Mindesthöhe Hinterradabdeckung
Verfasst: 15. Okt 2019
Moin Forum,
habe so etwas in Auszügen gefunden.
Hinterradabdeckung / Vorderradabdeckung :
Es wird mit Zweierlei Maß gemessen. Bei Besitzern einer neueren Maschine ( ab ca. 1994 ) welche nach EG-Richtlinien zugelassen sind oder halt früher.
Bei EG-Zulassung ist die konkrete Länge der Radabdeckung ( vorn und hinten ) nicht genannt. Die Radabdeckung muss an einer gedachten Linie ( von der Radachse im 30 Grad-Winkel nach hinten-oben ) enden, so dass man eine „ausreichende“ Radabdeckung hat, wobei wir wieder beim Ermessensspielraum des Prüfers angelangt sind.
Bei älteren Fahrzeugen ohne EG-Zulassung ist dieses hingegen eindeutig geregelt. Im belasteten Zustand des Fahrzeugs muss die Radabdeckung 150 mm über der Horizontalen der Achse ( vorn und hinten ) enden!
Das heißt dann im Verständnis, bei einer Sevenfity die aus 1993 kommt, kann ich die Radabdeckung NICHT weglassen bei einer 94er wäre es egal.
Sehe ich es so richtig, oder würde es dann rückwirkend für das gleiche Motorrad gelten?
Habe natürlich vor, "grenzwertige" Eintragungen vorzunehmen, dann würde das ja bei einer 93er, on top kommen.
Danke für Info
Gruss Carsten
habe so etwas in Auszügen gefunden.
Hinterradabdeckung / Vorderradabdeckung :
Es wird mit Zweierlei Maß gemessen. Bei Besitzern einer neueren Maschine ( ab ca. 1994 ) welche nach EG-Richtlinien zugelassen sind oder halt früher.
Bei EG-Zulassung ist die konkrete Länge der Radabdeckung ( vorn und hinten ) nicht genannt. Die Radabdeckung muss an einer gedachten Linie ( von der Radachse im 30 Grad-Winkel nach hinten-oben ) enden, so dass man eine „ausreichende“ Radabdeckung hat, wobei wir wieder beim Ermessensspielraum des Prüfers angelangt sind.
Bei älteren Fahrzeugen ohne EG-Zulassung ist dieses hingegen eindeutig geregelt. Im belasteten Zustand des Fahrzeugs muss die Radabdeckung 150 mm über der Horizontalen der Achse ( vorn und hinten ) enden!
Das heißt dann im Verständnis, bei einer Sevenfity die aus 1993 kommt, kann ich die Radabdeckung NICHT weglassen bei einer 94er wäre es egal.
Sehe ich es so richtig, oder würde es dann rückwirkend für das gleiche Motorrad gelten?
Habe natürlich vor, "grenzwertige" Eintragungen vorzunehmen, dann würde das ja bei einer 93er, on top kommen.
Danke für Info
Gruss Carsten