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Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von MichaelZ750Twin
Moin Männer,

die Suche nach einem runden Scheinwerfer für 6V, 35/35W gestaltet sich schwieriger als gedacht.
Jetzt habe ich ein Angebot gefunden, in dem ein neuer Reflektor samt Lampenring angeboten wird.
Wäre zumindest mal ein Anfang ;-)
... aber dieser Reflektor hat keine Aufnahme für eine Standlichtfassung !
Die spannende Frage lautet also: "Muß ich am Mopped überhaupt ein Standlicht haben?"
Mopped ist eine Yamaha RD80LC1, Bj. 1982, ehemals Achtziger, seit Jahrzehnten als Motorrad bis 10 PS zugelassen.

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von Schinder
Moin !

Ja, brauchst Du.
Schon alleine deshalb, weil Dir die Hauptleuchte mal ausfallen kann
und das Standlicht dann noch eine geringe Restsicherheit bietet.

Alternativ könntest Du ja auch eine kleine Leuchte ausserhalb des
Gehäuses anbringen, denn die muss nicht im Reflektor sitzen.
(so weit es mir bekannt ist)



Gruss, Jochen !

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von KZ550D1
Schinder hat geschrieben:Alternativ könntest Du ja auch eine kleine Leuchte ausserhalb des
Gehäuses anbringen, denn die muss nicht im Reflektor sitzen.

Nee sie muss nicht im Reflektor sitzen. Es gibt ja diese Blinker mit Standlichtfunktion. So weit ich weiß, darf man nur Scheinwerfer ohne Standlicht in Verbindung mit diesen Blinkern verbauen.
(Berichtigt mich wenn ich falsch liege )

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von manxman
Nach EG-Rili vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
eine, nach EG-Rili auch zwei symetrisch zur Längsmitte nach StVZO nur im Scheinwerfer.

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von Bambi
Hallo zusammen,
bei den großen Discountern gibt es sowas zu kaufen ... Hier z.B.:
http://www.polo-motorrad.de/de/led-stan ... 52306.html
Oder hier:
https://www.louis.de/artikel/led-standl ... t=36121993
Ich spiele derzeit auch mit dem Gedanken, trotz Standlicht im Scheinwerfer so etwas zusätzlich zu verbauen. Einfach um durch das farblich ein wenig abweichende LED-Lichtbild einen zusätzlichen Aufmerksamkeitspunkt im allgemeinen Lichtermeer auf der Straße zu setzen.
Schöne Grüße, Bambi

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 1. Jan 2015
von FEZE
Moin Michael,

hier solltest Du fündig werden:

http://www.motorrad-kaup.de/cms/


Der Kittelmann deines Vertauens wird es prüfen und entweder bemängeln und eine Nachrüstung fordern, oder ein Auge zudrücken.

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 1. Jan 2015
von bastlwastl
noch als anhang

das standlicht muss nicht über zündung ohne laufenden motor brennen,bei LKR

zwar bissl wirr aber ne eigene elektrische funktionsanlage ist nicht vorschrift .
kommt noch aus Kickstarter/Pedal zeitn

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 1. Jan 2015
von MichaelZ750Twin
Danke Männer !

Hat sich ja doch zu einem interessanten Thema entwickelt.
@Jochen: Wenn das Abblendlicht durchbrennt, schalte ich auf Fernlicht um und drücke die Lampe etwas nach unten.
Von einem 6V, 35W Fernlicht ist noch keiner blind geworden ;-)
Als ultimative Sicherheitsfunktion gesehen, hast du natürlich recht.
@Bambi: In diesem Fall geht es um 6 Volt, da helfen die LEDs leider nicht weiter.
@Wastl: LKR ist es nicht mehr, sondern KRAD bis 10 PS.
@FEZE: Das scheint ja ein Riesenladen zu sein, werde mich da mal umsehen.
@Tobi und manxman: Das Mopped muß der STVZO entsprechen. Da hat es aber zumindest die Möglichkeit gegeben, das Standlicht in einem separaten Gehäuse unterzubringen. Irgendeine dieser Kawa ZXR400/750 hatte eine separate Standlichtleuchte oberhalb des Scheinwerfers mittig montiert. So eine habe ich bereits montiert und ein 6V-Birnchen reingesteckt. Für einen Espressoracer mit rundem Scheinwerfer aber denkbar unförmig ;-)

Mir wurde hier im Forum von Sven genau der richtige Scheinwerfer einer Honda CB125 angeboten.
6V, 35/35W mit Standlicht im Scheinwerfer.
Beim Preis sind wir uns schnell einig geworden und ich habe ihn gekauft ;-)

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 2. Jan 2015
von Schinder
MichaelZ750Twin hat geschrieben: @Jochen: Wenn das Abblendlicht durchbrennt, schalte ich auf Fernlicht um und drücke die Lampe etwas nach unten.
Von einem 6V, 35W Fernlicht ist noch keiner blind geworden ;-)
Schon klar ... :grin:
So hats mir halt der Prüfer meine geringsten Mißtrauens mal nahegelegt.

Wobei es da ja nun gleich zu erklärbären gibt,
das ja das eigentliche Fahrlicht das sg. Fernlicht ist
und das Abblendlicht nun mal eine Beschneidung des Selbigen darstellt.
Wobei eine Fernlichtfunktion nicht mal vorgeschrieben ist,
also darf man ja wohl ohne Fahrlicht fahren,
jedoch, nur mit der "Drosselversion" des evtl weggefallenen Fahrlichts,
also ohne Fernlicht, darf man ja theoretisch auch wieder nicht,
aber eigentlich doch und dann ohne Aufblenden.

Da ist so ein Standlich doch wirklich sinnig,
muss man beim Betätigen des Lichtschalters doch erst mal stehenbleiben,
um die Zulassungsordnung zu wälzen, um festzustellen,
ob man nun mit Fahrlicht ungestatteterweise aufblendet oder das Abblendlicht
nun als verbotenes Fahrlicht mißbraucht, stößt hierbei auf die neuen Regelungen
für Tagfahrlicht und darf sich nun der totalen Verwirrung hingeben.



Öh ... nun ja ... sowas kommt halt von Überreglementierung ... :mrgreen:


Gruss, Jochen !

Re: Standlicht erforderlich ?

Verfasst: 2. Jan 2015
von Alrik
manxman hat geschrieben:Nach EG-Rili vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
So isses. Punkt.
Bedeutet bei EZ '82: Kannst es getrost weglassen.
Schinder hat geschrieben:Wobei es da ja nun gleich zu erklärbären gibt,
das ja das eigentliche Fahrlicht das sg. Fernlicht ist
und das Abblendlicht nun mal eine Beschneidung des Selbigen darstellt.
Wobei eine Fernlichtfunktion nicht mal vorgeschrieben ist,[...]
:lachen1: :stupid: