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Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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TortugaINC
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Motorrad:: DR500, Ducati

Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von TortugaINC »

Wenn er das so als Tip mit gibt, solltest du es besser doch nicht im Kaufvertrag vermerken.
Ich hab jedenfalls das Prozedere komplett ohne Papiere durch, was an sich auch recht unkompliziert war. Selbst das würde mich nicht vom Kauf abhalten…

Gruß
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Speed
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Motorrad:: Honda CX 500 C PC 01, Baujahr 1982
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Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von Speed »

Hallo Michael!

🤣😂🤣

Nein, der Mitarbeiter war dann ausgesprochen nett!

Es war ein seltsames Gespräch.

Erst sehr abweisend, dann ein "überschwenglicher" Redeschwall.

Leider habe ich mir seinen Namen nicht aufgeschrieben.

Ich bin fest davon überzeugt, bei etwaigen Schwierigkeiten könnte ich mich auf ihn berufen.

Also wäre der Punkt fehlender Fahrzeugschein nicht das große Problem.
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein!

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Schinder
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Motorrad:: -

Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von Schinder »

Heute nennt sich das weder Brief noch Schein,
sondern Zulassungsbescheinigung Teil I (immer mitzuführen )
und Teil II (immer ordentlich daheim aufbewahrt).

War es früher ein Brief, dann wird es heute eine Zulassungsbescheinigung.
Immer !

Der Teil II ist der Briefersatz und der wird NIE eingezogen,
ausser bei amtlich angeordneter Beschlagnahme.
Den Teil I bekommt man bei Abmeldung IMMER ausgehändigt,
das Ding wird auch nicht mehr einbehalten.

Wenn also Teil II fehlt, dann bedarf es der o.g. eidestattlichen Erklärung
und der amtlichen Bescheinigung, das dieses Fahrzeug nicht als gestohlen,
unterschlagen oder als Totalschaden verschrottet wurde.
Für eine An- oder Ummeldung bedarf es auch der bescheinigten
HU bei einem entsprechenden Dienstleister und der besagten
o.g. Papiere und Bescheinigungen.

Brief und Schein und Weg sind dumm benannt.
Der Weg interessiert keinen.
Brief und Schein aus Altzulassungen sind auf den -Brief-
reduzierbar und müssen für eine Zulassung
durch die HU ergänzt sein.

Da hier Teil I (Schein) anscheinend noch vorhanden ist,
lässt sich die Prüfstelle der letzten HU erkennnen und
da darf man ein Kopie der letzten HU anfordern,
sofern man den Besitz des Fahrzeuges amtlich
bestätigt nachweisen kann.
Auch lässt sich für die zuletzt prüfende Institution über das KBA
mittels Fahrgestellnummer zweifelsfrei nachweisen,
wie es um die vermeintlichen Besitzverhältnisse steht,
was natürlich der o.g. Bescheinigungen über die
Melde- und Besitzverhältnisse voraussetzt.


Viel Spaß bei den Behördengängen.
Meist nicht halb so wild wie angenommen.



.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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Speed
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Motorrad:: Honda CX 500 C PC 01, Baujahr 1982
Kawasaki ZRX 1100

Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von Speed »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I.

HU-Prüfbericht ist nicht vorhanden.

Grüße von der Nordseeküste

Andreas
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein!

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TortugaINC
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Motorrad:: DR500, Ducati

Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von TortugaINC »

Wenn du eh umbauen willst, bringt es 0 Punkte alte TÜV Zettel zu organisieren, die mit Sicherheit eh viel zu alt sind. Einfach 21er Abnahme nach Umbau und dann zulassen.

