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Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

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obelix
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Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von obelix »

Moinmoin!

Heute hatte ich ein interessantes Gespräch mit nem Bekannten.
Da gings u.A. um die Streckensperrungen für Motorräder in A und demnächst auch in D bzgl. der Geräuschgrenzen.
Ich meinte, für uns Oldiefahrer kein Thema, bei mir stehen 78 drin, bin ich also weit weg davon.
Er dann: Nenene... Das sind ja 78N. Und da werden dann die 21 Umrechnungsfaktor draufgehauen, also liegst bei 99!

Uuups...

Was ist nu korrekt? Meine Denke oder seine Argumentation? Ich konnte dazu im Netz nix finden.
Da bei uns in D demnächst einige Strecken auch mit der Geräuschpegelgrenze (Danke DUH) gesperrrt werden sollen (und das nicht mit 95 sondern mit 90), wäre das ja fatal...

Weiss jemand mehr?

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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ghill
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von ghill »

Moin,
also die 21 sind korrekt, war schon mal 2013 Thema in der Oldtimer Markt.
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %9EP%22%20

Wie das in Zukunft gehandhabt wird und was das für Oldtimer bedeutet ..... :dontknow:
Grüße
Hilmar

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obelix
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von obelix »

Ja, klar. Die 21 sind bekannt.
Nur bleibt eben die Frage, werden die dann bei den Sperrungen draufaddiert oder wid nur nach der Zahl in den Papieren "gerichtet".

Gruss

Obelix
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ghill
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von ghill »

obelix hat geschrieben: 7. Jan 2024 Ich meinte, für uns Oldiefahrer kein Thema, bei mir stehen 78 drin, bin ich also weit weg davon.
Er dann: Nenene... Das sind ja 78N. Und da werden dann die 21 Umrechnungsfaktor draufgehauen, also liegst bei 99!
nach dem Artikel müsste bei Beanstandung nach der "neuen" Messmethode gemessen werden und eine Beanstandung wäre erst bei mehr als 5 DB Überschreitung möglich. In dem Beispiel also ab 84 DB und mehr. Damit lägst du aber weit unterhalb der Fahrverbotsgrenze. Also bezgl. Fahrverbot kein Problem.
Das wäre meine Interpretation.
Grüße Hilmar

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ghill
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von ghill »

mit 78N bist du kein relevanter Kandidat für Streckensperrungen, es sein denn dein Moped hat gemessen nach der neuen Methode effektiv 95DB oder mehr....
Grüße Hilmar

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obelix
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von obelix »

ghill hat geschrieben: 7. Jan 2024...nach dem Artikel müsste bei Beanstandung nach der "neuen" Messmethode gemessen werden und eine Beanstandung wäre erst bei mehr als 5 DB Überschreitung möglich. In dem Beispiel also ab 84 DB und mehr.
Da rechnest Du jetzt aber falsch.
Bei den Moppeds mit dem"N" in den Papieren wird so gerechnet: Papierwert + 21 Korrekturwert + 5 Messtoleranz.
Dann darf das Messeisen also max. 104 anzeigen ohne Strafe.

Wird aber in der Kontrolle vor der Sperrung der Papierwert plus die 21 zu Grunde gelegt, liegt meine Diva mit 99 schon deutlich über der Grenze.

Gruss

Obelix
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guzzifan
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von guzzifan »

Ist zwar ein Bericht von 2020, zeigt aber schon wo die Berechnung auf Grundlage des eingetragenen Standgeräuschwertes hingeht.

https://www.1000ps.de/businessnews-3006 ... usgenommen

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ghill
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von ghill »

ja, da hast du Recht. Die Frage ist ob die österreichische Polizei die 21 grundsätzlich addiert, oder ob bei Verdacht der Überschreitung gemessen werden muss. Ansonsten müssten alle vor 11.80 zugelassenen Bikes ein Standgeräusch von <73 DB in den Papieren haben.
Haben wir hier keinen Polizisten aus Österreich an Bord der uns erhellen kann?
Grüße Hilmar

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ghill
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von ghill »

guzzifan hat geschrieben: 7. Jan 2024 Ist zwar ein Bericht von 2020, zeigt aber schon wo die Berechnung auf Grundlage des eingetragenen Standgeräuschwertes hingeht.

https://www.1000ps.de/businessnews-3006 ... usgenommen
gem. dem Artikel ist es klar, es wird bei den betroffenen Motorrädern xxN immer 21 addiert, damit ist man mit 78N vom Fahrverbot betroffen.
Grüße Hilmar

guzzifan
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Re: Steckenverbote, Geräuscheintragung, wie angewendet?

Beitrag von guzzifan »

Nach dem eingestellten link verstehe ich es wie folgt:

Verbot:
> 95 db A
> 95 P
> 74 N (+21 db)

Kürzel D hinter Standgeräusch kein Verbot

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