Fußrasten Vorschriftswirrwar
Verfasst: 29. Jun 2021
Servus zusammen,
mittlerweile bin ich beim Thema Fußrasten bei meiner XV 750 angekommen. Beim ersten Gespräch mit meinem Prüfer war er sich selbst nicht ganz sicher welche Regelung angewendet werden muss. Er verwies mich dann auf das Merkblatt 758, einen Teil davon hänge ich weiter unten mal an.
Ich wollte eigentlich eine Befestigungsplatte selbst fertigen und an dieser Platte die Fußrasten einer z.B. R1/R6 anschrauben.
Nun habe ich mich bei meinem Prüfer eben gemeldet um das ganze Thema noch einmal anzufragen und er lehnte ab aufgrund der Befestigungsplatte. Da ich aber weiß, dass manche hier eine ähnliche Konstruktion fahren kommt mir das ganze etwas kurios vor. Ich lese das Merkblatt eher so, dass es sich rein auf die Fußrasten bezieht.
Die andere Option wäre eben den Serienhalter der Fußrasten zu verwenden und Tarozzi Rasten zu nehmen, die allerdings keine ABE oder Teilegutachten haben. Sprich es würde auch wieder das Merkblatt greifen.
Wäre super wenn jemand da ein bisschen Licht ins dunkle bringen könnte und ggf. auch Beispiele dafür hat.
Schonmal vielen Dank,
Felix
Merkblatt 758
5.1 Festigkeit der Fußrasten
5.1.1 Statische Prüfung, Auf- und Absteigen
Eine Prüfkraft von 150 daN wird an den Enden der Fußrasten in der Belastungsrichtung parallel zur
Fahrzeughochachse aufgebracht.
Die Belastung der Fußrasten kann nacheinander erfolgen, auch wenn die Fußrasten für Fahrer- und
Beifahrer auf einem gemeinsamen Befestigungsteil angebracht sind.
An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende
Verformungen auftreten, die die Fußraste um mehr als 20° aus ihrer ursprünglichen Lage auslenken.
5.1.2 Statische Prüfung, Überlast
Eine Prüfkraft wird an den Enden der Fußrasten in der Belastungsrichtung solange erhöht, bis ein Bruch
eintritt oder ein bleibender Auslenkungswinkel von 45° erreicht wird.
Bis zu einem Auslenkungswinkel von 20° darf kein Bruch auftreten.
Anschließend wird die Fußraste in die Ausgangslage zurückgebogen. Dabei muß ein Ablösen der
Fußraste infolge Bruch auftreten, oder die Vorschädigung der Fußraste muß deutlich, z.B. durch
bleibende oder funktionshemmende Verformungen, angezeigt werden, so daß ein Austausch notwendig
wird.
5.1.3 Dynamische Prüfung
Eine schwellende Prüfkraft von 50 daN wird in der Trittflächenmitte der Fußraste in der
Belastungsrichtung parallel zur Fahrzeughochachse über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz
zwischen 15 min-1 bis 60 min-1 aufgebracht. Sind die Fußrasten für den Fahrer und den Beifahrer auf
einem gemeinsamen Befestigungsteil angebracht, so muß die Belastung der Fußrasten gleichzeitig
erfolgen.
An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende
Verformungen auftreten, die die Fußraste um mehr als 20° aus ihrer ursprünglichen Lage auslenken.
5.2 Festigkeit des Fußbremshebels
5.2.1 Statische Prüfung - Überlast
Eine Prüfkraft von 150 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußbremshebels in Richtung der zu
erwartenden Betätigungskraft aufgebracht.
An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen keine Anrisse oder Bruch auftreten.
5.2.2 Dynamische Prüfung
Eine schwellende Prüfkraft von 50 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußbremshebels in Richtung der
zu erwartenden Betätigungskraft über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz zwischen 15 min-1 bis
60 min-1 aufgebracht.
Dabei überträgt der Fußbremshebel die Belastung auf eine Feder mit einer Federrate von 50 daN/cm
3 daN/cm.
Die max. Auslenkung der Trittfläche darf während der Prüfung das Maß 40 mm nicht übersteigen. An den
Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende
Verformungen auftreten, die die Wirkung der Fußbremsanlage beeinträchtigen.
5.3 Festigkeit des Fußschalthebels
5.3.1 Fußschalthebel - vom Fußbremshebel abgeleitet
Für den Fußschalthebel ist ausreichende Betriebsfestigkeit nachgewiesen, wenn er hinsichtlich Art und
Anordnung einem geeigneten Fußbremshebel entspricht.
5.3.2 Besondere Fußschalthebel
Zum Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fußschalthebels wird folgende Prüfung empfohlen:
Eine wechselnde Prüfkraft von + 20 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußschalthebels in Richtung
der zu erwartenden Betätigungskraft über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz zwischen 15 min-1 bis
60 min-1 aufgebracht.
