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Vollkasko, Gutachter!

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Mopedjupp
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Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von Mopedjupp »

Nächste Woche kommt bei mir ein Gutachter.
Er soll sich ein Vollkasko Schaden ansehen, und ein Gutachten erstellen.
Es geht um einen PKW, könnte aber auch genauso um ein Moped gehen.
Frage : auf was muss ich achten, was gibt es zu beachten.
Laut Werkstatt handelt es sich um einen "Wirtschaftlichen Totalschaden"!
Hat jemand von euch Erfahrungen in so einem Fall gemacht.
Ist für mich das erste Mal, (Gott sei Dank).
Angeblich gibt es eine 130% Regelung.
Soll heißen, das die Versicherung den Schaden auch übernehmen muss, wenn die Reparatur über 100%, also130% des Wiederbeschaffungswert ist.
Ansonsten liest man Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Auszahlung der Versicherung.
Das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von ca. 5000-6000 Euro, der Schaden beläuft sich laut Meinung der Werkstatt auf 6000-7000 Euro.
Gibt es irgentwas wo ich drauf achten sollte?

Gruß Reinhold
Reit' den Stier!

Ranger

Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von Ranger »

130% Regelung gibts, das ist richtig. Musst du sagen das, wenn das zuträfe, es willst weil du die Karre weiterfahren willst un dzwar für min 1 Jahr. Werte wird die Versicherung bestimmen, da kannst höchstens mit Anwalt gegen die Bewertung vorgehen.
Das ist was ich dazu wüsste. Viel Glück.
PS: Du hast Vollkasko für ein Auto das nur noch 5-6.000 wert ist ??

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Bambi
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
kommt vielleicht auf's Auto an ...
Wenn das mit der 130-er Regelung so stimmt müsste man doch argumentieren können, daß derzeit kaum Autos zu bekommen sind. Wir haben in diesem Frühjahr wegen Motorschadens einen 7,5-Tonner gesucht: fast nichts zu kriegen und wenn, dann recht teuer. Wir hatten am Ende mit einem 2-jährigen doch noch einigermaßen Glück. Danach einen 3,5 -Tonnen Transporter - der war als Neuwagen fast 10 große Scheine teurer als vor etwas über einem Jahr.
Daumendrückende Grüße, Bambi
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Mopedjupp
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von Mopedjupp »

Ja, habe ich (Vollkasko).
Habe schon vor Jahren mir gedacht bräuchte ich nicht mehr, aber war kaum teurer als nur Teilkasko.
Also habe ich's gelassen, vielleicht jetzt ganz gut so.
Wenn ich das Auto weiter behalten will muss ich es mindestens ein halbes Jahr weiter fahren ( angemeldet ) haben, das habe ich auch gelesen.
Gerade weil es auf dem Gebrauchtwagenmarkt gerade nur überteuerte Modelle gibt, wäre das ja eine Alternative das Auto weiter zu fahren.
Ich Danke euch beiden!

Gruß Reinhold :prost:
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Mopedschrauber
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von Mopedschrauber »

Selbst Neuwagen haben Lieferzeiten von teilweise über ein Jahr. ich kaufe (unter anderem) beruflich Fahrzeuge, da bekomme ich Lieferfristen für normale Kleintransporter von 18 Monaten bestätigt.

Da würde ich versuchen deutlich zu machen, dass du das Auto fahren musst!
Gruß Werner

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DonStefano
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von DonStefano »

Ich kenn es nur so, dass man den Wagen vor dem Gutachtertermin in einen möglichst guten Pflegezustand bringen sollte.
Also putzen, Hundehaare raussaugen und Kekskrümel / Fahrbierleergut entsorgen.

Alle notwendigen Servicepapiere und Rechnungen usw. bereithalten.

Je nach Schaden ist es vielleicht sinnvoll sich den Zeit- abzüglich Restwert auszahlen zu lassen und jemanden mit der Reparatur beauftragen, der keine 120 Piepen/Stunde anbläst.

Bei einem Schaden in der Höhe sollte nach Reparatur ein exklusiver Kurzurlaub mit der Süssen übrig bleiben.
Gebrauchtwagen zu suchen macht im Moment echt keinen Spaß!
Get over it!

Das Fahren und das Singen, dass kann man nicht erzwingen!

