EU-Unsinn
Verfasst: 1. Feb 2021
MoinZ
Am WE erreichte mich folgender Unsinn :
Zitat Anfang
Motorradbatterien Säurepacks
Neue EU-Verordnung (2019/1148)
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine neue EU-Verordnung tritt ab dem 01.02.2021 in Kraft.
Diese beschränkt den Vertrieb von Gefahrstoffen, zu denen auch Schwefelsäure gehört.
Schwefelsäure wird als Batteriesäure in herkömmlichen Bleisäurebatterien eingesetzt.
Die EU-Verordnung 2019/1148 besagt, dass ab dem 01.02.2021 keine Batteriesäure mehr an Endverbraucher verkauft werden darf.
Dies betrifft insbesondere Batterien mit Säurepacks, welche separat mitgeliefert werden.
Auch einzeln gelieferte Säure und Säurepacks dürfen nicht mehr verkauft werden.
Folglich beliefern wir ab dem 01.02.2021 nur noch gewerbliche Kunden der Motorrad-/KFZ-Branche mit Batteriesäure
und müssen zusätzlich deren Umsatzsteueridentifikationsnummer dokumentieren.
Was Sie als Händler beachten müssen:
Batterien mit separater Säure dürfen Sie nur noch dann verkaufen, wenn diese vor Ort bei Ihnen befüllt werden.
Dann übergeben Sie dem Kunden die fertig befüllte und geschlossene Batterie.
Zitat Ende
Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht wirklich.
Da hatte wohl mal wieder so ein studierter Sesselpupser
das falsche Kantinenessen auf dem Tablett.
Gruss, Jochen !
Am WE erreichte mich folgender Unsinn :
Zitat Anfang
Motorradbatterien Säurepacks
Neue EU-Verordnung (2019/1148)
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine neue EU-Verordnung tritt ab dem 01.02.2021 in Kraft.
Diese beschränkt den Vertrieb von Gefahrstoffen, zu denen auch Schwefelsäure gehört.
Schwefelsäure wird als Batteriesäure in herkömmlichen Bleisäurebatterien eingesetzt.
Die EU-Verordnung 2019/1148 besagt, dass ab dem 01.02.2021 keine Batteriesäure mehr an Endverbraucher verkauft werden darf.
Dies betrifft insbesondere Batterien mit Säurepacks, welche separat mitgeliefert werden.
Auch einzeln gelieferte Säure und Säurepacks dürfen nicht mehr verkauft werden.
Folglich beliefern wir ab dem 01.02.2021 nur noch gewerbliche Kunden der Motorrad-/KFZ-Branche mit Batteriesäure
und müssen zusätzlich deren Umsatzsteueridentifikationsnummer dokumentieren.
Was Sie als Händler beachten müssen:
Batterien mit separater Säure dürfen Sie nur noch dann verkaufen, wenn diese vor Ort bei Ihnen befüllt werden.
Dann übergeben Sie dem Kunden die fertig befüllte und geschlossene Batterie.
Zitat Ende
Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht wirklich.
Da hatte wohl mal wieder so ein studierter Sesselpupser
das falsche Kantinenessen auf dem Tablett.
Gruss, Jochen !