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Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von mrairbrush
Sollte sich jeder ansehen der ab und zu Teile verkauft. Es kann jeder der 30 Verkäufe und 2000€ im Jahr erzielt als gewerblich eingestuft werden und darf dann zahlen. Aber auch Plattformen (Foren) die einen Marktbereich betreiben sind betroffen. Sie müssen den Finanzbehörden umfangreiche Daten liefern. Eines der vielen neuen Gesetze die klammheimlich verabschiedet wurden.
https://www.buzer.de/PStTG.htm

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von manicmecanic
interessant und gleichzeitig ätzend

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von Bollermann
Das geht in die gleiche Richtung wie das Bargeldverbot.

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von mrairbrush
Dachte nur weil hier ja auch ein Marktplatz ist und auf die Betreiber Pflichten zukommen. Ich denke das wird sich in Zukunft alles über das Darknet abspielen. Darum auch TV-Werbung für VPN. Habe es durch Zufall mitbekommen, mir das angesehen und dann gedacht das ich rechtzeitig darauf aufmerksam mache falls es niemand mitbekommen hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von Speed
Aber das Forum tritt doch nur als "Vermittler" auf und erzielt keinen Erlös.

Selbst wenn hier etwas inseriert und später gelöscht wird, ist nicht ersichtlich, zu welchem Preis es veräußert wurde.

Das sind nur meine Gedanken dazu, ich bin kein Jurist.

Es wird sich bestimmt noch jemand mit dem entsprechenden Hintergrundwissen melden.

🙋🏻‍♂️

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von mrairbrush
Der Begriff Plattform ist wohl maßgeblich und es ist unerheblich ob die Plattform Gewinne erzielt. Es geht um die Anbieter (Verkäufer) auf einer Plattform. Ich denke auch das Gesetz muss nachgebessert werden weil vieles nicht berücksichtigt wurde. Ein weiterer Schnellschuss der Ampel.
Das Banditforum hat den Marktplatz schon geschlossen. Die sind auch privat.
https://banditforum.de/forum/index.php? ... 1-12-2022/
Zum Kotzen, die versuchen auch den letzten Cent aus den Bürgern rauszuquetschen.

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von cafetogo
aus den Bürgern rauszuquetschen :dontknow:

War der Meinung das haben die wegen den Korruptis gemach .daumen-h1:

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von TortugaINC
Das wird wohl darauf abzielen, diese ganzen „privaten“ Teilehändler einzudämmen, die gefühlt 300 Anzeigen bei EbayKleinanzeigen platziert haben, sich ordentlich bereichern, aber weder Steuern zahlen noch die Pflichten kommerzieller Verkäufer übernehmen und somit den Wettbewerb zu Ungunsten ehrlicher Händler verzerren. Und davon gibt es sehr viele.
Das der Durchschnittsbastler, der 5 Tanks, 2 Motoren und 9 Felgen im Jahr verkauft irgendwas davon mitbekommt halte ich für sehr illusorisch.
Aber es darf natürlich trotzdem das Ende der Menschenrechte beschworen werden.

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von theTon~
mrairbrush hat geschrieben: 31. Dez 2022 Dachte nur weil hier ja auch ein Marktplatz ist und auf die Betreiber Pflichten zukommen.
Vielen Dank für Deinen Hinweis!

Nach meinem Rechtsverständnis fällt der Marktplatz unseres Forums nicht unter diese Meldepflicht. In §3 des PStTG werden die Begriffe Plattform und Plattformbetreiber definiert. Hier ist die Begrifflichkeit "Rechtsgeschäfte auf der Plattform abschließen" von eigentlicher Bedeutung.
§ 3 Plattform; Plattformbetreiber

(1) 1 Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf

1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

2 Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 in Satz 1 gerichtet sind. 3 Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:

1. die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;

2. das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder

3. die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.

Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Verfasst: 31. Dez 2022
von sven1
Hallo Renè,

wenn ich das richtig verstehe, betrifft es dann für dich als Betreiber "nur" die Rubrik der Auftragsarbeiten gegen Entgelt.

Grüße

Sven

PS: das Bargeldverbot gilt (vorerst) nur für den Kauf von Wohnungen, Grundstücken, Häusern . Diese dürfen ab morgen nicht mehr mit Bargeld, Krypto, oder Gold bezahlt werden. Gleiches gilt für Barzahlungen über 10.000€, was ein EU-Beschluss vom Anfang des Monats ist, dem D jedoch ungern folgen möchte (was aber wohl nicht klappen wird.)
Bevor man hier irgendwelche Schlagwörter raushaut und Kneipenpolemik betriebt, einfach mal den Grund eines solchen Gesetzes hinterfragen, dessen Umfang recherchieren und überlegen wer oder was hier eingeschränkt werden soll.

@ Rolf: danke für den Hinweis, den ein oder anderen wird es bestimmt in irgendeiner Form betreffen.