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Auspuff

Verfasst: 25. Apr 2023
von mazze
Hatte gestern eine Diskussion mit einem Zweiradmeister. Der war der Meinung alle Änderungen am Auspuff egal in welch Richtung wären illegal 🙄
Das heißt wenn ich meine italienische Maschinen aus den 60er und 70er Jahren durch Eigenbau DB Killer leiser mache weil sie mir für längere Touren einfach zu laut sind, müsste ich vom TÜV abnehmen lassen?
Wie sieht das Rechtlich aus?
Gruß mazze

Re: Auspuff

Verfasst: 25. Apr 2023
von Schinder
Ja, da hat er wohl Recht, wenn man es genau betrachten will.
Allerdings wird wohl keiner ernsthaft etwas dazu meckern.

Die Homologation findet nun mal in einem gesteckten Rahmen statt
und die Toleranzen reichen vom Baukasten bis zur Einzelabnahme.
An die müssen sich nun mal Werke und Kunden halten.
Der Silencer stellt einen Eingriff in das Gesamtsystem dar
und ist eben deshalb illegal.
Es wird Dir unterstellt, eine von der Homologation abweichende
und damit verbotene Änderung vorgenommen zu haben.
Die bösen Abgase und so …
Allerdings hast Du ja auch die Möglichkeit, die Legalität
durch Prüfung der Sache durch berechtigte Institutionen
zu erlangen.
Gegen Obulus natürlich …


Gruss, Jochen !

Re: Auspuff

Verfasst: 25. Apr 2023
von Refused
Ich verstehe das auch so, dass theoretisch alle Änderungen eintragungspflichtig sind.
Praktisch wird sich niemand daran stören, wenn dein Motorrad zu leise ist. Vor allem, wenn die Veränderung nicht zu sehen ist (z.B. Krümmerschalldämpfer).
Aufpassen musst du aber, dass niemand deinen selbstgebauten DB-Killer genauer inspiziert und dann fälschlicherweise glaubt, das wäre ein original vorhandener Killer, den du bearbeitet hättest...