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TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von elorso
Servus,
mal ne Frage an die Juristenfraktion:
Ich hab ja meine XS gerade gekauft, seit Herbst ist sie ohne TÜV und abgemeldet, hat als kein Blech mehr am Arsch, aber Brief und Schein hab ich bekommen. Und Mopped per Spedition.
Eigentlich will ich ja umbauen, das wird soch ziehen. Muss ich die XS trotzdem erst ummelden auf mich? Ohne TÜV? Oder erst TÜV, dann ummelden und wieder abmelden? Oder alles erst, wenn sie fertig umgebaut ist?
Danke für die Hilfe!
Cheerio, El Orso
Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von GalosGarage
ohne tüv, keine ummeldung/ Anmeldung
Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von elorso
Das bedeutet im Gegenschluss, ich muss nicht ummelden, bevor nicht umgebaut?
Oder ist es sinnvoller, vor Umbau zu TÜVen etc.?
Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von igel
Kann man so oder so sehen. Manche tüven erst, um auch mit Umbau fahren zu können, andere (wie ich) bauen erst und machen dann Abnahme und HU in einem.
Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von GalosGarage
eine tüvung hat den vorteil, du kannst erst mal fahren u dich mit dem moped vertraut machen.
muss aber nicht, kann man machen.
zum tüv nach umbau musste eh nochmals um alles eintragen zu lassen.
und wie igel schreibt mach ich es auch.
hat aber das risiko, das sie mopete evtl. nicht durchkommt.
kommt drauf an, wie firm du bist mit den rechtlichen möglichkeiten des umbaus, bzw. ob du nen guten draht zum tüver hast.
jemand der das zum 1. mal macht, kann ich nur empfehlen den umbau zu projektieren und mit deinem tüver ab zu sprechen.
Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von elorso
Und noch in ganz doof: Zum TÜV mit Kurzzeit-Kennzeichen, richtig?
Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von manne
beim TÜV nachfragen - zumindest früher war es auch möglich Mopped abgemeldet auf dem Hänger zum TÜV zur Abnahme. Also komplett OHNE MÖGLICH
Wir fahren nur auf privatgelände....
einfach mal beim TÜV nachfragen..
Manne
Re: AW: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von Kaffeepause
richtig, oder wie bereits geschrieben mit Hänger.
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von GalosGarage
zum tüv bzw. anmeldestelle kann man auch ohne zulassung fahren.
bedingung dafür ist, ein ungestempeltes, bei der zulassungsstelle dir zugeordnetes kennzeichen redistriert ist.
ebenso muss eine EVB vorliegen, die genau diese fahrt zulässt.
mit der geschichte war ich mal bei der hiesigen polizei und wussten..... nix.
einer hat dann bei dem StVA angerufen, und wurde dann bestätigt.

Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Verfasst: 13. Mär 2015
von elorso
Super, danke!
Also erstmal Kurzzeitkennzeichen, ab zum Dampfkesselüberwachungsverein und dann noch n bissl rumknattern.