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80er, 125er oder Motorrad bis 10 PS ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von MichaelZ750Twin
Moin Männer,

gleich noch eine Frage, bevor ich im Frühjahr eine böse Überraschung erlebe !

Es geht um meine Yamaha RD80LC1, Bj, 1982.
Sie kam als 80er zur Welt und wurde von mir durch Verwendung eines 15er (statt 14er) Ritzels samt Gutachten von Yamaha zum Motorrad bis 10 PS umgerüstet und hat offiziell eine Höchstgeschwindigkeit von 91 km/h.
Mittlerweile wurden ja die 125er eingeführt, hatten aber eine Begrenzung auf 80 km/h, somit liege ich mit der RD darüber.
Kürzlich wurde aber die Geschwindigkeitsbeschränkung für 125er aufgehoben, nur noch die Leistung ist auf 15 PS begrenzt.
Genau in diese Klasse würde die RD jetzt fallen bzw. passen, was ich aber gar nicht möchte, da die Versicherungsraten dafür bestimmt wieder hoch sind. Ein Motorrad bis 10 PS ist aber spottbillig in der Versicherung ;-)

Kann ich beim TÜV bzw. der Zulassungsstelle wählen, in welche der beiden Klassen die RD eingestuft wird oder gibt es auch so etwas wie eine Zwangszuweisung in eine andere Fahrzeugkategorie ?

Jetzt noch die Krönung:
Mein jüngerer Sohnemann ist völlig moppedverrückt und wird in neun Wochen 16 Jahre jung. Er will unbedingt ein cooles Mopped haben. Die griff- und fahrbereite Schwalbe seines älteren Bruders lehnt er ab.
Könnte ich die RD für zwei Jahre in der 125er Klasse für 16- bis 18-jährige Fahrer einstufen lassen und danach wieder als Motorrad bis 10 PS laufen lassen ?
Klar, jedes Mal mit TÜV-Vorführung, Änderung der Papiere und der Versicherung, etc.

Freue mich auf eure Antworten und einen Fingerzeig, wie ich dieses Thema angehen kann/soll/muß ;-)

Re: 80er, 125er oder Motorrad bis 10 PS ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von manne
ich wollte mit einer 70er Dax mal sowas tun...


Ich bekam - so ungefähr - die Aussage dass eine "umtypisierung" zum Zeitpunkt den gesetzlichen Regelungen entsprechen muss..

Also von 80er Motorrad auf 125 wohl möglich...
eine Rückstufung aber Motorrad aber NICHT mehr weil das Fahrzeug in die jetzt existierende Fahrzeugklasse <125cc max 15PS passt und daher dort einzustufen ist. - Und eben nicht mehr als 10PS Motorrad... ausser es treffen nicht alle Randbedingeungen zu. Und da kommt jetzt das Gewicht ins Spiel.. kann das Leistungsgewicht ggf reduziert werden.... also Leistung legal gesteigert... (siehe 125er 2takt.... offen mit knapp 30 PS Motorrad..) gedrosselt 11KW.. ab 16 fahrbar...

Ich würde an deiner Stelle bei der Versicherung nachfragen ob Junior das Fahrzeug nicht fahren darf - da es von den Leistungsdaten ja innerhalb der Klasse ist könnte das evtl funktionieren...
Ich weiss auch einen Fall da wurde Juniors 125 auf Papa als Motorrad versichert... wegen der günstigeren Versicherung ..Die Papiere des Fahrzeug wurde NICHT geändert
Ein Fahrlehrer - mit aktuellem Wissensstand - könnte da ggf auch mit Infos dienen..

Manne

Re: 80er, 125er oder Motorrad bis 10 PS ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von BonsaiDriver
Moin

unsere Daxen und Monkeys sind alle als Leichtkraftrad bis 125 ccm eingestuft. :bulle:
Diese Einstufung wird schon durch die Steuerfreiheit der Leichtkrafträder vorgegeben.
Du mußt dir "nur" eine Versicherung suchen die dir die Versicherungsprämie eines 10PS Motorrades abverlangt - da gibt es einige nur eben nicht alle!!!
Bedingung es dürfen keine "Jungspunte" damit fahren!
Ich bezahle für meine kleinen jeweils 15,- bis 20,- € im Jahr, wobei meine große Guzzi auch nur 36,- € kostet, aber da entzieht es sich meiner Kenntnis wie sich die Versicherungsprämien zusammensetzen, alle Verträge sind jedoch mit einem hohen Schadensfreiheitsrabatt gesegnet

Re: 80er, 125er oder Motorrad bis 10 PS ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von bastlwastl
hallo

dein problem dürfte ein rein versicherungstechnisches sein und keines der zulassung
die führerscheinbedingungen geben die oberen rahmenbedingungen an
alles was sich unterhalb darin befindet ,darf gefahren werden .
geht mit ner KS100 zb. problemlos .

die eigentlichen kosten endstehen ,da du bei der versicherung dein alter bzw das alter der personen angeben musst
die das fahrzeug bewegen . heist selbst wenn es auf dich läuft muss dein Sohneman mit angegeben werden ,
und schon wirds wieder teurer ......

Re: 80er, 125er oder Motorrad bis 10 PS ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von Alrik
Wenn das Mopped in den Papieren als "Motorrad" (Kraftrad mit Leistungsbeschränkung?) steht, ändert sich bei Wiederzulassung überhaupt nix.

Re: 80er, 125er oder Motorrad bis 10 PS ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von MichaelZ750Twin
Danke, Männer, Ihr seid toll !

Dann werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und klären, wie die das handhaben werden.
Das Mopped ist immer noch angemeldet, die TÜV-Untersuchungen habe ich aber seit 2009 nicht mehr machen lassen und bin wie schon mal geschrieben, seit dem nicht mehr auf öffentlichen Strassen gefahren.
Ja, ist ein KRAD mit Leistungsbeschränkung.

Re: 80er, 125er oder Motorrad bis 10 PS ?

Verfasst: 31. Dez 2014
von Alrik
Dann ändert sich wie gesagt erstmal nix. Wenn das der Sohnemann fahren will, könnte es sein, dass man zulassungsmäßig ein Leichtkraftrad draus machen muss, aber da bin ich mir grad überhaupt nicht sicher und kann leider auch nicht nachschauen. :dontknow: