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Geräuschgrenzwerte

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rocketman34212
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Motorrad:: CX500 A+B, CRF100L, Honda Dax 1974, NRG50 :-)

Geräuschgrenzwerte

Beitrag von rocketman34212 »

Wie im Vorstellungsbeitrag beschrieben, habe ich zwei CX500 geschenkt bekommen, inkl. eines dritten Rahmens. Woran sich mein Kumpel, der mir die Maschinen geschenkt hat, erinnern kann, ist, dass der Vorbesitzer des Teilespenders einst erwähnte, er habe Probleme, dass die Maschine nicht geradeaus fährt. Der Lenker sei nicht korrekt einzurichten, es säße schief und vermutete, der Rahmen sei krumm. Deshalb hat er einen Rahmen gekauft und wollte umbauen, wozu es nie gekommen ist.

Zur Frage:
Der fitzumachende Teilespender hat die Erstzulassung 26.2.1980
Der Ersatz-Rahmen hat die Erstzulassung 23.3.1983

Es gibt die Regeln

1966-1980 Von DIN-Phon zu Dezibel, Werte mit N kombiniert, sieben Meter Entfernung Messung
ab 1980 - zusätzlich Nahfeldmessung halber Meter Entfernung

Welche Werte gelten für eine Maschine, deren Rahmen gegen einen mit neuerem Baujahr ausgetauscht wird? Verliere ich etwas Spielraum bei der Lautstärke, wenn ich die Rahmen tausche?

Ich bin den Teilespender die Straße herunter gefahren und konnte nichts feststellen am Fahrverhalten. Das sind aber nur 100m. Tatsächlich sieht man aber optisch was an der oberen Gabelbrücke, dass irgendetwas schief ist. Der Lenker ist offensichtlich etwas krumm, ja, doch kann das nicht alles sein. Ich kann aber nicht sagen, ist es ein schiefer Steuerkopf, die Standrohre, die Gabelbrücke...irgendwas passt nicht. Heute Abend baue ich einmal die Gabel aus und prüfe die Standrohre. Aber wie soll man eine Gabelbrücke prüfen? Kann die sich verbiegen?
So würde ich einfach den Rahmen tauschen, wenn ich dadurch keine Nachteile habe. Wo wir wieder bei der Frage der Geräuschgrenzwerte der unterschiedlichen Baujahre wären...

Habt Ihr da eine Info, wie sich das verhält?
Einen Scheiß muß ich!

ethiopien04
Beiträge: 70
Registriert: 12. Jan 2017
Motorrad:: DT 250 1979
Wohnort: Ingolstadt

Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von ethiopien04 »

Servus,
es gelten die Werte, die bei der Erstzulassung des Rahmens gegolten haben!
Bei 26.02.1980 hast du die alten Werte, Fahrgeräusch 84dB und N hinter Fahrgeräusch und Standgeräusch!
Bei 23.03.1983 die neuen Werte, mit P hinter Fahrgeräuschund Standgräusch!
Din-Phon waren nur bis 1966 eingetragen!
Also alten Rahmen behalten!
Grüße
Stephan

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Palzwerk
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Honda CB 500 Four K1 1973

Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von Palzwerk »

Zuerst mal die Ursache rausfinden, grundsätzlich lässt sich fast alles spanlos kalt verformen. Wenns nicht der Rahmen war und die Arbeit für did Katz war ärgerst Du dich. Gibt noch eine 2. Möglichkeit, bin mir aber nicht sicher ob das aktuell noch geht. Ich habe schon mal einen Rahmen gegen einen gebrauchten ausgetauscht. Die alte Nr. wurde "ausgeixt" so dass sie noch lesbar war und nebendran die neue Nummer eingeschlagen.
Ich musste dann eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass der alte Rahmen unbrauchbar gemacht und verschrottet wurde. Im Brief wurde dann sinngemäß eingetragen: Austauschrahmen, der alte Rahmen wurde verschrottet. Für den "neuen" Rahmen brauchte ich dann noch einen Eigentumsnachweiß bzw. Anfrage beim KBA um sicherzustellen, dass der Rahmen nicht geklaut ist. Das hat den Vorteil, dass eventuelle Eintragungen erhalten bleiben und die Zulassung erhalten bleibt.
Gruß aus de Palz
Werner

...was annerschwu ä Blummewas des is bei uns ä Dubbeglas...

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BerndM
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Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von BerndM »

Bei einer CX kann man doch einiges prüfen um sich sicher zu sein was verbogen ist. Gabelbeide demontieren und die Standrohre
auf einer Glasplatte rollen. Mehr als eine 0,2 mm Fühlerlehre darf man nirgendwo zwischen Standrohr und Glasplatte durchschieben können.
Wenn die Standbeine gerade sind versucht man diese durch die Klemmungen der Gabelbrücke zu schieben. Wenn die Standrohre sich nicht einfach durch die obere Gabelbrücke schieben lassen, sogar um mehrere mm zur Klemmbohrung Versatz haben ist die obere Gabelbrücke krumm. Wenn man die unteren Klemmungen spannt, ohne das die Standrohre in die obere Gabelbrücke eingeführt sind und die Standrohre dann nicht parallel stehen ist die untere Gabelbrücke krumm.
Der vordere Bereich des Rahmens wird krumm sein, wenn man die grosse Motorhalterung am Hauptrohr lösst, die hinteren Motor-
halterungen demontiert bis auf den langen unteren Bolzen. ( Auspuffanlage etc. muss natürlich vorher entfernt sein ) und der Motor
dann nicht von allein nach vorn abklappt. Alle Motorbefestigungspunkte sind sehr genau zueinander gefertigt. Der Motor sollte sich
somit ohne Hammer in alle Befestigungspunkte einfädeln lassen oder eben andersrum lässt sich der Motor gewaltlos nach Lösen der
Haltepunkte absenken.
Das angenehmste wäre es natürlich wenn der Lenker krumm ist. Mit den Griffenden den Lenker auf eine gerade Platte legen. Höhe
der äusseren Enden des Lenkers zur Auflage messen. Wenn nicht gleich, na ja so 1 - 2 mm lassen wir mal aussen vor, ist der Lenker
wohl krumm.
Krummer Lenker muss nicht bedeuten das nicht andere Teile gelitten haben.

Mal so nebenbei. Wie sieht das Lenkanschlagblech am Rahmenrohr aus ? Verbogen, Schweisspunkt eingerissen ?
Lenkanschlagblech abgerissen ? Wären auch Indizien das es einen Sturz mit mehr Schäden als nur Lenker gegeben hat bei dem man
den Rahmen genauer betrachten sollte.

Gruß
Bernd

rocketman34212
Beiträge: 12
Registriert: 24. Mai 2020
Motorrad:: CX500 A+B, CRF100L, Honda Dax 1974, NRG50 :-)

Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von rocketman34212 »

Danke an Euch für die Antworten!
ethiopien04 hat geschrieben: 3. Jan 2021 Bei 26.02.1980 hast du die alten Werte, Fahrgeräusch 84dB und N hinter Fahrgeräusch und Standgeräusch!
Nach meiner Suche im Netz sogar noch besser:
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Quelle https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... otorrädern

Deswegen bin ich ja darauf gekommen, ob man nicht ums Verrecken den alten Rahmen behalten muss!

Palzwerks Variante ist natürlich auch nicht schlecht. Wer trägt und schlägt das ein? TÜV? Zulassungsstelle? Sorry, dass ich so doof frage, aber ich weiß das wirklich nicht. Eigentumsnachweis ist kein Problem, für den dritten Rahmen (23.3.1983) habe ich einen Brief.

Bernds "Prüfroutine" führe ich in den nächsten Tagen durch. Heute habe ich das doch nicht mehr geschafft bzw. habe versucht rauszufinden, wo das Problem liegt und in der Werkstatt keine Mails gecheckt. Ich habe alle Klemmschrauben gelöst und eine Glasplatte oberhalb der unteren Gabelbrücke aufgelegt. Dann Lenker bewegt bis die Platte plan auflag. Dann angefangen, die Klemmschrauben anzuziehen. Sobald ich die beiden unteren Klemmschrauben anziehe, verzieht sich was und die Platte kippelt 1,5mm. Ziehe ich oben an, habe ich einmal das Ergebnis als zufriedenstellend empfunden, es schien mir alles gerade zu sein. Ich habe auch ein Foto gemacht.
IMG_1105.jpg
Dann habe ich nur einmal die Vorderradmutter gelöst, und alles verzog sich wieder.
IMG_1106.jpg
Tatsächlich habe ich auch das Anschlagblech begutachtet und mich gewundert.
IMG_1103.jpg
Zum Vergleich ein Original von dem Ersatzrahmen
IMG_1102.jpg

Ich habe sogar noch ein paar alte Standrohre liegen, die auf jeden Fall gerade sind und nur wegen Rost ausgetauscht wurden. Damit kann ich die Gabelbrücke ja schon mal testen. Ich gehe recht in der Annahme, dass das Vorderrad nicht drin sein muss dafür? Oder sogar nicht drin sein sollte?!

