obelix hat geschrieben: ↑3. Sep 2020
ChristianSch hat geschrieben: ↑2. Sep 2020Binker -> Lenkerendenblinker vorne / hinten keine Blinker
Abgesehen vom praktischen Risiko - die LEB haben doch sicher keine Zulassung als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger, oder?
Gruss
Obelix
Hallo Obelix,
ich will mal zweiteilig antworten.
Zum Thema Risiko: Das sehe ich auf jeden Fall auch so! Ich habe mir bei der SR angewöhnt immer wenn ich blinke bzw. Spurwechsle ein bisschen auf der Bremse zu stehen, damit wenigstens das Bremslicht hinten zusätzlich aufleuchtet. Evtl. programmiere ich bei der M-Unit noch den Modus "kurzes Flackern und nach 3s dauerhastes Bremslicht" beim Betätigen der Bremse rein.
Zum Thema Zulassung: Ich kenne die genauen Gesetze nicht. Mein TÜV hat das allerdings so akzeptiert und "steht in Form von Bildern" auch so im §19(2) Gutachten. In den Eintragungen im Fahrzeugschein steht nur "*Sonderlenker Fehling gepr. ivm. Lenkerenden-FRAZ*".
Ich wollte daraufhin hinten ein LED Rücklicht mit integrierten Blinkern installieren. Die L/R-Blinker waren dem Prüfer in dem LED-Rücklichtband aber zu nahe aneinander. Ich wusste das es da eine Vorgabe gibt, dachte allerdings das gilt für mich nicht, da ich nichtmal Blinker hinten brauche - naja jugendlicher Leichtsinn!
Viele Grüße
Christian