Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fahren
Verfasst: 4. Jul 2014
Hab mich aktuell bisschen mit dem anstehenden TÜV meines Umbaus beschäftigt und bin auf ein Interessantes Dokument gestoßen.
Worum es geht?
Nach STVO sind Schutzbleche ein Muss (und das mit riesen Ausmaßen). Nach EU Richtlinien sind diese aber nicht mehr von nöten.
Nun sagen einige Prüfer, Zulassung entweder STVO (was meist von Vorteil ist) ODER EU, kein Rosinenpicken.
Tja.. weit gefehlt. Zumindest was die Schutzbleche angeht hat das oberste Amt wohl entschieden, dass dies zumindest bei den Schutzblechen sehrwohl geht. Hier dazu das Schreiben des Kraftfahrt Bundesamtes (auch gut für die Jackentasche um ungläubigen dies zu beweisen
)
http://www.bschimmer.de/HD/pdf/KBA_-_Info01_98r_1_.pdf
Ich hoffe das ist hier erlaubt, da es sich nciht um ein geschütztes Gutachten handelt
Also wer die Teile nur dran hat weils Pflicht ist... ab damit :dance2:
Worum es geht?
Nach STVO sind Schutzbleche ein Muss (und das mit riesen Ausmaßen). Nach EU Richtlinien sind diese aber nicht mehr von nöten.
Nun sagen einige Prüfer, Zulassung entweder STVO (was meist von Vorteil ist) ODER EU, kein Rosinenpicken.

Tja.. weit gefehlt. Zumindest was die Schutzbleche angeht hat das oberste Amt wohl entschieden, dass dies zumindest bei den Schutzblechen sehrwohl geht. Hier dazu das Schreiben des Kraftfahrt Bundesamtes (auch gut für die Jackentasche um ungläubigen dies zu beweisen


http://www.bschimmer.de/HD/pdf/KBA_-_Info01_98r_1_.pdf
Ich hoffe das ist hier erlaubt, da es sich nciht um ein geschütztes Gutachten handelt
Also wer die Teile nur dran hat weils Pflicht ist... ab damit :dance2: