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Eintragung Stummel bei herausstehenden Standrohren

Verfasst: 4. Apr 2014
von rawberry
Hi Leute,

weiß eigentlich jemand wie das beim TÜV aussieht, wenn die Standrohre oben aus der Gabelbrücke herausragen?

Hintergrund:
Bei der Clubman sind die Stummel oberhalb der Brücke geklemmt.
Nun habe ich Fehlings montiert und diese unterhalb der oberen Brücke befestigt.
Da ich am Nachlauf nichts verändern möchte, stehen nun die Standrohre logischerweise oben raus.

Ist das im legalen Bereich?
Jemand meinte mal was von wegen Verletzungsrisiko o.ä., mir erschließt sich da der Sinn aber nicht ganz.
An jeder Superbike Lenkerklemmung kann ich mir gleichermaßen die Kauleiste demolieren...

Re: Eintragung Stummel bei herausstehenden Standrohren

Verfasst: 17. Apr 2014
von Rysva
Eine Antwort mich auch interessieren...

Re: Eintragung Stummel bei herausstehenden Standrohren

Verfasst: 17. Apr 2014
von NoDino
Also bei meiner XS hab ich die Gabelrohre etwas nach oben durchgeschoben die stehen also gut 2,5cm oberhalb der Gabelbrücke raus und der TÜV hat beim eintragen der Stummel kein Wort darüber verloren.

Re: Eintragung Stummel bei herausstehenden Standrohren

Verfasst: 17. Apr 2014
von blatho
Hab bei meiner verflossenen CB auch Stummel montiert und die Gabel durchgesteckt,
waren sicher 2cm+, hat den Tüv-Ing. nicht interessiert...

Re: Eintragung Stummel bei herausstehenden Standrohren

Verfasst: 17. Apr 2014
von vanHans
Bei meiner stehen sie sicher 5cm raus und keinen hat's gestört

Re: Eintragung Stummel bei herausstehenden Standrohren

Verfasst: 17. Apr 2014
von FEZE
Habe eine auf der Strasse mit unter der Brücke montierten......na und wayne interressierts

Re: Eintragung Stummel bei herausstehenden Standrohren

Verfasst: 21. Apr 2014
von rawberry
Habe sie mittlerweile eingetragen.

War null Problemo!