Das stimmt oft, aber nicht immer. Man muss jeweils lesen, welche Randbedingungen die ABE vorgibt.
Ich übersetze mal: "Ich weiß genau, dass das Fahrzeug so nicht in Ordnung ist, nehme aber gern das Geld für ein paar unrechtmäßige Eintragungen mit und mache nebenbei noch ne HU, die wider besseres Wissen positiv abgeschlossen wird."Raviehn hat geschrieben: ↑5. Jul 2022 Moin Alrik, ich gebe das "Gespräch" mal wieder:
Ich: "Moin, kann die Polizei mir bei einer Verkehrskontrolle nicht wegen der ESD und Luftfilter das Motorrad lahmlegen? Kann man die nicht eintragen?"
Prüfer: "Nicht eintragungsfähig."
Ich: "Beides?"
Er: "Genau."
Ich: "Auch nicht via Einzelabnahme? Oder brauch ich beides mit ABE?"
Er: "Nein."
"Nicht eintragungsfähig" wäre richtig, wenn die Kiste neuer wäre und/oder einfach zu laut ist. Falls Du die Sache absichern willst, such Dir wirklich eine Prüfstelle, die Dir ne Fahrgeräuschmessung anbieten kann.
Und für's richtig gute Gewissen könntest Du die Beleuchtung hinten noch passend machen, dann ist die Fuhre auch harz- oder taunustauglich.
Und so ganz nebenbei gefällt sie mir optisch auch echt gut.