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Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fahren

Verfasst: 4. Jul 2014
von EnJay
Hab mich aktuell bisschen mit dem anstehenden TÜV meines Umbaus beschäftigt und bin auf ein Interessantes Dokument gestoßen.

Worum es geht?
Nach STVO sind Schutzbleche ein Muss (und das mit riesen Ausmaßen). Nach EU Richtlinien sind diese aber nicht mehr von nöten.
Nun sagen einige Prüfer, Zulassung entweder STVO (was meist von Vorteil ist) ODER EU, kein Rosinenpicken. :bulle:

Tja.. weit gefehlt. Zumindest was die Schutzbleche angeht hat das oberste Amt wohl entschieden, dass dies zumindest bei den Schutzblechen sehrwohl geht. Hier dazu das Schreiben des Kraftfahrt Bundesamtes (auch gut für die Jackentasche um ungläubigen dies zu beweisen :bulle: :bulle: )
http://www.bschimmer.de/HD/pdf/KBA_-_Info01_98r_1_.pdf

Ich hoffe das ist hier erlaubt, da es sich nciht um ein geschütztes Gutachten handelt

Also wer die Teile nur dran hat weils Pflicht ist... ab damit :dance2:

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von AtomicCafe
Danke Mann .daumen-h1: .daumen-h1: .daumen-h1:

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von EnJay
Falls jemand sowas ähnliches für die Blinker hat wäre das absolut geil. Auch wenn ich mir für den TÜV jetzt erstmal Verlängerungen bau zur Sicherheit...

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von Revace
na das sieht schonmal gut aus. Wenn es sowas auch fuer Blinker und VORDERES Schutzblech gibt waer super :wink:

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von Stifflersmom1984
Ist das nicht aufs vordere bezogen?

MfG Micha

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von makanimike
Stifflersmom1984 hat geschrieben:Ist das nicht aufs vordere bezogen?

MfG Micha
Die ersten beiden Wörter im dokument sind "Hintere Radabdeckungen".
Das ist aber schonmal ein sehr interessantes Dokument. Danke.

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von mrrowin
Hätte nicht gedacht, dass es so etwas gibt. Danke. Aber das ist ja von 1998 und keiner hat davon all die Jahre was gemerkt??

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von EnJay
Au Backe... das hab ich ja komplett überlesen, dass es eigentlich nur ums hintere geht.

Ich habe dazu mal das "schlaue Buch" gefragt (TÜV Buch Motorrad). Hier steht zum vorderen:
"Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss mindestens dzur Senkrechten durch die Vorderradachse reichen, das hintere Ende darf nicht höher als 15cm über der Horizontalen durch die Radachse liegen."

Wobei als anmerkung noch zusätzlich steht, dass bei dem hinteren Ende Abweichungen toleriert werden, da gerade zB Vollverkleidungen etc sowieso auch wie ein Schutzblech wirken.

Von 98 ist das Dokument vermutlich desshalb, da zu der Zeit von STVO auf EG Recht umgestellt wurde. Vermutlich was das Dokument zu der Zeit ein rein internes...

PS: Vllt hat ja jemand Lust das KBA diesbezüglich anzuschreiben? :jump:

EDIT: Eigentlich gilt die Argumentation die das KBA in dem Schreiben macht doch genau so auch fürs Vordere Schutzlech oder nicht? Die Regelung dazu steht in den selben Richtlinien, die nur einer VORLÄUFIGEN Richtlinie entspringt. Außerdem wird sie von einer EU Regelung "übertrumpft", die keine Radabdeckiung vorsieht (auch nicht vorne).
Interessant ist übrigens, dass in der STVO gar keine Maße stehen. Da steht nur eine ausreichende Abdeckung muss vorhanden sein. Und dieses "ausreichend" wurde dann aufgrund dieser eigentlich vorläufigen Richtlinie beurteilt, die die KBA für nicht mehr gültig hält....
Da darf man jetzt von halten was man will, aber ich würde mich da im Recht sehen wenn ihn ohne fahre... nur gibts dazu keine Regelungen schwarz auf weiß ...

Re: Schreiben vom KBA zu Schutzblechen -Erlaubnis ohne zu Fa

Verfasst: 4. Jul 2014
von igel
Das wurde auch alles in diesem Thema HIER abgehandelt.
Leider halten es die Kollegen vom TÜV trotzdem noch so, wie sie selber es für richtig halten....