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Mopedjupp
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von Mopedjupp »

DonStefano hat geschrieben: 9. Aug 2023 Alle notwendigen Servicepapiere und Rechnungen usw. bereithalten.
Serviceheft ist immer ausgefüllt worden!
Guter Tipp! .daumen-h1:
DonStefano hat geschrieben: 9. Aug 2023 Je nach Schaden ist es vielleicht sinnvoll sich den Zeit- abzüglich Restwert auszahlen zu lassen und jemanden mit der Reparatur beauftragen, der keine 120 Piepen/Stunde anbläst.
Ich denke ich werde das genau so machen!
DonStefano hat geschrieben: 9. Aug 2023 Bei einem Schaden in der Höhe sollte nach Reparatur ein exklusiver Kurzurlaub mit der Süssen übrig bleiben.
Gebrauchtwagen zu suchen macht im Moment echt keinen Spaß!
Urlaub hört sich gut an, kann ich gut gebrauchen!
Und ja die guten gebrauchten sind ja fast so teuer wie neu!

Ich Danke euch für die Infos. :prost:

Gruß Reinhold
Reit' den Stier!

EgonOlsen84
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von EgonOlsen84 »

Oha... Ich versuche mal Licht ins Dunkel zu bringen.

Haftpflichtschaden= ein anderer fügt mir einen Schaden zu. Dieser muss so ausgeglichen werden, als wäre er nicht eingetreten (§249BGB).
Beim Haftpflichtschaden gibt es die sogenannte 130%-Regelung. Diese trifft aber auch nur zu, wenn du das Auto schon eine gewisse Zeit hast und der Versicherung glaubhaft begründen kannst, dass du (aus Gründen) an dem Fahrzeug hängst. Nach Instandsetzung musst du das Fahrzeug auch noch eine Weile (min. neun Monate) behalten. Man spricht vom Intigritätsinteresse.
Ach ja: Beim 130%-Schaden musst du reparieren lassen!

VollKasko= Vertragsrecht! Hier kommt es darauf an, welche Sachen in deinen AKB (allgemeine Kasko-Bedingungen stehen).
Wenn dort eine 130%-Regelung enthalten ist -> Gut! Ist aber sehr selten. Ich persönlich habe das noch nie gehabt.

Wenn du den Schaden selbst verursacht hast (Kasko), musst du also damit rechnen, dass die Versicherung einen Sachverständigen (SV) schickt.
Beim Haftpflichtschaden bist du als Geschädigter Herr des Verfahrens und suchst dir selbst einen SV. Das hat verschiedene Gründe - tut hier aber nichts zur Sache.

Grundlage zum Ausgleich eines Schaden ist immer der Wiederbeschaffungswert (WBW). Was muss ich aufwenden um ein in Alter, Zustand, Laufleistung, Ausstattung und Wartungszustand vergleichbares Fahrzeug wieder zu beschaffen.
Schick mir gern mal die Fahrgestellnummer deines Fahrzeugs, die Laufleistung und das Erstzulassungsdatum. Ich kann dir dann einen Anhaltswert mit belegbaren Fakten und realen Vergleichsfahrzeugen erstellen. Bitte per PN mit deiner Handynummer um dir per WhatsApp eine PDF schicken zu können. Alternativ deine Mailadresse.

Sollten die geschätzten Reparaturkosten (RepKo) den Wiederbeschaffungswert übersteigen, sprechen wir von einem (wirtschaftlichen) Totalschaden.
Bei einem Verhältnis von über 50% RepKo vom WBW wird ein Restwert eingeholt.
Stellt euch das wie ebay für Schrottfahrzeuge vor- nur dass die Bieter einen Maximalwert angeben. Der Höchstbietende muss das Fahrzeug holen und vor Ort bezahlen. Keine Nachverhandlung mit dem Fahrzeugbesitzer!!!

Im Totalschadenfall wird vom WBW der Restwert abgezogen. Diese Zahl wird von der Versicherung ausgezahlt. den Restwert bekommst du ja dann vom Restwertaufkäufer, sodass du unterm Strich den WBW ausgeglichen bekommst.

Sollten noch Fragen sein - immer her damit! Ist zwar schon eine Weile her bei mir, als ich das beruflich gemacht habe- die Basics sind aber schon noch vorhanden!

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DonStefano
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von DonStefano »

Hui, das sind eine Menge Informationen. Gut zu wissen!
In Buchholz / WW hab ich meine Ausbildung gemacht... Grüße in den Westerwald!

Schick mir mal Bilder von dem Schaden aufs Handy, Reinhold.
Ich rede morgen mal mit Marek, der macht das schon...
Get over it!

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FEZE
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Re: Vollkasko, Gutachter!

Beitrag von FEZE »

Moinsen Reinhold,

Du kommst auch noch daher wo der Beste seines Fach sitzt, ich sende Dir die Adresse via pn.
Schiffsdiesel gehen auch ums Eck!

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