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Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von el3ment3000
Hallo Zusammen!
Der Umbau meiner kleinen Suzuki GN 125 neigt sich dem Ende zu und es stellt sich mir eine Frage. Ich habe den alten, klobigen Aufbau hinter der Sitzbank mit etwas Schlankerem ersetzen wollen und mich drangesetzt und eine Kennzeichen/Blinker/Rücklicht Halterung konstruiert und gebaut:
Jetzt nachdem ich die angebracht habe kriege ich immer mehr das Gefühl dass der TÜV was dagegen haben könnte.
Was meint ihr, passt das mit dem Abstand zum Rad?
Ich könnte den noch vergrößern, allerdings wird es irgendwann mit dem vorgeschriebenen Maximalwinkel des Nummernschildes knapp.
Und viel wichtiger: reicht das Nummernschild/die Konstruktion als Radabdeckung oder muss da zwangsweise ein Blech drunter?
Hier im Gesamteindruck:

Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von Stick
Mahlzeit.
Meinem TÜVler hat das Kennzeichen als Abdeckung gereicht. Er meinte nur das der Reifen nicht den Abschluss der Mopeds bilden darf.
Gruß Dirk
Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von Jan
Kotflügel sind keine Pflicht. Ergo egal - sollte dein Prüfer das nach all den Jahren noch nicht mitgekriegt haben, ist aber sonst fähig - Aluplatte drunter, denn das Kennzeichen reicht strenggenommen nach der alten Gesetzeslage nicht.
Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von xam300
@Jan ich meine, dass das so nicht stimmt. Maximal nach EG nicht eindeutig vorgeschrieben, nach stvzo aber schon. Auch die DEKRA erklärt bei der Radabdeckung
edit: ok, jetzt verstehe ich, dass du explizit den Kotflügel meinst. Ja, dann stimmt das so und der Schutz kann von verschiedenen Bauteilen gegeben sein.
Auch immer sehr hilfreich:
https://www.dekra.de/media/dekra-ratgeb ... rvices.pdf
Radabdeckungs-Funktion ist grundsätzlich notwendig
kann von verschiedenen Bauteilen gegeben sein
nach EG keine konkreten Anbaumaße vorgeschrieben
Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von el3ment3000
Danke für eure Antworten. Also dass es nicht unbedingt ein Blech sein muss das das Rad abdeckt scheint Konsens zu sein.
Wie sieht es mit der Anbringung aus? Reicht der Abstand zum Rad? Gibt es deine eine Vorschrift?
Habe nochmal ein Bild von man den Anbringwinkel besser sieht.
Im Endeffekt hat der Prüfer das letzte Wort, das ist mir klar aber wenn jetzt hier schon einhellig die Meinung herrscht dass es so nicht geht brauche ich den Weg zum Prüfer ja gar nicht erst antreten:)

Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von BerndM
Ich beantworte die Frage aus einem anderen Blickwinkel. So ähnlich sah es bei mir auch aus. Die Abnahme hat geklappt.
Auf einer der nächsten Fahrten hatte ich hässliche Geräusche die ich nicht einordnen konnte. Im Motor irgendwas defekt ?
Nein kann nicht sein, im Stand hörte er sich gesund an. Nach Haus gefahren. Auf den ersten Blick nur eine leichte Rille über das Profil
im Hinterrad die ich so nicht mit gekauft hatte. Das hat was gedauert bis ich begriffe habe das beim Einfedern das Hinterrad munter
Kontakt zum Kennzeichenhalter aufgebaut hat. Ich habe mir wie folgt geholfen. Schmalen Pappstreifen in der Länge des Federwegs
plus 20 mm geschnitten. Lotrecht mittig aufs Reifenprofil gestellt und das Rad langsam nach vorne drehend, dabei den Pappstreifen senkrecht nachführend am Kennzeichen vorbei geführt. Damit konnte ich gut ermitteln wo Kennzeichenhalter und Hinterrad Kontakt
hatten. Halter ein wenig raus und stabilisiert. Ruhe im Gebälk.
Gruß
Bernd
Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von f104wart
Zugelassen oder nicht, ich finde das ganze "Ensamble" aus Tank, Sitzbank und Rahmenheck einfach nur hässlich.
Dabei steckt in dem Moped und dem Tank sooo viel Potential, um da, auch mit wenig Aufwand, was richtig schönes draus zu bauen.
Sorry für OT und meine persönliche Meinung.

Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von ducmann65
Darum geht es doch garnicht !
Seine Frage ist eine andere. Verstehen ist halt nicht jedem gegeben.
Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von MichaelZ750Twin
Hi Ralf,
ich verstehe, was du meinst ;)
Da stockt einem beim Anblick schon der Atem.
Hi E3000,
der zulässige Kennzeichenwinkel beträgt max 30° von der Senkrechten, den scheinst du noch nicht ausgenutzt zu haben.
Also Kennzeichen etwas nach hinten ziehen, dann hast du mehr Freiraum zum Reifen.
Zum prüfen baust du ein Federbein aus und bittest ein bis zwei Personen Platz zu nehmen und das Mopped mit ihrem Gewicht zu belasten, bis das Federbein auf Block ist, dann siehst du es gut.
Alternativ die Geschichte mit Spanngurten oder Holzlatten ...
Re: Radabdeckung Hinterrad TÜV konform?
Verfasst: 15. Mär 2021
von f104wart
ducmann65 hat geschrieben: 15. Mär 2021
Verstehen ist halt nicht jedem gegeben.
Eben!
Was meinst Du, warum da steht "Sorry für OT...". Aber DIR ging es wahrscheinlich weniger darum, das es nicht zum Thema gehört, sondern vielmehr darum, wer's geschrieben hat. Aber DAS geht MIR gerade mal am

vorbei.
Ich wollt's Dir nur mal gesagt haben. Also kannst Du Dir künftig solche Kommentare ruhig sparen.
Ignorier mich einfach und gut isses.
