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Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von Stromundwasser84
Mahlzeit zusammen
ich plane derzeit grob was ich so mit meiner XJ anstelle.
Bei gewissen Punkten bin ich mir noch unsicher was die Zulassung betrifft.
Z.Bsp. Würde ich mir gerne eine Rastenanlage selber konstruieren und fertigen. Besteht da überhaupt die Möglichkeit das man solche Eigenbauten abgenommen bekommt?
Weiterhin sollen Ansaugtrichter mit Sieb verbaut werden. Natürlich am liebsten selber gefertigt.
Was sagt der Tüff zu sowas?
Grüße
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von kosi
Moin Herr Strom Wasser
gaaaanz wichtig welches BJ. ???
Eine Rastenanlage kann man per Einzelabnahme eintragen. Wie immer Prüfer finden, der darf und will und fragen was geht. Trichter, siehe BJ........
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von Stromundwasser84
Hey kosi
danke für die Antwort. Bj ist 85.
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von Alrik
85 ist gut, da ist Abgas halbwegs wurscht und die Geräuschgrenzwerte sind höher als heute.
Rasten..... hmmmmmnnnjaa, geht, aber da musst du vorher mit Deinem Prüfer sprechen. Material und Querschnitte an geprüftem oder serienmäßigem Zeug orientieren, dann geht das. Ansonsten musst du mehrere bauen, denn die Prüfung ist zerstörend.
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von TortugaINC
Es gibt Prüfer, bei denen man sowas via Dauerfestigkeitsnachweis bzw. bei Fußrasten via Betriebsfestigkeitsnachweis eingetragen bekommt (zumindest wenn hervor geht, dass das Teil so dimensioniert ist das es halten muss, beim ner Überlebenswahrscheinlichkeit von 101% könnte eng werden

).
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von Dialer
Ich habe sowas hier gebaut. Materialnachweis dabei und habe es ohne Probleme als Eigenbau Fußrastenanlage eingetragen bekommen.
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Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von kosi
Meine ist BJ. 80 Trichter null problemo. 85 sind die Werte wieder was höher. Das wird dann wohl die Messung zeigen. Meiner wollte auch ne Leistungsmessung, was auch meistens wohl verlangt wird.
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von Alrik
TortugaINC hat geschrieben: 21. Dez 2022Es gibt Prüfer, bei denen[...]
Es gibt alles mögliche. Dauerfestigkeit ist bei Fußrasten nicht mal das Problem, eher Verformung und Rückverformung. Aber da hier jetzt sowieso jeder weitere Beitrag ne gute Geschichte ans Licht zaubert, bei der irgendein Herbert am letzten Tag vor der Rente ne Rastenanlage aus Holz eingetragen hat, ist von meiner Seite aus alles gesagt.
Zielführend ist der Ansatz von Rogi.
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von TortugaINC
Alrik hat geschrieben: 21. Dez 2022
Dauerfestigkeit ist bei Fußrasten nicht mal das Problem, eher Verformung und Rückverformung.
Wie soll das funktionieren, dass ein ca. 20cm langes, dauerfest ausgelegtes Bauteil aus Alu so flext, dass man sich Gedanken machen muss? Das ist bei den geringen ertragbaren Spannungen und dem E-Modul von Alu bei einem Bauteil der Größe unmöglich.
Aber unabhängig davon: wenn ich so einen Nachweis führe, dann gibts mindestens ein Bild das die Verformung zeigt.
Spannend finde ich, wie einigen Prüfer der Abklatsch eines geprüften Bauteiles mehr wert ist als ein fundierter Nachweis. In sämtlichen anderen Bereichen des Maschinenbaus wäre das absolut undenkbar.
Gruß
Re: Eintragung Eigenbauten
Verfasst: 21. Dez 2022
von jenscbr184