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Richtige Reifen

Verfasst: 16. Sep 2014
von ValTh
Hallo,
Ich bin neu hier und ich habe bisher noch kein Motorrad. Ich träume allerdings davon und lese mir deswegen gern eure Beiträge dazu durch!
Nun hab ich mir etwas überlegt: Wie sieht es eigentlich im Winter mit den Reifen von Krafträdern aus? Müssen sie auch Winterreifen haben wie Pkws? Gerade bei Motorrädern besteht ja die Gefahr, im Winter auf der Straße auszurutschen. Auf Seiten wie http://bussgeld.org/pkw/hu-technik-und-papiere/ finde ich nur was zu Pkw und keinen gesonderten Bußgeldkatalog für Motorräder...

Lg,
Val

Re: Richtige Reifen

Verfasst: 16. Sep 2014
von bastlwastl
hallo

grundsätzlich müssen 2 räder laut neuer regelung winterreifen bei demendsprechenden witterungen drauf haben.
es gibt inzwischen hersteller die M+S reifen im programm haben . oft nur in wenigen größen ....

aber im text der vorschrift steht auch drinnen das die reifen vom profil her eines typischen für die witterungsverhältnissen geeignetes profil aufweisen müssen ( stollen,lamellen .usw usw )
somit ist die M+S bezeichnung oder in der eu vorgeschrieben "schneeflocke" für unsere 2 räder nicht bindend!

suchen musst du in der vorschrift und nicht in nem bussgeldkattalog .


das thema hatte ich anfänglich extrem in der quadszene ,da dorten niemand der hersteller winterreifen im programm hatte .
bis man die vorschriften mal genauer durchliest und dann sieht das es wieder nur wischiwaschi is .
hauptsach der gesetzgeber kann sagen, wir ham was gmacht .

Re: Richtige Reifen

Verfasst: 16. Sep 2014
von f104wart
bastlwastl hat geschrieben: ...bis man die vorschriften mal genauer durchliest und dann sieht das es wieder nur wischiwaschi is .
hauptsach der gesetzgeber kann sagen, wir ham was gmacht .
Find ich nicht, dass das Wischiwaschist. Da steht ganz klar drin:

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Das bezieht sich auf Kraftfahrzeuge allgemein. Ob es sich dabei um einen Lkw, einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Quad handelt, spielt keine Rolle. ...Und wenn Du keine WR hast, darfst Du bei winterlichen Straßenverhältnissen eben nicht fahren. So einfach ist das.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich (Zitat) "...Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend ist. Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationseinheiten, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen verfügbar sind." (Zitat Ende)


Wenn man sich dann aber mal die Definition anschaut, was man unter "Winterlichen Strassenverhältnissen" versteht, gibt es einen Lichtblick:

Wenn es im Winter trocken ist, oder bei Regen die Temperaturen über 4 °C betragen, steht einer Fahrt ohne Winterreifen prinzipiell nichts im Wege. Allerdings sollten die Wetterverhältnisse dann schon im eigenen Interesse stabil sein, damit man auch sicher wieder nach Hause kommt. :wink:

Re: AW: Richtige Reifen

Verfasst: 16. Sep 2014
von Alrik
Tja, Vorschriften lesen ist nicht jedermanns Sache. Mir hat neulich jemand lang und breit erklärt, dass die technischen Vorschriften für Xenonleuchten nur für Autos gelten und er sich deshalb so ne Funzel ans Motorrad schrauben dürfte.... Manchmal isses echt anstrengend.