Schinder hat geschrieben: 27. Nov 2023 und der amtlichen Bescheinigung, das dieses Fahrzeug nicht als gestohlen,
unterschlagen oder als Totalschaden verschrottet wurde.
Genau das bestätigst du beim Notar. Dass die Fahrgestellnummer sauber ist, gibt dir definitiv keiner schriftlich.
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LastMohawk
Beiträge: 1594
Registriert: 2. Jul 2016
Motorrad:: 1000er BMW Old School Umbau vor über 10 Jahren - Bj. 81
Wohnort: Harscheid / Eifel
Kontaktdaten:

Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von LastMohawk »

Servus,
also wenn unklar was mit der Fahrgestellnummer ist, dann muss eine Auskunft beim KBA beantrag werden... hab ich auch schon durch.

Zu den fehlenden Papieren. Wenn du schon eine Zulassungbescheinigung II hast, dann musst du tatsächlich zur Zulassung die alte Zulassungbescheinigung I mitbringen. Sonst geht da ohne eidesstattliche Erklärung - normalerweise des letzten Halters - nichts. Außer du kannst nachweisen, dass dir das Papier verschüttgegangen ist und dies ordnungsgemäß vom Vorbesitzer erhalten hast.

Wen man den alten Brief hat und noch nie eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde:
entweder wenn es eine ganz alte Abmeldung ist: man hat den "roten" Zettel mit der Abmeldebescheinigung
wenn es ne neuere Abmeldung ist: man hat den entwerteten alten Fz Schein.

Ich hatte auch schon Probleme als ich keins von den beiden alten Papieren hatte. Grund war der etwas betagte Beamte, der mitbekommen hat, dass es die "roten" Abmeldebescheinigungen nicht mehr gibt und den Fz Schein aber selbst verschrottet hat. Zum Glück wollte ich zeitnah zulassen und bekam von dem Amt ne Bestätigung, dass es dort so vorgekommen ist. Blöd wenn es dann ein paar Jahre dazwischen sind.

Aber man bekommt schon seltsame Dinge von Verkäufern vorgesetzt.
Wollte einen Rahmen fr meine alte Goldwing kaufen. Der Rahmen war erste Sahne und nicht gerade teuer. Nur der Brief war so groß wie ne Zeitung... wurde noch nie in Deutschland zugelassen. Damals trug der TÜV ja die Werte in den Brief selber ein. Und ein riesiger Stempel auf dem stand AUSGEFÜHRT.
Auf nachfrage wurde mir bestätigt, dass der Rahmen nach Belgien ging und dann viel später wieder aufm Hänger nach Deutschland. Aber er wurde in Belgien NICHT Ausgeführt und kann somit NICH in Deutschland wieder eingeführt werden --> Edelschrott.

Ich lass inzwischen die Finger von solchen Kisten. Mehr Ärger und Kosten als man sich vorstellen kann. Honda wollte damals für eine Bestätigung, dass es ne Honda ist schlappe 60€ für ein DIN A4 Blatt als Ersatz für di neumodischen COC Papiere ohne die keine Zulassung von ausländischen Fahrzeugen möglich ist.

Aber das letzte Wort hat immer der Zulassungsbeamte. Da bist du ja schon auf dem richtigen Pfad. Ich hoffe du hast dir seinen Namen gemerkt. An den halte dich bei der ganzen Prozedur. Der ist noch wichtiger als der Graukittel für die Abnahme.

Gruß
der Indianer
Mann, bin ich alt geworden...
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.

Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
www.derIndianer.org
meine alte Goldwing wird ein Caferacer

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Saffenbuckel
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Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von Saffenbuckel »

Hm, Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II?

Wenn das Fahrzeug vor 7 Jahren abgemeldet wurde, dann besteht doch rein theoretisch die Möglichkeit, dass es doch ein Brief ist und der Schein, wie es früher üblich war, eingezogen wurde.

M.E. ist es entscheidend, dass die Fahrzeugdaten mit eventuellen Eintragungen vorliegen. Beim Brief stand alles drauf. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil II eben nicht, da steht alles im Teil I, deshalb wird dieser auch nach Abmeldung ausgehändigt.

