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SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
martin58
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von martin58 »

Nimms doch sportlich! Die Sevenfifty verfügt über sensationelle Honda-Raketentechnik, lässt sich mit dem Daumen starten und braucht bestenfalls dann und wann mal Ölwechsel und Verschleißteile, um Dir für ganz viele Kilometer ein treuer Gefährte zu sein.
Lass doch den Alteisenschraubern, die kaum mal einen Meter mit ihren Ölsardinen fahren vor lauter Schrauberei wenigstens noch den Vorteil, dass deren Gurken etwas lauter sein dürfen und geiler aussehen.

hirselbirk
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von hirselbirk »

Alrik hat geschrieben: 18. Mai 2022 Der Eine oder Andere ist vielleicht der Meinung, dass das nicht so dramatisch ist und lässt sich deshalb auf ne Eintragung ein.
Erstaunlich sowas zu lesen, von einem der offensichtlich vom Fach ist. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle deutschen Prüfdienstleister seriös sind, besser gesagt, auch das entsprechende Fachwissen haben, und sich auch an das halten, was irgendwo, in irgendeinen Gesetz steht, wie anscheinend die z.B. von Dir erwähnte ECE-R40...

Wenn tatsächlich einige Sachverständige, oder Möchtegern-Ingenieure aus Unwissen, oder Gier was eintragen, was aber verboten ist, ja dann weiß ich auch nicht mehr...Und das liegt vermutlich vor, wenn z.B. die Luftfilter in den besagten SevenFifty's auch tatsächlich eingetragen sind.
Zuletzt geändert von grumbern am 18. Mai 2022, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat

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Bambi
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von Bambi »

hirselbirk hat geschrieben: 18. Mai 2022 Und warum werden tatsächlich von Prüfdienstleister zu Prüfdienstleister und von Prüfstelle zu Prüfstelle, Sachen offensichtlich anders ausgelegt?

Hallo Jungs,
ich versuche das mal mit einem ganz einfachen Beispiel aus meinem früheren Berufsleben bei der Krankenkasse zu erklären:

Ich habe meine Arbeit immer nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem kam alle paar Jahre die Innenrevision (natürlich nicht nur zu mir) um zu prüfen, ob alles seine Ordnung hatte. Wenn sie einen Fehler gefunden haben wurde geguckt, ob das ein Einzelfall war oder ob er mir öfter passierte. Dann hätte man im Normalfall gesagt, daß der Bambi in dem Fach nachgeschult und von den Führungskräften genauer beaufsichtigt werden müsste. Es sind bei solchen Revisionen aber auch Fälle aufgeflogen, wo Kolleg/inn/en offensichtlich und nachweislich bei - befreundeten - Versicherten schon einmal Fünfe geradesein ließen und Leistungen gewährten, die in dem Fall garnicht oder zumindest nicht in der Höhe zustanden. Es hat sogar einen Fall gegeben, wo zwei Kollegen zusammengearbeitet und sich durch Tricks (eigentlich galt das 4-Augen-Prinzip, zumindest bei teuren Entscheidungen musste eine Führungskraft gegenzeichnen) selbst bereichert haben. Davon wurde mir/uns bei meiner Einführungsschulung erzählt. Ehepaare wurden deshalb auch nicht in der gleichen Geschäftsstelle beschäftigt.

Zurück zum Thema:
Aufgrund der bisherigen Diskussion kann man sagen, daß es mit Erstzulassung nach 1988 sehr schwierig ist eine solche Änderung legal durchzuführen. Interessant wäre die Frage - auch im berichteten Fall - wie es wäre, wenn man, sei es aus Liebe und Überzeugung zum eigenen Umbau, sei es, weil Geld keine Rolle spielte und man es unbedingt wissen/beweisen wollte, tatsächlich den ganzen Prüfweg teuer und korrekt beschritten hätte und das mit dem entsprechenden Protokoll nachweisen kann. Daß diese Stilllegung dann unanfechtbar sein soll fällt mir im Rechtsstaat doch schwer zu glauben.

Schöne Grüße, Bambi
Zuletzt geändert von grumbern am 18. Mai 2022, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Doppelzitat
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Alrik
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von Alrik »

Rogi hat geschrieben: 18. Mai 2022Was für ein Abgasgutachten soll das sein ???
ECE-R40, Anhang 4, Prüfung Typ I.
Und wieso wirtschaftlicher Totalschaden ???
Weil das ein teurer Spaß ist. Ich glaub nicht, dass man das unter 3k kriegt, ergebnisoffen natürlich.
Die Maschine hat ganz genau angegebene Abgasgrenzwerte einzuhalten. Tut sie das, ist vollkommen wurscht was für Luftfilter verbaut sind !
Das gleich gilt für die Lautstärke, auch hier gibt es klare Grenzwert die die Maschine ihres Baujahr einhalten muß, tut sie das, ist ebenfalls völlig Banane ob mit geschloßenem Luftfilterkasten oder mit Offenen.
Ich versteh den Punkt nicht.
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Alrik
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von Alrik »

Ah, jetzt.
Die 4,5 % CO im Leerlauf ist das, was man bei der AUK einhalten muss. Das hat aber nix damit zu tun, was das Ding unter Last auf dem Rollenprüfstand macht. Gleiches gilt für das Geräusch: Das Standgeräusch ist schön und gut, aber wenn du nachträglich was änderst ist erstmal nachzuweisen, dass das Fahrgeräusch den für das Baujahr geltenden Grenzwert nicht knackt. Und nur für das Fahrgeräusch gibt es einen Grenzwert, das Standgeräusch kann theoretisch so hoch sein wie's will. Und im Stand kann kein Mensch abschätzen, was die Kiste bei 50 km/h und Vollgas für einen Lärm produziert. Denn so wird gemessen.

Wenn jetzt irgendein "Sachverständiger" einfach das Standgeräusch anpasst, weil da was umgebaut wurde, dann kann man sich den Wert in die Haare schmieren.
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von Alrik »

Okay.
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von obelix »

Rogi hat geschrieben: 18. Mai 2022Eine Prüfung unter Last oder sonst einem Zustand wird für das Abgasverhalten nicht verlangt, deshalb auch die Angabe der Drehzahl.
Hmmm...
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von karlheinz02 »

Das heißt, daß die Abgasmessung zur Typenzulassung nicht identisch ist mit der Abgasmessung bei der Hauptuntersuchung, seit '89 dürfen bei einem vorgeschriebenen Fahrzyklus die entsprechenden Grenzwerte nicht überschritten werden.
Viele Grüße, Karl-Heinz
Grüße aus dem Grenzland,
Karl-Heinz

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grumbern
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von grumbern »

So, die Herren Rogi und Hirsebink mögen bitte aufhören, sinnlos alles doppelt und dreifach zu zitieren und sich auf das beschränken, was für das Verständnis nützlich ist.

Ebenfalls, Rogi, glaube ich nicht, dass Alrik Dir irgendwelchen Käse erzählt. Du brauchst ihm seinen Beruf nicht erklären. Wenn seine Hinweise für Dich keine Bedeutung haben, ignoriere sie doch einfach.
Gruß,
Andreas

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Alrik
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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Beitrag von Alrik »

Rogi hat geschrieben: 18. Mai 2022 Und was soll uns das jetzt sagen ?!?
Meine Honda hat eine ABE Zulassung nach Deutscher Norm nix mit EG.
Screenshot G035.jpg
Das ist ein Screenshot aus der ABE der RC42.
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