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Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von indigo
Moin Zusammen,
nach einer gefühlten Ewigkeit hat meine Seven Fifty nun den Segen der Dekra. Die Rahmenänderung, Vergaserabstimmung und Abnahme habe ich bei Stefan Druschel / Superbikebox machen lassen. Es ging eigentlich alles recht glatt, der Prüfer hat nur am gekürzten Lenker rumgemeckert und wollte ein Stück Papier, dass der Auspuff trotz e-Nummer zum Motorrad passt. Bilder vom Umbau findet ihr hier https://www.caferacer-forum.de/viewtopi ... 23&t=29391.
Verbaut sind K&N mit anderer Auspuffanlage, also wurde auch eine Geräuschmessung gemacht. Im Gutachten stehen die Luftfilter in Verbindung dem Auspuff, jedoch keine Geräuschwerte, nur unter "Bau- und Betriebsvorschriften" steht "§49 Geräuschentwicklung vorschriftsmäßig". Wenn ich nachher zur Zulassungsstelle gehe, stehen vermutlich die alten Geräuschwerte im Schein.

Wie ist das bei euch bei K&N mit anderer Auspuffanlage??? Habt ihr geänderte Geräuschwerte in euren Papieren stehen???
Da das Ganze im Vergleich zu vorher recht laut ist, habe ich einfach Bedenken, dass ich nach der ersten Kontrolle ein Taxi brauche.

Danke schon mal und Grüße
indigo

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von AlteisenMalte
Moin,

die §49 Nummer ist nur die Rechtsakte. Als Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit.
Wenn LuFi und Puff in den Papieren stehen, ist das doch schonmal gut. Wenn eine Fahrgeräuschmessund stattfand, war der gemittelte Wert unterhalb deines Zulässigen. Also gut.
Eigentlich gehört der "neue" Vergleichswert Standgeräusch aktualisiert. Ändert sich nix, ist davon auszugehen das der Wert gleich geblieben ist.

Zweifelst du? Dann frag nochmal nach. Oder lass woanders nochmal prüfen, Standgeräusch ist nicht teuer.
Dann hast du Gewissheit.

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von indigo
Danke für die Antwort.
Ja ich zweifel, weil im Vergleich zu der Originalanlage, ist das ein richtiges Brüllrohr. Hätte nie gedacht, dass das durchgeht und hatte deswegen sogar vorsorglich einen Vorschalldämpfer besorgt.

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von Hockl
Naja, was stehen denn für Werte Original im Schein? Der Prüfer kann nicht einfach lauter eintragen als gesetzlich zulässig war und ist.
Wenn du bedenken hast und es ein Brüllgerät ist, dann würde ich den Vorschalldämpfer den du hast einfach einbauen und gut ists…

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von Ranger
Wenns wirklich eine Brülltüte ist, ist sie, egal was im Schein steht, bei der ersten Kontrolle weg. Da fährst nämlichnochmal vor oder das Moped ist gleich weg weil sie es aufladen zur Beweissicherung.

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von indigo
Ich bin schwer begeistert von euren Antworten...
Hier noch mal meine eigentliche Frage:
"Wie ist das bei euch bei K&N mit anderer Auspuffanlage??? Habt ihr geänderte Geräuschwerte in euren Papieren stehen???"
Ich wollte nur wissen, ob an den ursprünglichen Werten im Schein Änderungen vorgenommen werden oder nicht.

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von Schmidei
Fraulie's W hat einen komplett anderen Auspuff mit Enddämpfer, der nicht für die W ist und offene Luftfilter. KEINE Änderung der Werte, darf nur eine kleine Toleranz lauter sein als in den Papieren steht. Selbiges bei meinem T-Bird Scrambler, Endtopf MIVV Gp für Speed Triple mit 3-1 Nachrüstkrümmer Triumph T300. Darf nicht lauter sein. Ich GLAUBE, die Toleranz nach oben waren 3 DB.

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von indigo
Super Schmidei, mit der Antwort kann ich was anfangen. Danke!

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von Alrik
Beim Fahrgeräusch gibt es keine Toleranzen.

Re: Eintragung Geräuschwerte in die Papiere

Verfasst: 9. Aug 2021
von Schmidei
Ich sag ja, ich GLAUBE. So ne Sache mit dem Glauben :grin: