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Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich ?

Verfasst: 17. Nov 2014
von MichaelZ750Twin
Moin Männer,

bin gerade über dieses Thema gestolpert ;-)
Im "Brief" stehen für mein Mopped 235 kg Leergewicht.
Nach Umgestaltung zum Caferacer mit diversen Umbauten habe ich das Mopped mal ganz improvisiert mit Vorderrad- und Hinterrad auf eine Personenwaage gestellt.
Beide Messungen addiert und auf einen vollen Tank hochgerechnet, komme ich auf etwa 205 kg fahrfertig bei etwa 50/50% Radlastverteilung (nur Mopped, ohne Fahrer).
Der Motor komplett mit Deckeln wiegt schon 78 kg, da bin ich mit dem bisher erzielten Ergebnis schon ganz glücklich.
DSCN4249 (Custom).JPG
Jetzt aber die Frage ;-)
Kann, soll, muß ich das neue Leergewicht und damit evtl. auch das zul. Ges.-Gewicht beim TÜV ermitteln, ändern und eintragen lassen ?
Hat der TÜV geeignete Waagen ? An meiner TÜV-Prüfstelle ist mir noch keine Wiegevorrichtung aufgefallen.
Ich habe keinerlei Stress mit der Eintragung geringerer Werte, aber bringt das ausser zusätzlichen Kosten und der amtlichen Bestätigung, das mein Mopped 30 kg abgespeckt hat irgendetwas oder hilft die Eintragung gegenüber den
:bulle: :bulle: :bulle: oder der Versicherung ?

Bin mir nicht im Klaren, wie ich mit der Situation umgehen soll und für Input dankbar ;-)

PS: Habe mittlerweile die vorderen Original-Blinker, Stahl-Lampenhalter und die schweren Metall-Choppergriffe durch leichtere Exemplare ersetzt.
Der Umbau ist aber noch nicht abgeschlossen, daher leider noch kein neueres Bild.
Hat bestimmt schon wieder 1 kg Gewichtsersparnis gebracht ;-)

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von obelix
MichaelZ750Twin hat geschrieben:... oder hilft die Eintragung gegenüber den
:bulle: :bulle: :bulle: oder der Versicherung ? Bin mir nicht im Klaren, wie ich mit der Situation umgehen soll und für Input dankbar ;-)
Ich würde mal so sagen: Das einzige Gewicht, das in ner Kontrolle interessant ist, ist das zul.GG. Also die oberste Grenze, was Dein Bike incl. all wiegen darf. Evtl. noch die Rad/Achslasten. Da Du keine Rennen fährst und kein reglementbedingtes Mindestgewicht einhalten musst, ist es völlig schnuppe, was das Bike tatsächlich wiegt. Also Kopp in Ruhezustand versetzen und nimmer drüber nachdenken:-) Wiegen wird der Graukittel nur dann (und dann auch nur vielleicht), wenn Du eine Bereifung oder Felgen/Fahrwerkskomponenten eintragen lassen willst, die unter dem offiziellen, eingetragenen Wert liegen. Normalerweise wird aber nur das verringerte zul.GG eingetragen - wie Du das dann einhältst, ist Dir überlassen und unterliegt nicht der Kontrolle und/oder Verantwortung des Sachverständigen.

Alles andere wäre mir neu und würde mich überraschen:-)

Gruss

Obelix

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von Alrik
Die offizielle Antwort lautet: ja.
Den Rest musst du dir bitte denken. ;)

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von ST1100
Umgekehrt ist es ja auch egal, wenn Zusatzausstattungen ab Werk verbaut sind, wird das Leergewicht im Schein auch nicht angepasst. Ein Auto mit Vollausstattung ist manchmal 150 kg schwerer als im Fz.schein.

Meinen Eigenbau Hänger musste ich für das TÜV-Gutachten auf einer geeichten Waage für 5 Euro beim örtlichen Lagerhaus wiegen lassen.
Da stand dann (bei 68 kg auf der Badezimmerwaage) 0,006 Tonnen. jetzt steht 60 kg im Fahrzeugschein.
Ich würd es sein lassen. Korrekt wär es ja auch nur ohne Sprit und Öl.
Tom

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von Alrik
Nee, beim Mopped fahrfertig aber ohne (Norm-) Fahrer.
Gerade wegen der Schwankung durch die Ausstattung innerhalb einer Typgenehmigung wird die Leermasse beim Auto (Feld G im Schein) mittlerweile sehr oft von/bis angegeben.
Wie schon oben geschrieben: Wenn einer fragt, muss man ihm natürlich sagen, dass ein geändertes Leergewicht in die Papiere gehört.
Fragt jemand nicht, merkt sowas keiner und es interessiert in dem Fall auch nie.

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von hoppenstedt
Moin moin
Meiner Meinung nach------ Nur auf das "Zulässige Gesamtgewicht"
nach den kommenden Feiertagen achten. :grinsen1:
Bei mir Frisst das eigene Gewicht auch schon genug Leistung. :tease:
Ausserdem gibts wieder mecker von Madame :grin:
Gruß Hoppie

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von MichaelZ750Twin
Danke Männer für die Antworten !
Dann werde ich das einfach mal auf sich beruhen lassen und die 30 kg Mindergewicht (zumindest des Moppeds) geniessen :wink:
Habe über die letzten Jahre selber etwa 5 kg gegenüber meinem Idealgewicht zugelegt :lachen1:
Dann habe ich ja noch 25 kg Reserve, sollte mindestens für die nächsten 25 Jahre reichen :dance1:

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von ST1100
MichaelZ750Twin hat geschrieben:Dann habe ich ja noch 25 kg Reserve, sollte mindestens für die nächsten 25 Jahre reichen :dance1:
Achtung - diese Reserve ist schnell weg !

Nichtraucher werden - plus 10 kg
2 Kinder - pro Schwangerschaft 5kg
Allgemeines Lebensrisiko - Pasta und Schweinsbraten - unkalkulierbar !

:oldtimer:

Re: Korrektur des Leer- und zul. Ges.-Gewichts erforderlich

Verfasst: 17. Nov 2014
von obelix
ST1100 hat geschrieben:
MichaelZ750Twin hat geschrieben:Dann habe ich ja noch 25 kg Reserve, sollte mindestens für die nächsten 25 Jahre reichen :dance1:
Achtung - diese Reserve ist schnell weg !
Yepp...
Und das endet dann so:
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=16&t=6290
...in den Kleinanzeigen:-))) Sowas geht ratzfatz...

Gruss

Obelix