Die Wellenlinie mit Nummer sollte für die Verwendung bei älteren Moppeds völlig ausreichend sein, auch ohne Gutachten.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit das mit sowas wie "In-Etwa-Wirkung" eintragen zu lassen.
Oft bei amerikanischen "Leuchtmittel" genutzt, die halt keine europäische Markierung haben ;)
Ein Problem mit der Mischung alter (STVZO) und neuer (EU) "Leuchtmittel" ist mir nicht bekannt !?!
Habe meine Kawa Z750Twin, Bj. 1976, mit gemischten Leuchtmittel ausgestattet und TÜVen lassen.
Kein Problem !
Die Anbaulage, sprich Abstände zueinander / zum Scheinwerfer, etc. mußten aber den alten Vorschriften gemäß STVZO entsprechen. Die neueren EU-Richtlinien sind da viel großzügiger, auch was z.B. die Radabdeckungen (Schutzblechlänge) angeht. Mit den EU-Richtlinien sind aber auch Abgasmessungen verbunden, die solch ein alter Motor natürlich nicht einhalten kann. Also dann doch lieber die Blinker wieder etwas mehr abstehend montieren ;)
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