehm
Hallo,
ich Baue gerade eine Yamaha XS 400 zu einem Cafe Racer um.
Zu meiner Frage, laut Baujahr muss ich mein motorrad mit der StVZO umbauen, die besagt, dass die Blinker vorne 340mm und hinten 240mm von einander entfernt sein müssen, jedoch hatte ich vorgehabt ein Kennzeichen Halter mit eingebauten Blinkern (Link ist unten) zu kaufen, dadurch hätte ich aber nur 200mm Abstand der Blinker und würde damit nur den 180mm der EG gerecht werden.
Darf ich jetzt trotzdem den Kennzeichen Halter einbauen oder muss ich die 240mm beibehalten.

Ich freue mich schon auf die Antworten und bedanke mich schon im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen Tim Rehm.


https://m.louis.de/artikel/heinzbikes-a ... 3f0f22b958

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von Stick
Hallo Tim,
Ich hab dich mit dem Beitrag mal in die Werkstatt verschoben.

Gruß Dirk

PS: es wird hier gern gesehen wenn man sich kurz unter Willkommen im Cafe´ vorstellt.

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von sven1
kannst du dir aussuchen, nur mußt du dich für eine Sache entscheiden und dann auch komplett so durchziehen.
Sprich mal mit deinem TÜV welche Variante für dein Baujahr geht.


Grüße

Sven

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von 7Fifty
Trehm hat geschrieben: 1. Aug 2019 Darf ich jetzt trotzdem den Kennzeichen Halter einbauen oder muss ich die 240mm beibehalten.
Das Ding ist ECE-typgenehmigt ("E-Zeichen"). Die nationale Vorschrift entfällt dadurch.
§21a StVZO erklärt das ganz gut.

Kannst das Ding also anschrauben.

Sportlicher Preis übrigens... :roll:

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von Hux
Ja, ist teuer, dafür sieht's aber auch richtig kacke aus! :D

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von Tomster
7Fifty, immer langsam.
Deine Aussage trifft zu, wenn das Moped auch nach EG-Recht zugelassen wurde.
Also i.d.R. bei Erstzulassungen ab 1998. Wen das nicht zutrifft, zieht die alte Regel. Allerdings sehen das viele TÜVler eher locker.

Bis dahin
Tom

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von Alrik
Äpfel, Birnen, Bananen, Essiggurken, .....
Du kannst das Ding anbauen, wenn die restliche Beleuchtung der ECE-R53 entspricht. Das ist recht leicht zu erfüllen, weil die StVZO-Maße "strenger" sind als die der ECE und ansonsten ist der einzige relevante Unterschied, dass eine Begrenzungsleuchte (Volksmund: Standlicht) vorhanden sein muss (nach StVZO darf eine dran sein).

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von 7Fifty
Tomster hat geschrieben: 1. Aug 2019 Deine Aussage trifft zu, wenn das Moped auch nach EG-Recht zugelassen wurde.
Also i.d.R. bei Erstzulassungen ab 1998. Wen das nicht zutrifft, zieht die alte Regel. Allerdings sehen das viele TÜVler eher locker.
Klar... nun könnte man natürlich dem TE ohne Ende Angst machen bzw. das europaweite System der Homologation von Bauteilen per se in Frage stellen. Bzw. auf $Prüforganisationen verweisen, auch noch das allerletzte Schräubchen zu reglementieren.
Unterhalte dich mal mit den US-Car-Fahrern - Stichwort Scheinwerfer. Ist das gleiche Theater - prinzipiell aber durch Bauteil mit einem E befriedet.

Trotzdem noch mal ein Auszug aus den FAQ¹ von Kellermann, der das ganz gut beschreibt:
Kellermanns FAQ hat geschrieben:Müssen Leuchten der Firma Kellermann in die Fahrzeugpapiere eingetragen oder Unterlagen mitgeführt werden?

Kellermann Produkte sind ECE typgeprüft, erkennbar an dem auf jedem Produkt befindlichen Genehmigungszeichen. Mit diesem Prüfzeichen entfällt die Mitführungspflicht der schriftlichen Unterlagen.
Es müssen daher bei Verwendung von Kellermann Produkten weder Unterlagen mitgeführt werden, noch muss eine Eintragung in die Papiere erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anbauvorschriften eingehalten werden. Wir weisen in den Montageanleitungen auf die einzuhaltenden Abstände und Winkel hin.
Bei älteren Fahrzeugen (vor 2003), die noch nicht nach europäischem Recht, sondern nach der StVZO homologiert wurden, kann es in seltenen Fällen sein, dass eine Prüfstelle sich weigert, die umgebaute Lichtanlage ohne weiteres zu akzeptieren, weil zum Beispiel die hinteren Blinker nur 180mm Abstand haben. In dem Fall kann es sein, dass die Prüfstelle darauf besteht, folgenden Satz in die Papiere einzutragen: „Beleuchtung entspricht Richtlinie 92/92 EWG.“ Die gesamte Beleuchtung des Fahrzeugs muss dieser Richtlinie entsprechen. Das bedeutet in der Praxis, dass das Vorhandensein einer Begrenzungsleuchte (früher: Standlicht) Pflicht ist. Nach StVZO war sie lediglich erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Sie darf entweder parallel zu der Instrumentenbeleuchtung angeschlossen oder separat geschaltet werden (dann ist eine grüne Einschaltkontrolle vorgeschrieben).
¹ https://www.kellermann-online.com/faq/rechtliches

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von obelix
urgs...
Abgesehen vom Preis tut mir der überhaupt ned gefallen tun... Schaut iwie merkwürdig aus mit den Ohren.

Gruss

Obelix

Re: Yamaha» Abstand der Blinker

Verfasst: 1. Aug 2019
von Troubadix
Zumal das Dingens auch nicht grad dünn ist, so ca 1cm nach den Bildern, somt wirkt es auf einem kleinen Bike schnell wieder aufdringlich.

Ich habe aber auch keine Probleme mit 240mm Blinkerabstand, Universal Nummernschildhalter mit Aufnahmen für Blinker, Kleine Blinker dran und Fertig


Troubadix