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Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von Lisbeth
Wenn sie die HU bestanden hat, will ich meine Guzzi (EZ 85) zulassen und befürchte, dass gegen meinen Willen der blödsinnige Hinweis „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ eingetragen wird.
Es gibt keine Reifenfabrikatsbindung seitens des Herstellers für mein Möpp.
Kann man im Vorfeld etwas machen um zu verhindern, dass die das einfach so eintragen?
Bei der Zulassung meiner 360er Honda lautete die Begründung: „Das gibt das System so vor.“
Im Zuge einiger Änderungen konnte ich das dann wieder austragen lassen und so war das Unterfangen nicht mit Extrakosten verbunden.
Dieses Mal würde ich das gerne von vornherein vermeiden, dass dieser Passus gar erst in den Papieren steht.
Viele Grüße
Manni
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von Schinder
Wenn vom Hersteller keine Beschränkungen in der
Homologation zu finden sind, dann darf der Satz
nicht rein, bzw. negiert sich von alleine.
Probleme könntest Du mit den Größenbezeichnungen bekommen,
aber die kann man in Zoll und in Metrisch nachtragen.
So kannst Du beides fahren.
.
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von Lisbeth
So steht‘s geschrieben:
IMG_6909.jpeg
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von michaelw
Den Zusatz verhindern kann man nicht. Bei meiner DKW RT175 steht der Unsinn auch drin.
Was will der penibel angehauchte TÜV-Prüfer denn machen?
Nämlich gar nix. Und davon eine ganze Menge.
Denn den Hersteller gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Und zu der damaligen Zeit war das Wort "Reifenfabrikatsbindung" ein absolutes Fremdwort.
Grüße aus Oberbayern
Michael
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von guzzifan
Ich verstehe dich so, dass es um eine normale HU geht.
Du willst also keine Änderungen vornehmen und eintragen lassen. Dann wird der Prüfer auch nichts ändern.
Bei meiner LM2 war bei Erstzulassung Reifenhersteller und Typ eingetragen. Habe ich in den 80igern austragen lassen. Vermerk dann: vorn und hinten Reifen nur von einem Hersteller. Kann ich gut mit leben.
So wie es bei dir drin ist, ist doch ok und da wird sicher eigenmächtig nichts geändert werden.
Viel Erfolg mit der schönen Guzzi!
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von ghill
Hallo,
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist nicht rechtsverbindlich sondern lediglich ein Hinweis in den Papieren.
Die Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge hat der Hersteller, ob der Prüfer da tatsächlich nachschaut? Solange die Reifengröße gem. Fz.-Schein passt wohl eher nicht. Ich denke (und hoffe) dieser Eintrag im Schein bewirkt nichts!
Grüße Hilmar
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von Palzwerk
War bei mir bei keiner HU ein Thema. Reifengrößen stehen wie montiert in den Papieren, keine Fabrikatsbindung alles gut. Da wollte niemand was ändern.
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von ghill
wer's mag, hier gibt es noch ein bisschen Lesestoff zum Thema :
31763_Vorschriften_Motorradreifen_aosu8l.pdf
Grüße Hilmar
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von Bambi
Kurzer Hinweis, Manni, wenn jemand was komisch vorkommer und bevor er/sie anfängt und Streichungen vornehmen will:
4.10 ist die alte Niederquerschnittsvariante vom 3.50-er und 100/90 die metrische Alternative. Die drei Größen sind bis auf minimale Abweichungen gleich (außer mit Stollen)
Schöne Grüße, Bambi
Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Verfasst: 23. Jul 2025
von hoyhar
"[...] Bei der Zulassung meiner 360er Honda lautete die Begründung: „Das gibt das System so vor. [...]"
- das sagte man mir auch auf der Zulassungsstelle (Bamberg Stadt) mit dem Zusatz, das müsse der Bearbeiter dann manuell wieder austragen, ist aber nicht weitläufig bekannt.
An meiner Z200 habe ich das kostenfrei auch wieder ausgetragen bekommen, als ich den alten Brief vorlegte ein junger TÜV-Prüfer hatte Probleme damit.
Der Hintergrund bei mir war, dass in der Ur-ABE war ein 3-25-17 Yokohama (

) wahlweise Dunlop K70 (ich wusste gar nicht mal, dass es den einmal in dieser Größe gab) aufgeführt, das wurde aber anfangs innerhalb der ersten Serie von Kawasaki komplett aufgehoben. Alle alten Briefe haben so viel ich weiß keine Marken-Vorgaben- nur die Größe 3.25-17 6PR eingetragen.
Grüße, Chris