Dabei wird der Fußschalthebel starr abgestützt. Am Fußschalthebel dürfen keine Anrisse oder Bruch
auftreten.
mittlerweile bin ich beim Thema Fußrasten bei meiner XV 750 angekommen. Beim ersten Gespräch mit meinem Prüfer war er sich selbst nicht ganz sicher welche Regelung angewendet werden muss. Er verwies mich dann auf das Merkblatt 758, einen Teil davon hänge ich weiter unten mal an.
Ich wollte eigentlich eine Befestigungsplatte selbst fertigen und an dieser Platte die Fußrasten einer z.B. R1/R6 anschrauben.
Nun habe ich mich bei meinem Prüfer eben gemeldet um das ganze Thema noch einmal anzufragen und er lehnte ab aufgrund der Befestigungsplatte. Da ich aber weiß, dass manche hier eine ähnliche Konstruktion fahren kommt mir das ganze etwas kurios vor. Ich lese das Merkblatt eher so, dass es sich rein auf die Fußrasten bezieht.
Die andere Option wäre eben den Serienhalter der Fußrasten zu verwenden und Tarozzi Rasten zu nehmen, die allerdings keine ABE oder Teilegutachten haben. Sprich es würde auch wieder das Merkblatt greifen.
Wäre super wenn jemand da ein bisschen Licht ins dunkle bringen könnte und ggf. auch Beispiele dafür hat.
Schonmal vielen Dank,
Felix
Merkblatt 758
5.1 Festigkeit der Fußrasten
5.1.1 Statische Prüfung, Auf- und Absteigen
Eine Prüfkraft von 150 daN wird an den Enden der Fußrasten in der Belastungsrichtung parallel zur
Fahrzeughochachse aufgebracht.
Die Belastung der Fußrasten kann nacheinander erfolgen, auch wenn die Fußrasten für Fahrer- und
Beifahrer auf einem gemeinsamen Befestigungsteil angebracht sind.
An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende
Verformungen auftreten, die die Fußraste um mehr als 20° aus ihrer ursprünglichen Lage auslenken.
5.1.2 Statische Prüfung, Überlast
Eine Prüfkraft wird an den Enden der Fußrasten in der Belastungsrichtung solange erhöht, bis ein Bruch
eintritt oder ein bleibender Auslenkungswinkel von 45° erreicht wird.
Bis zu einem Auslenkungswinkel von 20° darf kein Bruch auftreten.
Anschließend wird die Fußraste in die Ausgangslage zurückgebogen. Dabei muß ein Ablösen der
Fußraste infolge Bruch auftreten, oder die Vorschädigung der Fußraste muß deutlich, z.B. durch
bleibende oder funktionshemmende Verformungen, angezeigt werden, so daß ein Austausch notwendig
wird.
5.1.3 Dynamische Prüfung
Eine schwellende Prüfkraft von 50 daN wird in der Trittflächenmitte der Fußraste in der
Belastungsrichtung parallel zur Fahrzeughochachse über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz
zwischen 15 min-1 bis 60 min-1 aufgebracht. Sind die Fußrasten für den Fahrer und den Beifahrer auf
einem gemeinsamen Befestigungsteil angebracht, so muß die Belastung der Fußrasten gleichzeitig
erfolgen.
An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende
Verformungen auftreten, die die Fußraste um mehr als 20° aus ihrer ursprünglichen Lage auslenken.
5.2 Festigkeit des Fußbremshebels
5.2.1 Statische Prüfung - Überlast
Eine Prüfkraft von 150 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußbremshebels in Richtung der zu
erwartenden Betätigungskraft aufgebracht.
An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen keine Anrisse oder Bruch auftreten.
5.2.2 Dynamische Prüfung
Eine schwellende Prüfkraft von 50 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußbremshebels in Richtung der
zu erwartenden Betätigungskraft über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz zwischen 15 min-1 bis
60 min-1 aufgebracht.
Dabei überträgt der Fußbremshebel die Belastung auf eine Feder mit einer Federrate von 50 daN/cm
3 daN/cm.
Die max. Auslenkung der Trittfläche darf während der Prüfung das Maß 40 mm nicht übersteigen. An den
Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende
Verformungen auftreten, die die Wirkung der Fußbremsanlage beeinträchtigen.
5.3 Festigkeit des Fußschalthebels
5.3.1 Fußschalthebel - vom Fußbremshebel abgeleitet
Für den Fußschalthebel ist ausreichende Betriebsfestigkeit nachgewiesen, wenn er hinsichtlich Art und
Anordnung einem geeigneten Fußbremshebel entspricht.
5.3.2 Besondere Fußschalthebel
Zum Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fußschalthebels wird folgende Prüfung empfohlen:
Eine wechselnde Prüfkraft von + 20 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußschalthebels in Richtung
der zu erwartenden Betätigungskraft über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz zwischen 15 min-1 bis
60 min-1 aufgebracht.
Dabei wird der Fußschalthebel starr abgestützt. Am Fußschalthebel dürfen keine Anrisse oder Bruch
auftreten.