Man muss also schon genau wissen, ob ich das Fahrzeug mit einem Brief oder mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II kaufe.

Fehlt der Schein. kann ich mit dem Brief zum TÜV, eine HU machen lassen und das Ding zulassen. Denn eine Stilllegung oder Abmeldung wurde im Brief dokumentiert!

Ist es eine Zulassungsbescheinigung Teil II muss man den langen Weg gehen.

Ich habe das Thema vor ca. 6 Jahren komplett ohne Papiere durch gemacht und habe eher die Hürde gesehen, dass für die Beantragung der Fahrzeugpapiere eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen musste. Sprich ich habe damals eine alte Honda Instand gesetzt, dann durch den TÜV gebracht. Dazu musste ich mir von Honda Deutschland eine Fahrzeugurkunde ausstellen lassen, welche die Fahrgestellnummer und alle technischen Daten beinhaltete. Dann konnte ich meinen Eid vor einer Beamtin leisten, dass das Fahrzeug mein Eigentum ist und die Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sind.

Die Aufklärung, was passiert, wenn vor einem Beamten ein Meineid geleistet wird war sehr einschüchternd. Man geht definitiv für ein paar Tage in den Knast!

Wenn man da also nix zu verbergen hat, dann hat man innerhalb von 3 - 4 Wochen neue Papiere.

Ich habe mich dann nicht in das Gefängnis begeben und auf Los eine schicke Honda in meine Garage gerollt.

Eine Stelle muss ich korrigieren, nachtragen:
Es war auch bei mir eine Vollabnahme nach §21.
Zuletzt geändert von Saffenbuckel am 27. Nov 2023, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße aus dem Bergischen

Stefan

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TortugaINC
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Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von TortugaINC »

LastMohawk hat geschrieben: 27. Nov 2023 Aber er wurde in Belgien NICHT Ausgeführt und kann somit NICH in Deutschland wieder eingeführt werden --> Edelschrott.
Kommt drauf an. Wenn die Kiste 7 Jahre abgemeldet war, liegen keine offiziellen Infos mehr vor. Notar, Abnahme nach §21 und die bist im Rennen. Zumindest wenn man die vorhandenen Zettel im Schrank lässt.

Grüße

PS: Ich hab für die Abnahme nach §21 die Dokumente von einem identischen Modell organisiert ohne was zu beantragen. War i.O.
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Schinder
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Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von Schinder »

Speed hat geschrieben: 27. Nov 2023
Es fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I.

HU-Prüfbericht ist nicht vorhanden.


Gerne, aber da poche ich nicht auf Vollständigkeit.
Es kommt eh unser Klugscheißerchen wieder mit Unsinn angerappelt … :grinsen1:
und hier und dort gibt es sicher noch nützliche
Anmerkungen anderer Leidtragender.

Mit Teil I hast Du ja bereits die Grundlage und ab da sollte es
mit etwas Recherche halbwegs zügig ablaufen,
rechnet man die schriftlichen Behördenzeiten mal weg.

Lass Dich nur nicht auf krumme Geschichten ein,
es gibt noch mehr als genug andere Mopeds
auf dem Markt.



.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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DonStefano
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Re: Nur mal rein hypothetisch gefragt...

Beitrag von DonStefano »

Ich denke, dass sowas regional unterschiedlich behandelt wird.
Um zehn Uhr hab ich einen Termin im "Diesnleistungszentrum der Stadt Bonn", um mir einen Auftrag zu zwei Vollabnahmen abzuholen.

Fall 1: Die Guzzi, 38 Jahre abgemeldet, gar keine Papiere, nur Kaufvertrag.
Fall 2: Die DT 360, Kaufvertrag aus Kanada, Zollpapiere und Eigentumsnachweis.

Mal sehen, was die mir erzählen. Ich werde berichten!
Get over it!

Das Fahren und das Singen, dass kann man nicht erzwingen!

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