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Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 15. Sep 2014
von Revace
Muss ein anderer Tacho/DZM eingetragen werden? Ich muss diesen Monat zum Tuev und weiss noch nicht, ob ich es riskieren kann mit meinem Mini-Instrumenten da anzutreten, oder ob ich vorher lieber wieder die Originalen installiere. Letzteres waere aufgrund von diversen Umbauen mit Stummellenker, Kabel, leitungen etc. ziemlich aufwaendig. Gleichzeitig habe ich aber auch keine Lust, die kleinen eintragen zu muessen, so dies denn ueberhaupt moeglich ist..
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 15. Sep 2014
von Georg
Revace hat geschrieben:Muss ein anderer Tacho/DZM eingetragen werden? .
Nein!
Georg
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 15. Sep 2014
von Alrik
Es sind teilweise Tachos mit ABE auf dem Markt, aber ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum die Hersteller sich das antun.
Wenn ein Tacho/DZM alles kann, was er muss, seh ich keinen Grund, da ne Abnahme zu verlangen und tu es auch nicht.
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 15. Sep 2014
von Oette
Habe meinen selbst gebaut und ist ohne Kommentar über den TÜV. Also keinen Kopf machen.
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 15. Sep 2014
von mrrowin
Kontrolllämpchen für Blinker, Neutral etc müssen aber doch vorhanden sein?!
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 15. Sep 2014
von gondelschnitzer
Da gibt's auch Regeln für...Blinkkontrolle kann entfallen bei Ochsenaugen / Lenkerendenblinker weil im Sichtbereich oder wenn die Schalterstellung ersichtlich ist.
Neutral bin ich mir nicht sicher ob die Pflicht ist, verzichten wollte ich aber nicht darauf.
Fernlichtkontrolle könnte wieder Schaltergebunden sein und auf ne Ölwarnlampe wird wohl keiner verzichten wollen.
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 16. Sep 2014
von martin2568
Mein TÜV hat den Tachometer eingetragen. Er hat gesagt dass das muss!
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 16. Sep 2014
von AlteisenMalte
Tachometer unterliegen gewissen Toleranzen die auch gesetzlich gefordert sind. Ergo müssen andere Tachometer legalisiert werden mit ABE oder EG-BE oder TÜV. Der k-Wert und letztlich die toleranzkonforme Geschwindigkeit muss passen. Beleuchtung musser dann auch noch haben, was gleich die Einschaltkontrolle fürs Abblendlicht ist. :-D
Ich habe einen Minitacho von MMB-Messtechnik drauf. Tolles Dingen, aber keine ABE o.ä. Ich fahre ohne Legalisierung. Mopen springt immer an und läuft auch gut damit ;-) Keine Probs bei der Rennleitung.
Wesergruß
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 16. Sep 2014
von Meicel
Ein Tacho muss die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen (inkl.Toleranz) und beleuchtet sein - Kontrollleuchten sind meist nicht erforderlich (bei neuer EU-Zulassung weiß ich´s nicht).
- Fernlicht Kontrolleuchte oder Schalterstellung
- Blinker nur wenn nicht einsehbar
- Ladekontrolle - nice to have
- Öldruck - nice to have
- Neutral - nice to have
Vermutlich wird kein TÜVler einen (beleuchteten) Tacho bemängeln...wenn der falsch anzeigt hat man ja selbst Pech bei Geschwindigkeitskontrollen oder dergleichen...
Re: Muss anderer Tacho/DZM eingetragen werden?
Verfasst: 16. Sep 2014
von frm34
Die Tachobeleuchtung an meiner Chang hat noch nie funktioniert, der Tacho auch nur bis 60, dann Scheibenwischerfunktion...
Hat noch nie ein TÜV-Prüfer bemerkt, weil erstens hell wenn er prüft und zweitens - mit DEM Gespann traut er sich nur maximal 30km/h zu fahren und fühlt sich dabei schon wie Hasardeur
OK, das war OT.
Ich habe bei meinen Umbauten bisher immer das Glück gehabt, andere Tachos der selben Motorradmarke verwenden zu können. Da stand dann Suzuki im Tacho - passig wenns ne Suzuki ist - und der TÜV-Prüfer hat es nichtmal bemerkt, dass es ein anderer Tacho ist.
Die im Original vorhandenen Kontrolleuchten habe ich alle wieder verbaut.
Aber OK, bei nem Minitacho sind die Leuchten nicht das Problem (gibts ja mit integrierten Leuchten), aber auffallen tut es schon, dass es nicht original ist...