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Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 11. Dez 2021
von mike1133
Mal eine kurze Grundsatzfrage,
Man kann ja allerhand zeug per Einzelabnahme eintragen lassen, und einige prüfer nehmens ja grundsätzlich auch ein wenig lockerer. Ich habe mal vor ner zeit in nem anderem Forum gelesen, dass sich wer eine nicht geprüfte schwinge eintragen lassen hat, also da war hald gar nichts dabei aber er konnte seinen prüfer wohl weichklopfen, der typ meinte dann auch. Einige typen meinten dann, dass man grundsätzlich ja alles eintragen lassen kann solange man das irgendwie durch eine teilnummer-XY im fahrzeugschein festhalten kann und wenn diese selbst ausgedacht ist. Ist das wirklich so, also braucht jedes teil irgendeine nummer zum eintragen, oder ginge das beispielsweise auch wenn man das teil beschreibt oder so?
Ich hab zum beispiel auch mal gelesen, dass eigenbau auspuffanlagen gar keine selbst ausgedachte nummer brauchen, sondern auch einfach beschrieben werden können.
Hat jemand erfahrungen mit sowas?
Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 11. Dez 2021
von recycler
Das hängt immer vom Prüfer, Organisation usw. ab. Gerade beim Thema Auspuff wird i.d.R. immer eine Typenbezeichnung benötigt (und wenn es nur eine selbst eingestanzte Nr. bei einem kulanten Prüfer ist). Für andere Eintragungen (Heckumbau, Motrorradbühne o.ä.) habe ich keine Typennummern benötigt. Der Prüfer hat diese nach eingehender Prüfung (und auch ggf. nach Änderung nach seinen Vorgaben) eingetragen.
Such Dir einen motorradaffinen Prüfer und sprich Dein Vorhaben VORHER mit Ihm ab.
Viel Erfolg
recycler
Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 13. Dez 2021
von mopedschraube
Puffrohr-Eigenbau ist ein gutes Beispiel.
Meine Eigenbauten stehen immer so im Schein; z.B.: 2-1 Auspuffanlage mit Eigenbau Endschalldämpfer kennz. XXX.
"XXX" ist dann eine Plakette. - Ein Blechstreifen mit eingeschlagenem "XXX", der mit verschweißt ist.
Für "XXX" kann man sich ausdenken, was man will. - Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
..."Dinge" wie die Geräuschmessung etc. sind dabei nicht im Gutachten aufgeführt, was man ich die Hand bekommt. - Durchaus aber beim KBA hinterlegt. (Einschliesslich Bilder. - Interessant ist auf dem Amt eh nur die Nummer des Gutachtens. - Den Inhalt ziehen die sich über die Nummer vom KBA.)
...Was gibt an Eigenbauten "Stress"? - Einen Prüfer mit Ahnung von Möpis mal vorraus gesetzt...
"Stress" machen:
- Lenker. - Ein Eigenbau-Lenker ist für jeden Prüfer ein No Go!
- Puffrohr. - Je jünger das Möpi, desto mehr "Stress" sprich Auflagen gibt es für den Prüfer. - Die meißten machen mittlerweile einen Bogen um Puffrohranlagen. (Bei einer Gaserkiste kann man das noch unterstützen mit einer aktuellen "AUK". Ab den EFI´s wird es schwierig bis unmöglich. (EURO 3-5)
Ach ja! - Was gut geht: Ori Teile von anderen Möpis. Z.B. Schwinge orig. XYZ (Der Hersteller) Teilenummer "xxx" Kennzeichnung ohne.
Oriteile haben logo schon mal eine Zulassung bekommen, bei der Erteilung der ABE des ursprünglichen Möpis.
Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 14. Dez 2021
von f104wart
mike1133 hat geschrieben: 11. Dez 2021Hat jemand erfahrungen mit sowas?
Ja, hab ich. Du kannst Dir die Frage aber ebenso gut selbst beantworten, indem Du Dich mal in die Lage eines Prüfers oder der Rennleitung versetzt, die im Falle einer Kontrolle das eingetragene Teil dem montierten Teil zuordnen soll.
DU möchtest Deine Abnahme und die Eintragung problemlos über die Bühne bekommen. Was machst Du dafür? ...Diskutierst Du rum und versuchst, "den Prüfer weich zu klopfen" oder bereitest Du Dich ordentlich vor und beschriftest Deine Teile?
...Sorry, aber ich kann solche Themen und Fragen einfach nicht nachvollziehen. Man liest zwar immer wieder eine Menge Blödsinn in irgendwelchen Foren, aber warum nicht einfach mal den gesunden Menschenverstand bemühen oder, noch einfacher, den Prüfer fragen, der einem das Teil eintragen soll. Mit dem besprichst Du Deinen Umbau doch sowieso im Vorfeld, oder solltest es zumindest so machen.
Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 14. Dez 2021
von f104wart
mopedschraube hat geschrieben: 13. Dez 2021Ach ja! - Was gut geht: Ori Teile von anderen Möpis. Z.B. Schwinge orig. XYZ (Der Hersteller) Teilenummer "xxx" Kennzeichnung ohne.
Aber nur dann, wenn sie von einem gleich- oder höherwertigen Moped stammen. Eine Schwinge aus ner 350er wird Dir niemand an einer 500er eintragen.

Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 14. Dez 2021
von f104wart
recycler hat geschrieben: 11. Dez 2021
Das hängt immer vom Prüfer, Organisation usw. ab. Gerade beim Thema Auspuff wird i.d.R. immer eine Typenbezeichnung benötigt (und wenn es nur eine selbst eingestanzte Nr. bei einem kulanten Prüfer ist).
Nein, es hängt vom Jahr der Erstzulassung und dem Ergebnis der Fahrgeräuschmessung ab. Mit der Organisation und "Kulanz des Prüfers" hat das überhaupt nichts zu tun.
Bei den Zulassungsjahren, wo noch kein E-Prüfzeichen gefordert war, dürfen die Geräuschwerte die in den Fzg-Papieren eingetragenen Werte nicht überschreiten. Zur Identifizierung der Anlage genügt ein aufgenietetes "Typenschild" mit z.B. den letzten 5 Ziffern der Fahrgestellnummer. Das bezieht sich lediglich auf die Endschalldämpgfer, nicht auf die Krümmer. Krümmer müssen nicht gesondert eingetragen werden.
Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 14. Dez 2021
von f104wart
@Rogi:

Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 14. Dez 2021
von cafetogo
Gottseidank seit ihr kein Beamten sonst müsste jeder einen Leitzordner herumschleppen

Man ist ja bemüht sich recht kurz zu halten darum steht in der Regel auch gar nicht soviel im Schein.
Verallgemeinern darf man das nicht mit den nummern, zumindest klappte es auch ohne ganz gut. Auspuff ist so ziemlich der einzige fall wo eine zu 100% verlangt wird, wo will man zb. bei einen Vergaser schon groß eine Nummer hineinklopfen ? Da steht halt 40er Mikuni Flachsch. drin
Grüße
Roland
Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 14. Dez 2021
von f104wart
Das ist dummes Geschwätz, was Du da hältst.
Wenn Du beispielsweise eine andere Bremsanlage montierst (z.B. Boldor-Bremsscheiben und -Sättel auf einer CX), dann müssen die eingetragen werden. Und dazu bedient man sich entweder
eines Merkmals, dass die eindeutige Zuordnung der Teile ermöglicht oder einer eingeschlagenen Nummer Und wenn es Mikuni Flachsch. sind, die man deutlich von Gleichdruckvergasern unterscheiden kann, dann reicht die Bezeichnung aus.
Bei mir ist alles(!) eingetragen, was ich verändert habe. Das einzige, was ich mit mir "rumschleppe" ist ein 2seitiger Fahrzeugschein, der bei der Rennleitung den Eindruck erweckt "...da ist ja eh alles eingetragen, da muss ich jetzt nicht genauer hinsehen".

Re: Brauchen alle Eintragungen im Fahrzeugschein eine Nummer ?
Verfasst: 14. Dez 2021
von Schinder
Vergaser lassen sich mit Kennung im Guß, per Laser, Ätzung und Gravur kennzeichnen,
Schalldämpfer u.A. ebenso und deren Kennung ist bis EZ 04/1994 nicht erforderlich
(ab dann wird eine E-Kennung vorgegeben).
Wenn der Sachverständige diese jedoch wünscht, dann macht man das halt und gut ist.
Der mitzuführende Ordner wird eh bald durch so etwas wie eine Gesundheitskarte fürs KfZ ersetzt.
Der Rest wurde ja schon eingehendst beschrieben.
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