Vielen Dank für die hilfreichen Tipps schon einmal an der Stelle!
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Einen Scheiß muß ich!

rocketman34212
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Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von rocketman34212 »

Ergänzen möchte ich noch, der Lenker ist ganz sicher krumm. Habe ich schon auf dem Tisch liegen gehabt. Aber das ist nicht wichtig, der wird eh ausgetauscht. Man sieht auf dem Bild aber schon an dem verdrehten Sicherungskasten, dass was "schepp" ist.
Einen Scheiß muß ich!

AndreK
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Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von AndreK »

Das ist ganz schön krumm.
Was du noch machen kannst ist die oberen Klemmungen fest lassen. Die untere Gabelklemmung lose machen und auch die Achse leicht lösen.
Dann vor ne Wand stellen und mehrfach einfedern ohne Bremse zu benutzen. Damit entspannst du die Gabel.
Aber bei den Bildern glaub ich eher das die Gabelbrücken verzogen sind und im schlimmsten Fall der Rahmen.
Gruß André

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GuzzistV11
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Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von GuzzistV11 »

So wie auf dem 3. Bild zu sehen wurde der Lenkanschlag nachgeschweisst bzw.nicht fachgerecht erneuert.
Bei so einem Schadenbild würde ich davon ausgehen,dass der Rahmen im Lenkkopfbereich verformt ist.
Hier ist der Rahmen der CX eh nicht so stabil.
Ich würde den Rahmen tauschen und danach auch die Gabel und Brücken nochmal prüfen.
Beim formalen Teil wie vorher in den Beiträgen beschrieben müssten beide Varianten möglich sein.
Also entweder neuen Rahmen mit entsprechendem Baujahr eintragen oder neue VIN anbringen.
Kann nur der AAS.Amtlich anerkannter Sachverständiger.
Das Leben ist viel zu kurz um schlechten Wein zu trinken :wink:

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Palzwerk
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Honda CB 500 Four K1 1973

Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von Palzwerk »

Nochmal zum Rahmentausch: Nummer einschlagen und alte ausixen musste ich selbst. Hatte nur die Vorgabe, wie das auszuführen ist.

Wegen Gabel: die ist auf jeden Fall krumm. Selbst wenn der Kenkkopf verzogen ist muss sich die Gabel spannungsfrei ein- und zusammenbauen lassen. Wenn dann das Vorderrad am Ende schief steht ist das eine andere Sache. Selbst wenn der Rahmen gerade ist, so wie da offensichtlich am Lenkanschlag rumgebraten wurde geht das nach meiner Einschätzung nicht durch die HU. Sauber verschleifen und lackieren, so dass man nichts mehr davon sieht wäre eine nicht ganz legale Lösung. Aber wie bereits geschrieben muss der Rahmen da massiv eins draufgekriegt haben und ist wahrscheinlich auch kaltverformt. Wenn eh noch ein intakter Rahmen übrig ist würde ich nicht lange Zeit investieren für halbgare Lösungen sondern einfach umbauen und das ganze auf die eine oder andere Art legalisieren.
Gruß aus de Palz
Werner

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Alrik
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Re: Geräuschgrenzwerte

Beitrag von Alrik »

rocketman34212 hat geschrieben: 3. Jan 2021 Wer trägt und schlägt das ein? TÜV? Zulassungsstelle?
Auf der Zulassungsstelle den "Schlagauftrag" holen, dann jemanden finden, der das begutachten darf (aaS bei ner Technischen Prüfstelle oder Regionaler Begutachter beim Technischen Dienst) und mit dem dann absprechen, ob er's selbst reinkloppen oder nur die Begrenzung stempeln will (TP- oder TD-Stempel).

Und schmeiß den Rahmen weg. Wenn da im Bereich der Lagersitze rumgebraten wurde, weiß kein Mensch, ob da noch alles stimmt.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

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