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BMW» K75 und die Kürze des Hecks

Verfasst: 18. Mär 2021
von Diesis90
Meck-Beispiel K75.JPG[/attachment]Einen wunderschönen,

Kurzer Abriss zu mir:
30 Jahre alt, dank der vielen freien Zeit bin ich grad am großen A-Lappen dran (vorher viel 125er gefahren) und habe mir jetzt ein großes Töff-Töff zugelegt. Ich selbst bin handwerklich gut dabei und der sehr Schrauberei zugetan. Soll heißen, bissl kann er. =)
Bin aber im Thema Umbau noch neu, deshalb verzeiht mir bitte die eine, oder andere doofe Frage =D

Basis:
BMW K75C aus dem Jahre 1994, Zustand ist wie aus dem Ei gepellt. Alles original.

Was ich fragen will:
Ich bin auf der Suche nach Umbauten auf die Seite vom Krad-Werk gestoßen, die haben in Sachen BMW ja eine erschlagende Vielfällt.
Da ich das sowieso das Heck der K kürzen will, aber keinen Zugang zum schweißen habe, kam mir diese Lösung grad recht:

1.https://www.krad-werk.de/shop-krad-werk ... 00-modelle
2. https://www.krad-werk.de/shop-krad-werk ... 1100?c=145

Es würde dann die eine, oder andere Option werden. Jedenfalls entfällt hier das Schweißen.
Ich kombiniere das mit einer Sitzbank einer BMW R80 G/S, soll dann ungefähr so aussehen.
(Bild als Anhang)
[attachment=0]
Bild

Jetzt ist mir nicht ganz klar, entbindet mich die "Schraubvariante" vom TÜV?
Es ist immer "nur" die Rede vom Schweißen. Es ist aber letztlich ja doch eine Änderung am Rahmen.

Wie sind eure Meinungen dazu?

Vielen Dank und viele Grüße
Martin

Re: BMW» K75 und die Kürze des Hecks

Verfasst: 18. Mär 2021
von rebbi
Servus,

da du das Heck kürzt, sprich am Rahmen rumbastelst, ist n TÜV-Besuch zwingend notwendig. So jedenfalls mein Wissensstand - denn "wo" du kürzt, um dann das neue Heck anzuschrauben, hat ja trotzdem immer noch große Auswirkungen auf die Stabilität des Rahmens. :)

Beste Grüße

Re: BMW» K75 und die Kürze des Hecks

Verfasst: 18. Mär 2021
von Refused
Wenn du bei anderen Anbietern schaust, steht auch für Heckrahmen zum Schrauben ausdrücklich dabei: „Der Heckrahmen verfügt über keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), E-Prüfnummer oder Teilegutachten, und ist somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere und Zulassung ist über eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich.“