Ich verwende die originalen rechteckigen Spiegel einer Honda NTV und sogar zusätzliche Spiegelausleger.
Ich möchte in den Spiegeln etwas sehen und die nicht nur als Strafzettelvermeider dran haben.
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Nach meinem Wissen gilt unabhängig vom Baujahr diese Regelung:
Ist das Fahrzeug ab Werk mit zwei Spiegeln ausgestattet, müssen auch wieder zwei Spiegel dran sein.
Hat etwas mit der Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug zu tun, die beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) hinterlegt ist.
Hatte schon mal die runden, ganz kleinen (nicht zulassungsfähigen), billigen Chinaspiegel im Lenkerende, Finger weg.
Nach weniger als 50 km Fahrt hat sich der erste schon verabschiedet.
Nächster Versuch war mit größeren Lenkerendenspiegeln, die ich aber nicht in einem Telefix-Stummel mit normalen Stahllenkrohren befestigen konnte. Hat sich immer wieder verdreht.
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Wenn ich wieder einen Versuch starte, dann auf jeden Fall mit Spiegeln, die wie gezeigt aussen am Lenkrohr angreifen und nicht ins Lenkerende gesteckt werden ;-)