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Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von Newbe
Hallo,
Hat jemand von euch das Heck gekürzt und dafür einen Loop verbaut und eingetragen??

Mein TÜVer hätte gerne eine Bilder-Dokumentation, was vorher wie aussah, was gekürzt wurde, wie es verschweißt aussieht und im Idealfall eine Mustereintragung dass sowas schonmal eingetragen wurde (fragt nicht warum, aber da fragte er nach).

Kann mir da jemand weiter helfen?

Re: Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von f104wart
Hallo Marc,

jetzt machst Du es Dir aber etwas zu einfach. tappingfoot

Dafür gibt es hunderte von Beispielen hier im Forum und die CX 500 hat in der Garage unter Honda eine eigene Rubrik.


Wichtig beim Loop ist. dass er nicht zu kurz ist und den Federweg nicht beeinträchtigt.

Manche Prüfer möchten, dass die Querverstrebung, an der der Heckfender befestigt ist, drin bleibt. Die ist auch ein guter Anhaltspunkt, was den Freirum für den Federweg betrifft.

In der Ausführung gibt es sehr schöne Lösungen mit einer Ausklinkung und einem angepassten Übergang. Aber das wirst Du bei Deiner Recherche sicher finden.

Vorsicht: Viele der gezeigten Loops sind zu kurz und zu dicht am Hinterrad.


Eine "Mustereintragung" nutzt Dir gar nichts. Der Prüfer muss schließlich DEINEN Loop, und hier insbesondere die handwerkliche Qualität und Ausführung begutachten und nicht die irgendeines Mopeds, vom dem er nur die Papiere sieht.

Re: Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von Newbe
Danke.
Aber der Prüfer Fragte ja gezielt nach einer Mustereintragung.

Ich hab nur sein ansinnen weiter gegeben.

Re: Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von Karghista
Newbe hat geschrieben: 24. Nov 2021 Aber der Prüfer Fragte ja gezielt nach einer Mustereintragung.
Ralf hat es wunderbar beschrieben...die Loops sind keine Serie, für die es ein Mustergutachten geben könnte.
Scheinbar hat dein TÜV-er das gehofft, um sich Arbeit zu ersparen....

Gruß Matthias

Re: Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von Alrik
Newbe hat geschrieben: 24. Nov 2021 Danke.
Aber der Prüfer Fragte ja gezielt nach einer Mustereintragung
Frag ihn doch mal, was er hauptberuflich macht.

Re: Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von Schmidei
Zumindest nix, was in irgendeiner Form mit dem Begriff Sachverständiger in Zusammenhang steht....

Re: Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von Gurky
Ein Sachverständiger kann nach Gutachten prüfen, aber keine Gutachten erstallen.
Ein Prüfingenieur kann Einzelgutachten erstellen und danach Einzelabnahmen machen.
Manchmal wissen selbst die Kraftfahrzeugsachverständigen nicht was sie eigentlich dürfen und können sollten :roll:

Die bestehende Eintragung will er als Vorlage nutzen, was ja erstmal gar nicht so doof ist. Wenn die Randbedingungen die Gleichen sind, dann ist das sogar legitim. sobald diese aber von deiner Eintragungssituation abweichen wirds kritisch.
Geht das Fahrzeug mal zu einer anderen Prüforganisation, dann kann es sein das die deine Eintragung anzweifeln und damit die ABE still legen. Bei Einzelluftfiltern z.B hab ich das selber schon erlebt! Die Standgeräuschangabe paßte zu einem Serienvergaser, aber nicht zum RS34 der mit eingetragen war. Durfte zwar wieder wegfahren, aber mit dem Hinweis, "Die ABE des Fahrzeugs ist stillgelegt bis zur Erbringung des Nachweises das die Lärmemissionen den eingetragenen entsprechen. Eine Meldung erfolgt an das zuständige Kraftverkehrsamt!"

Re: Mustereintragung LOOP bei gekürten Heck?

Verfasst: 24. Nov 2021
von Alrik
Sorry, Gurky, aber du schmeißt hier grad echt alles durcheinander.
Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt, jeder darf sich so nennen. Ein Prüfingenieur macht in erster Linie Hauptuntersuchungen ("Tüff") und allenfalls Änderungsabnahmen anhand von ABEs oder Teilegutachten. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS, oder aaSmt, also mit sog. Teilbefugnis) kann an einer Technischen Prüfstelle "Einzelabnahmen" machen, gleiches gilt für Regionale Begutachter für Einzelfahrzeuge/Einzelgenehmigungen (RBE, oder USB-G) der Technischen Dienste.
Gurky hat geschrieben: 24. Nov 2021Die bestehende Eintragung will er als Vorlage nutzen, was ja erstmal gar nicht so doof ist. Wenn die Randbedingungen die Gleichen sind, dann ist das sogar legitim.
Nein, ist es nicht, es ist eine Einzelfallprüfung. Wenn ich ohne die erforderlichen Nachweise einfach einen Fahrzeugschein abschreibe, hängt mich die Qualitätssicherung an den höchsten Baum.