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Mindesthöhe Hinterradabdeckung

Verfasst: 15. Okt 2019
von dieselraser
Moin Forum,
habe so etwas in Auszügen gefunden.

Hinterradabdeckung / Vorderradabdeckung :
Es wird mit Zweierlei Maß gemessen. Bei Besitzern einer neueren Maschine ( ab ca. 1994 ) welche nach EG-Richtlinien zugelassen sind oder halt früher.

Bei EG-Zulassung ist die konkrete Länge der Radabdeckung ( vorn und hinten ) nicht genannt. Die Radabdeckung muss an einer gedachten Linie ( von der Radachse im 30 Grad-Winkel nach hinten-oben ) enden, so dass man eine „ausreichende“ Radabdeckung hat, wobei wir wieder beim Ermessensspielraum des Prüfers angelangt sind.

Bei älteren Fahrzeugen ohne EG-Zulassung ist dieses hingegen eindeutig geregelt. Im belasteten Zustand des Fahrzeugs muss die Radabdeckung 150 mm über der Horizontalen der Achse ( vorn und hinten ) enden!

Das heißt dann im Verständnis, bei einer Sevenfity die aus 1993 kommt, kann ich die Radabdeckung NICHT weglassen bei einer 94er wäre es egal.
Sehe ich es so richtig, oder würde es dann rückwirkend für das gleiche Motorrad gelten?
Habe natürlich vor, "grenzwertige" Eintragungen vorzunehmen, dann würde das ja bei einer 93er, on top kommen.

Danke für Info

Gruss Carsten

Re: Mindesthöhe Hinterradabdeckung

Verfasst: 15. Okt 2019
von cafetogo
Das weglassen steht unter totes strafe :grinsen1: Da muss schon jemand päpstlicher wie der Papst sein wenn er sich daran stößt, früher hat man fürm TÜV einfach eine Verlängerung dran gemacht und gut wars. Man muss nicht jede Verordnung hinterher laufen.

Grüße
Roland

Re: Mindesthöhe Hinterradabdeckung

Verfasst: 15. Okt 2019
von Mopedschrauber
Ne Rückwirkend gilt da nichts. Theoretisch musst du daher die Vorgaben einhalten.

Aber in der Praxis ist das messen der Hinterradabdeckung wohl aus der Mode gekommen, da es keinem normal denkenden Mensch zu erklären ist, warum die Hinterradabdeckung bei einem Baujahr relevant für die Verkehrssicherheit ist, und ein Jahr später dann nicht mehr.

Früher war das ein beliebter Sport von TÜV und Polizei. War ein kleiner Feiertag, als diese deutsche Regelung aufgrund der EU-Bestimmungen weggefallen ist. :mrgreen:

Re: Mindesthöhe Hinterradabdeckung

Verfasst: 15. Okt 2019
von dieselraser
Moin,
wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Hab jetzt uber die Tante google doch den Beitrag von Alrik hier aus dem Forum gefunden.
https://www.caferacer-forum.de/viewtopi ... 260#p41815
Hat Er ja schön erklärt.
Also zur HU ne Abdeckung ranbasteln, die Rennleitung :bulle: stört es nicht so, wenn man sie nicht gerade ärgert.

Danke

Re: Mindesthöhe Hinterradabdeckung

Verfasst: 15. Okt 2019
von WileE
Der TÜV sollte eigentlich bei fehlender Radabdeckung keine Schwierigkeiten machen, wurde schon 1998 vom KBA an die Prüforgansiationen weiter gegeben, das die fehlende Radabdeckung nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Bei der KTM hat das in den letzten Jahren beim TÜV keinen mehr gestört.

Hier mal die Stellungnahme des KBA zu diesem Thema.

[attachment=0]Radabdeckung KBA_-_Info01_98r_1_.pdf[

Re: Mindesthöhe Hinterradabdeckung

Verfasst: 15. Okt 2019
von dieselraser
Hallo WileE,
danke dafür, Ausdrucken, und ab in den Ordner. :rockout:
Gruss Carsten

Re: Mindesthöhe Hinterradabdeckung

Verfasst: 15. Okt 2019
von sporerarts
bei meiner 84 K 100 RS steht drin "Radabdeckung entspricht EG*LTE" was in meinem falle " nicht existent bedeutet"