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Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von mrairbrush
Falls es noch nicht alle wissen. Wird ein Motorrad am oder im Womo bzw. Transporter transportiert, auch privat, dann ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Gilt als Stückguttransport. Könnte falls nicht vorhanden zu empfindlichen Bußgeldern führen. Danke EU.
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von GalosGarage
Die haben doch den Knall nicht gehört .

Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von SRThomas
"Das Motorrad am Wohnmobil zu transportieren ist innerhalb der EU prinzipiell erlaubt, erfordert jedoch die sichere Ladungssicherung des Motorrads, sei es im Innenraum oder auf einem speziellen Heckträger. Wichtig ist, dass das Motorrad nicht umfallen oder als Geschoss dienen kann. Wenn das Wohnmobil mit Anhänger oder einer Heckgarage (Ladevorrichtung) über 7,5 Tonnen wiegt, ist ein Fahrtenschreiber nötig. Bei überstehender Ladung nach hinten muss eine Warntafel angebracht werden."
naja, hat das wirklich was mit der EU zu tun oder einfach damit das es über 7,5t halt einfach als LKW zählt?
Viele Grüße,
Thomas
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von UZRacer
Fahrzeuge die rein privat genutzt werden sind normal nicht Fahrtenschreiber pflichtig BZW. Es steht dann ohnehin auf Out of scope, was bedeutet, zwar ist dann ein EG Kontrollgerät drin, aber zeichnet nichts auf.
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von holmi57
mrairbrush hat geschrieben: 10. Sep 2025
Falls es noch nicht alle wissen. Wird ein Motorrad am oder im Womo bzw. Transporter transportiert, auch privat, dann ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Gilt als Stückguttransport. Könnte falls nicht vorhanden zu empfindlichen Bußgeldern führen. Danke EU.
Warum werden denn hier immer wieder - meist von den selben Typen - ungeprüfte Behauptungen in die Welt gesetzt ?
Was hat der Autor davon, frag ich mich ...
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von bastlwastl
Es wäre schön sowohl vom Ersteller wie auch vom Dementi
eine Quellenangabe zu haben.
so sind es einfach nur Texte wo jeder schreibt was er will
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von SRThomas
Das ist ein valider Einwand. Meine Antwort kam von der lieben KI und bezieht sich auf folgende Quellen:
https://www.alko-tech.com/de_de/Newsroo ... ub_bba_861
https://www.camping.info/magazin/de/fah ... sen-mussen
https://www.motorradonline.de/technik/v ... transport/
Richtig zitieren sollte gelernt sein.
Viele Grüße,
Thomas
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von michaelw
Was Camping-Online da verbreitet glaube ich nicht!
Die schreiben immer wieder von Fahrtenschreiber. Dabei gibt es die Dinger schon seit mind. 10 Jahren nicht mehr.
Was ich bis jetzt, als ehemaliger Trucker, bei den 5 Fortbildungslehrgängen gelernt habe, ist ein EU-Kontrollgerät
nur bei gewerblichen LKW`s Pflicht. Nie bei privaten LKW`s bzw. Womos.
Grüße aus Oberbayern
Michael
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von mrairbrush
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Sta ... obile.html
holmi57: Vielleicht weil immer der selbe gerade so einen Fall im Bekanntenkreis hat und daher aus Erfahrung spricht. Statt rum zu mosern mach Dir Mopped an dein Wohnmobil, fahre rum und warte ab was passiert.
Wenn Du nur über 3,5t hast aber Geld für einen Transport nimmst ist es auch vorgeschrieben. Siehe: 2 Absatz
https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Rech ... _node.html
Wenn dein Womo einen Anhänger hat (selbst aber keine 7,5t), aber Gesamt über 7,5t kommst brauchst auch Fahrtenschreiber.
So ganz klar falsch ist es also nicht. Gilt ab 2025. Fahrerkarte brauchst dann auch noch. So wie ein Freund. mit seinem alten 609. (6,9t)
Auch bei privater Nutzung.
Re: Transport von Motorrädern in oder am Womo/Transporter
Verfasst: 10. Sep 2025
von recycler
Bei vielen solchen Transportlösungen ist die Fahrrad/Moppedbühne OHNE Werkzeug zu montieren/demontieren und wird anstelle der AHK (bzw. dem Anhänger) genutzt (das war beim TÜV-Eintrag entscheident).
Wenn ich den Text richtig verstehe, bin ich somit aus der Nummer raus:
Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht
Wohnmobile mit einer Anhängerkupplung, aber ohne Anhänger und ohne spezielle Ladevorrichtung benötigen keinen Fahrtenschreiber.
Für Wohnmobile mit einer Befestigungsmöglichkeit für Fahrräder o.ä., aber ohne Anhänger und ohne spezielle Ladevorrichtung wird das Fehlen eines Fahrtenschreibers vom BALM nicht geahndet.
Bei nichtgewerblichen Güterbeförderungen mit Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t zHM ist kein Fahrtenschreiber erforderlich.
Ciao
recycler