Bonde hat recht.
Dass die Scheinwerfer ne E-Zulassung haben sagt absolut nix über die Anbringung aus. Beinahe jede andere Leuchte hat das auch, nichtsdestotrotz darfst die ned am Hinterteil anspaxen:.-)
Gruss
Obelix
Bonde hat recht.
Während in der StVZO die Anordnung des einzelnen Scheinwerfers nicht expliziert erwähnt wird, steht meiner Erinnerung nach inhaltlich sowas drin wie "bei Doppelscheinwerfern symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse". Guck da besser nochmal genauer nach oder frag deinen Tüver.Maggus2303 hat geschrieben: ↑7. Sep 2021 Ich will bei meiner DR600 Streettracker-Projekt auch 2 kleine Scheinwerfer übereinander und bischen Aussermittig setzen. Also ähnlich dem verlinkten Beispiel. Ich hatte auch mal 2 sehr kleine Scheinwerfer (glaub 38mm Durchmesser) mit extrem wenig Einbautiefe gefunden, hab mir den Link aber leider nicht gespeichert. Selbst nach intensiver Suche hab ich die bisher nicht wieder gefunden
Kommt auf die Form des Scheinwerfers an. Kann funktionieren: Mit Startnummerntafel sieht’s dann etwas harmonischer aus.
Aber nur wenn der rahmenfest montiert ist. Nicht, wenn er an der Gabel angebracht ist und mitschwenken kann. Das ist der Unterschied.