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Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 31. Jul 2014
von Jackyjack89
Was meint ihr zu dem Stanley Scheinwerfer.
Billig Neuware oder alter Scheinwerfer von früher

Hat des teil überhaupt ne zulassung ?

https://imagizer.imageshack.us/v2/964x6 ... M8sN1X.jpg

https://imagizer.imageshack.us/v2/964x6 ... Dowl9U.jpg

https://imagizer.imageshack.us/v2/964x6 ... uprqVB.jpg

Gruß thomas

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 31. Jul 2014
von BigChrisXXL
von früher, heute hat keiner mejr 3 Punkt Befestigung

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 31. Jul 2014
von Schinder
Guter alter Japanstandard aus den 70ern.


Gruss, Jochen !

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 31. Jul 2014
von Thom
Ohne Zulassung.

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 31. Jul 2014
von Jackyjack89
Thom hat geschrieben:Ohne Zulassung.
also kann ich damit tüv vergessen wo kommen den so zeug her ohne zulassung

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 31. Jul 2014
von Schinder
Äh ... Bild 1 zeigt den Guß am Glas.
Sollte gehen.


Gruss, Jochen !

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 31. Jul 2014
von Thom
Da ist keine E-Kennzeichnung. Ich weiss nicht, ob das NL zulässig ist.

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 1. Aug 2014
von Jackyjack89
jetzt die frage ist des teil Zulassungsfähigkeit oder nicht ? bevor ich den montier und die komplette Verkabelung anpasse
würd ich schon gerne 100 % sicher sein . Seh au grad des teil hat au keine H4 Lampe drinne :hammer:
vom aussehn find ich den gut^^ oder ich fahr einfach mal beim tüv mensch vorbei

ist scheinbar von der Kawasaki sollte der sein

http://www.ebay.de/itm/KAWASAKI-H1-500- ... 1232452128

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 1. Aug 2014
von Schinder
Also ...

Soweit ich das weiss (was nichts heissen muss) sind die alten
Scheinwerfer mit den Kennzeichnungen zugelassen.
GB wäre hier nicht zugelassen, ist nur für Linksverkehrländer.

Denke, kurzer Anruf beim kompetenten TÜVler sollte reichen
um die Sicherheit zu haben.


Gruss, Jochen !

Re: Scheinwerfer Stanley

Verfasst: 1. Aug 2014
von Jackyjack89
Schinder hat geschrieben:Also ...

Soweit ich das weiss (was nichts heissen muss) sind die alten
Scheinwerfer mit den Kennzeichnungen zugelassen.
GB wäre hier nicht zugelassen, ist nur für Linksverkehrländer.

Denke, kurzer Anruf beim kompetenten TÜVler sollte reichen
um die Sicherheit zu haben.


Gruss, Jochen !

am telefon meinte der Herr von Dekra sollte kein Problem sein.
bei so einem alten Motorrad von 1978 war des scheinbar noch net so verbreitet nur die Ausleuchtung der Straße rechts lenker oder links lenker muss stimmen.
fahr morgen trotzdem mal schnel noch beim tüv vorbei sicher ist sicher^^