Seite 1 von 3
2er Sitzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 18. Jan 2023
von Revival2
Hi,
vielleicht bin ich für die SuFu zu unbegabt oder hab's (bis S. 9 alles durchgecheckt) übersehen - meine Fragen:
1. Ist bei einer 2er Sitzbank ein Halteriemen oder ein Haltebügel vorgeschrieben?
2. Wenn bei der 2er Sitzbank der Soziussitz mit einer jederzeit zu entfernenden Haube abgedeckt ist und die Soziusrasten noch am Fahrzeug sind, braucht m.E. nichts eingetragen zu werden!?
3. Müssen dann aber noch Riemen/Bügel vorhanden sein?
4. Oder nur, wenn die Haube weg ist und hinten jemand drauf sitzt?
Dank euch für Antworten!!
Grüße
Michael
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 18. Jan 2023
von RC42
Meines Wissens:
.. muss irgendeine Haltemöglichkeit vorhanden sein. Riemen, Bügel, Haltemulden unterm Sitz etc.. Der Oberkörper vom Fahrer zählt nicht.
.. ist eine Soziusabdeckung eintragungsfrei.
.. hm.. Meine CB1000 '19 wurde ab Werk mit einer Abdeckung ausgeliefert, bei der man den Soziussitz (samt Riemen) durch die Haube austauscht. Bei der VTR ist es genauso. Für die HU muss der Sitz (samt Riemen) nicht montiert sein - aber die Fußrasten müssen wohl permanent am Fahrzeug verbleiben wenn 2 Sitzplätze eingetragen sind.
Bei der eintragungsfreien Abdeckung kann ich mich täuschen, da meine entsprechenden Fahrzeuge alle ab Werk mit und ohne Abdeckung homologiert waren.
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 18. Jan 2023
von blatho
Hy!
1. Ja
2. Richtig
4. Richtig
Selbstständlich ohne Gewähr.
Grüße
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 18. Jan 2023
von Zissel
Hi,
zu 1): Ich hab hier eine S-Kuh von '99 rumstehen, die hat keinen Halteriemen und den gab es bei diesen Kisten auch nie.
Die Löcher, wo diese Butterbrottasche da festgemacht ist, sind eigentlich zum Einrasten einer Sitzbankabdeckung. Ob die beiden Scharten da hinten am Bürzel damals als Haltegriffe durchgingen, weiß ich nicht. Würde ich aber schwer bezweifeln..
Gruß Martin
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 18. Jan 2023
von blatho
Wir reden ja hier nicht davon, wie irgendwelche großen Hersteller Vorgaben umsetzen...
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 18. Jan 2023
von Zissel
Mmh, wenn das die Umsetzung des Herstellers ist: krass. Unter dem Aspekt hab ich die Dinger noch nie gesehen. Ein ergonomischer Albtraum, wüsste nicht, wie man da seine Griffel verankern soll
Ich hatte das bisher als Beweis für eine gewisse Grauzone interpretiert, denn mal wird ja ohne Griff und Riemen gemosert, mal nicht. Ähnlich wie bei den nicht einklappenden/abschaltenden Seitenständern von älteren Importmopeds.
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 19. Jan 2023
von Alrik
1. Ja.
2. Ja.
3. Ja.
4. Nein.
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 19. Jan 2023
von Revival2
Alrik hat geschrieben: 19. Jan 2023
1. Ja.
2. Ja.
3. Ja.
4. Nein.
Heißt in der Konsequenz, wenn Riemen nicht geht und Bügel nicht gewollt ist, Eintragung als Solobetrieb? Dann aber auch ohne Soziusrasten? Oder gibt's da eine Zwischenlösung?
Re: 2er Siztzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 19. Jan 2023
von obelix
Bei Riemen vs. Bügel spielt auch die Länge der Bank ne Rolle.
Gruss
Obelix
Re: 2er Sitzbank vs. Einzelsitz / Was will der TÜV sehen?
Verfasst: 19. Jan 2023
von martin58
60 cm mit Bügel, 65 cm mit Riemen.