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Honda» CB 450 S

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Bextor
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2014
Motorrad:: Honda CB 450S Bj. 1986

Kawasaki GPX 600R BJ. 1988

Honda» CB 450 S

Beitrag von Bextor »

Dann mal Hallo zusammen.

ich bin neu hier im Forum und wollte mal eure Meinung zu meiner Idee hören.

Seit einiger Zeit interessiere ich mich sehr für die Café Racer Szene. Nun bin ich am überlegen ob ich meine CB 450S umbauen soll im laufe des Jahres.
Ideen und Skizzen habe ich auch schon genug angefertigt, sogar welche mit denen ich leben könnte. Es wäre dann zwar kein typischer Cafe-Racer, aber es soll in die Richtung gehen.

Dabei kamen mir direkt bedenken auf... Ich müsste Rahmen kürzen, Tank umformen, das Motorrad müsste vorne erheblich tiefer. Wie ist eure Meinung dazu was den TÜV angeht? Ist das alles in Eigenarbeit machbar und vor allem einzutragen?

An handwerklichen Geschickt soll es nicht liegen. Schweißen kann ich auch. Und vertrauen in meine eigenen Fähigkeiten ebenfalls...


Bin mal auf eure Antworten gespannt

MFG Benni

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Flummy
Beiträge: 200
Registriert: 10. Jul 2013
Motorrad:: BMW R100 Bauj. 82
Wohnort: Bönninghardt

Re: Honda CB 450 S

Beitrag von Flummy »

moin,

mach mal wie du meinst und kannst. Beim Tüv -Prüfer deines Vertrauens mal bei größeren Sachen vorher mal nachfragen obs passt.

Kaffeemaschinen fahren die wenigsten hier im Forum :zunge: Also mach wie sie Dir am besten gefällt und fährt.

viel Spass hier im Forum und beim Umbau

gruss

Rainer
wenn du tot bist,
weißt du nicht,
dass du tot bist.
Aber für dein
Umfeld ist es hart.


Genauso ist es,
wenn du blöd bist.

Bextor
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2014
Motorrad:: Honda CB 450S Bj. 1986

Kawasaki GPX 600R BJ. 1988

Re: Honda CB 450 S

Beitrag von Bextor »

Hier noch ein Bild aus Google was mir sehr gut gefällt. In diese Richtung wollte ich auch gehen. Wäre so etwas in Deutschland machbar?

http://dogsville.es/wp-content/uploads/ ... svile.jpeg

Maschmoeger

Re: Honda CB 450 S

Beitrag von Maschmoeger »

Hi,
da ich ein ähnliches Projekt starten möchte, wollte ich mal fragen ob die hier schon was getan hat? Weiß jemand was das für nen Tank auf dem Bike ist?
Gruß Marko

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BerndM
Beiträge: 2779
Registriert: 30. Dez 2014
Motorrad:: HONDA CX 500 C Bauj. 1980
Wohnort: 49448 Lemförde

Re: Honda CB 450 S

Beitrag von BerndM »

Ich vermute mal das es sich, CB im Bild, bei dem weissen Aufsatz auf dem Rahmen nicht um einen Tank handelt. Vielmehr dürfte das eine "Haube" sein.
Zwei Gründe für die Vermutung.
Das schwarze Blech vor dem Sitz ist ein Scharnier, da scheinen zwei Schrauben drin zu sein.
Wo ist die Elektrik verstaut ? Wohl im hinteren Teil dieser Haube. Und vorn sitzt ein Tank.

Gruß
Bernd

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zockerlein
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Motorrad:: CX 500 Tourer
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Wohnort: nürnberg/schwabach

Re: Honda CB 450 S

Beitrag von zockerlein »

Radabdeckung ist wahrscheinlich zu kurz, müsste man nach hinten verlängern und zwischen den Dämpferaufnahmen hinten müsste ne Verstrebung. Aber alles in allem eigentlich schon.
-Eine Güllerie-

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Dacapo
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Re: Honda CB 450 S

Beitrag von Dacapo »

zockerlein hat geschrieben:Radabdeckung ist wahrscheinlich zu kurz, müsste man nach hinten verlängern und zwischen den Dämpferaufnahmen hinten müsste ne Verstrebung. Aber alles in allem eigentlich schon.
Wie lang müsste die Abdeckung denn sein?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Beste Grüße
Dacapo

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zockerlein
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Motorrad:: CX 500 Tourer
CX 650 Eurosport
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Re: Honda CB 450 S

Beitrag von zockerlein »

das musst du deinen Prüfer fragen.
meiner fordert 15cm über der Radachse...

kann aber jeder anders sehen :)
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Tomster
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Re: Honda CB 450 S

Beitrag von Tomster »

Wenn nur ein Rücklicht verwendet wird, dann muss das mittig sitzen.

Bis dahin
Tom
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—> Mad Aces Founding Member <—

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f104wart
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Re: Honda CB 450 S

Beitrag von f104wart »

zockerlein hat geschrieben:das musst du deinen Prüfer fragen.
meiner fordert 15cm über der Radachse...
Die 15 cm gelten in belastetem Zusatand. Das alleine bringt schon etwas mehr Spielraum.

Da die Vorschriften bei Radabdeckungen zwischen EU- und nationalem Recht unterschiedlich sind, gibt es inzwischen eine Anweisung des KBA, nach dem das Thema nicht mehr ganz so eng gesehen wird.

Darin heißt es:

Zitat "...erscheint es dem KBA nicht mehr grundsätzlich gerechtfertigt, wenn einzig bei Erteilung
nationaler Betriebserlaubnisse nach §§ 20 oder 21 StVZO, die ausschließlich auf der Grundlage
der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und der nationalen Richtlinien erteilt werden, auf dem Maß 150 mm bestanden werden muß, zumal dieses Maß einer „vorläufigen Richtlinie“ entspringt
und selbst in § 36a StVZO nicht genannt ist." Zitat Ende.

Den vollen Text der KBA-Richtlinie kann man hier nachlesen:
Radabdeckung_KBA_-_Info01_98r_1_.pdf
...Es lohnt sich also in jedem Fall ein Gespräch mit dem abnehmenden Prüfingenieur. Die meisten von ihnen lassen sich trotz zu kurzer Radabdeckung durch den richtigen Kennzeichenwinkel und das Vorhandensein eines Rückstrahlers überzeugen. :wink:

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