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Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 16. Nov 2020
von Jogol
Hallo Leute,
ich hab mich jetzt echt blöd gesucht, aber finde im ganzen www nix Genaues dazu...
Vielleicht könnt ihr mir ja meine Frage beantworten?
Ich fahre eine SR 500 2J4 Bj. 82.
Seit längerem hab ich schon einen Megaphon Endtopf dran, getestet mit verschiedenen Einsätzen.
Inzwischen bin ich beim Reflexionseinsatz vom *ickstarter gelandet und damit bin nun endlich auch sehr zufrieden.
Ähem... Der Auspuff ist natürlich nicht eingetragen.
Die Lautstärke ist echt moderat, m.E. nur wenig lauter als das Original. Sieht halt besser aus.
Meine Frage: Was passiert nun bei einer Kontrolle mit Lautstärkemessung?
Angenommen ich bin von der Lautstärke her im Rahmen. Wird dann bei meinem Baujahr überhaupt festgestellt ob das der originale Auspuff ist? Und dann trotzdem bemängelt? (Nach dem was ich gelesen hab gibt es ja vor 1983 keine Kennzeichnungspflicht beim Auspuff. Oder lieg ich da falsch?)
Wenn ja was ist dann der Vorwurf und was kostet das ca.?
Mein Gedanke dabei ist:
Wenn ich beim Auto einen Austauschauspuff einbaue und der nicht lauter ist muss ich den doch auch nicht eintragen lassen...

Würde mich sehr über eine Erhellung freuen!

Danke schon mal! :)
Jogol

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 16. Nov 2020
von TortugaINC
Deine Argumentationsweise stimmt so nicht, weil du ja kein originales Austauschteil verhaust sondern Tuning. Aber wenn’s halbwegs original aussieht und nicht zu laut ist, dann wird die Welt nicht untergehen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich freue mich schon auf die Geschichten, bei denen der Bekannte vom Schwager wegen solcher Sachen nach Guantanamo verschifft wurde :)

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 16. Nov 2020
von 750R
Wenn sie dir was anhängen wollen können sie das : Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis! Frage ist - wie gut kennt sich die Rennleitung aus?
Auch '83 gabs schon zugelassene Schalldämpferanlagen - zwar keine ABE / EG-BE aber eben Teilegutachten.
Wenn du nun ein Schalldämpferanlage ohne BE unterwegs bist ist das illegal - es sei denn die BE wurde durch einen Abnahme nach §19 (3) oder Einzelabnahme nach §21 StVzo wieder erlangt.

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 16. Nov 2020
von TortugaINC
Einen Auspuff ohne Gutachten kann man nicht via §19 eintragen lassen.

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 16. Nov 2020
von Ratz
Jogol hat geschrieben: 16. Nov 2020 Ähem... Der Auspuff ist natürlich nicht eingetragen.
Die Lautstärke ist echt moderat, m.E. nur wenig lauter als das Original.
Was meinst du mit natürlich nicht eingetragen? Warum? Wenn er doch ok ist laß ihn eintragen und gut isses.

Moderat lauter? Mag sein daß das Ohr das so empfindet. Am Ende zählt aber nur was das Messgerät anzeigt und da sind schon einige, inklusive mir, mit den Hosen in den Kniekehlen dagestanden.

Was passiert liegt dann an dem Rennleiter der dich rauszieht. Der Bereich liegt zwischen "Naja, mach das halt so das es paßt" bis zur Sicherstellung des Motorrades mit den damit verbundenen Kosten.

Kauf dir ein Meßgerät, überprüfe deine Behauptung und lass das Ding eintragen.

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 16. Nov 2020
von TortugaINC
Ratz hat geschrieben: 16. Nov 2020 Am Ende zählt aber nur was das Messgerät anzeigt
Am Ende ist eher die Frage, wer mit optisch unauffälligem Klassiker mit moderater Lautstärke rausgezogen wird und warum jemand die Lautstärke messen sollte, wenn kein Verdachtsmoment besteht. In dem anderen Thread ist erkennbar, dass das wirklich recht original aussieht.
Oder werden die Messungen bei euch routinemäßig durchgeführt? Sowas weicht ja von Bundesland zu Bundesland teilweise stark ab.

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 16. Nov 2020
von Ratz
Am Ende ist die Frage hatte der Rennleiter guten Sex letzte Nacht, läßt sich seine Frau gerade scheiden, will er schnellst möglich in die nächst höhere Gehaltsklasse, hat ihn sein Vorgesetzter gerade geföhnt oder ist er einfach ein cooler Typ.

All diese unbekannten Größen sind ziemlich unabhängig der Bundesländer und können relativ einfach ausgehebelt werden.

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 17. Nov 2020
von TortugaINC
Ich hab in meinem Leben jedenfalls noch keine Geräuschmessung bei einem Fahrzeug erlebt, das nicht durch Lautstärke auffällt.
Weder beim TÜV noch seitens der Polizei.
Ist mir aber eigentlich auch Wurscht...
Der Jogol hat genug Lebenserfahrung und wird es so machen, wie er es für richtig hält :prost:
Um die Frage zu beantworten:
Wenn die Lautstärke in der Toleranz ist, wünscht man dir eine gute Weiterfahrt.

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 17. Nov 2020
von RC42
Hast du keine Moped-Werkstatt bei dir in der Nähe die ein dB-Messgerät besitzt?
Einfach vorbei fahren und die Trinkgeldkasse füttern. Dann hast du Gewissheit und kannst immer noch für dich entscheiden ob du weiterhin ein Leben in ständiger Angst führen willst :mrgreen: oder ob die nächste Verkehrskontrolle eher entspannt wird.

Ich weiß nicht, wie die Asphaltkühe mit Mütze bei dir drauf sind. Bei mir waren sie bislang eher schlecht informiert. Bei der letzten Kontrolle wurde mein Bremshebel misstrauisch beäugt (Original, langweilig bis hässlich, unbeschädigt). Der blaue Lenker und die bunten Bremsleitungen waren offenbar unauffällig - und zu dem Zeitpunkt nichtmal eingetragen..
Dafür hatte ich schon hitzige Diskussionen bezüglich der Auspuffanlage (E-geprüft und demzufolge nicht eingetragen). :stupid:

Re: Auspuff nicht eingetragen - was passiert?

Verfasst: 17. Nov 2020
von mapi
Geh mal davon aus, dass die allermeisten Polizisten mit dem Thema unsicher sind bzw. sich gar nicht auskennen. Eine "Grundbesohlung" erhält zwar jeder, allerdings fühlen sich die meisten nicht so Sattelfest, um großartige Kontrollen zu starten oder Verstöße zu ahnden.

An Kontrolltagen werden auch hin und wieder Kontrollen zusammen mit Sachverständigen durchgeführt. Dann sieht die ganze Sache anders aus.

Insgesamt ist auch immer die Art und Weise ausschlaggebend. Verhält sich der Kontrollierte kooperativ und einsichtig, wird oft nur eine gute Weiterfahrt gewünscht. Ist er ein Schlaumeier und gibt sich gleich unfreundlich und feindlich gesinnt, können die Maßnahmen anders ausfallen. Letztlich bewegen wir uns bei den meisten Umbauten und Veränderungen maximal im Bereich einer Ordnungswidrigkeit und gemäß des Opportunitätsprinzips, kann der Polizeibeamte selbst entscheiden, ob und wie es verfolgt wird.

Lange Rede kurzer Sinn: Auspuff eintragen oder mit der Gefahr leben, dass du das Ding mal auf einer Ausfahrt stehen lassen musst und selber zusehen kannst, wie du wieder nach Hause kommst ;)