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Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 2. Apr 2015
von rollator1963
Moin moin erstmal ,
mein Name ist Jens und ich komme aus dem wunderschönen Hadenfeld. ?
(GOOGLE EARTH Wacken 4 Km ) Baue gerade eine GN 400 um,was auch der Grund war mich im Forum anzumelden.
Bin seit 1978 auf der "Piste" und baue und friggel seit dem an meinen Fahrzeugen rum.Nicht so ganz unbedarft,
seit 1988 Kfz Meister.
So das war die Vorstellung
Leider habe ich nicht den richtigen Platz gefunden.
Nun das PROBLEM!!!!
Seit dem 01,04,2015 sind Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU erhältlich.
WTF soll das?
Bei den meisten Fahrzeugen im Forum handelt es sich doch um" alte Schätzchen ",die neu aufgebaut werden.
Also garkeine gültige HU haben.
Ab züm TÜV ohne Probefahrt?Den/die Vegaser nicht einstellen? (K&N offen ....)
Auspuff nicht abgestimmt ?
Bremse nicht eingefahren und vieles mehr
Am besten noch eine Leistungsmessung auf dem Prüfstand.(Vergaser ,Filter, Auspuff
wenn der Motor 10/15 Jahre gestanden hat?
Motortod,Hobbiaufgabe oder Gemecker vom Prüfer (Mann läuft die Kiste Kacke?
Leider bekommt man als Privatperson kein rotes Kennzeichen.
Was ist von diesem "Geniestreich" der Regierung zu halten ?
Bitte um Lösungsvorschläge
MfG Jens
bitte keine Beurteilung der Gramatik ,Rechtsschreibfehler oder Augenkrebs

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 2. Apr 2015
von MichaelZ750Twin
Servus Rollator,

hatte erst kürzlich dieses Thema berührt:
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=31&t=6549
Da sind einige Infos drin.

Ansonsten ist die neue Regelung natürlich der Schwachsinn pur.
Es fehlt jetzt ganz klar eine gangbare Lösung für Endverbraucher, ihre alten Schätzchen nach langer Standzeit überhaupt probefahren und beim TÜV untersuchen lassen zu können !
Da kann einem aktuell nur noch der freundliche "Händler" mit einer roten Nummer weiterhelfen.

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 2. Apr 2015
von obelix
MichaelZ750Twin hat geschrieben:...Da kann einem aktuell nur noch der freundliche "Händler" mit einer roten Nummer weiterhelfen
Aber nicht legal:-) Der darf seine Nummer nicht aus der Hand geben, genau genommen müsste er bei jeder Fahrt dabei sein. Die Bestimmungen für die Händlerkennzeichen sind in den letzten Jahren immer restriktiver geworden. Und die Kontrollen und Sanktionen auch. Wenn Dir Dein Händler seine Werkstattbleche ausleiht, steht er mit einem Bein grundsätzlich im Bussgeldbereich und vor der Aberkennung.

Gruss

Obelix

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 2. Apr 2015
von MichaelZ750Twin
Hi Obelix,

heute ist doch schon 2. April !

Ist das tatsächlich die aktuelle Gesetzeslage ???
Ich fass es nicht !
Wie soll der Händler auf meinem Ein-Personen-Caferacer mitfahren ?
Ok, er fährt selber, aber will ich das und den Zeitaufwand wird er sich natürlich auch bezahlen lassen.

Dann wird es ja wirklich bitter, ein "abgestandenes" Mopped wieder in Betrieb zu bekommen.
Also fertig bauen, laufen lassen bzw. im privaten Hof mal fahren und per Hänger zum TÜV für die HU.
Ob das Mopped gut oder schlecht läuft, hat den TÜV dabei ja nicht zu jucken.
Dann mit HU-Bescheinigung zur Zulassungsstelle und final zulassen oder "gelbe" Nummer holen.
Kostet dann wieder ein paar Hundert Euros und einen Tag Urlaub, toll !

Schöne Grüße von den Schildbürgern !

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 2. Apr 2015
von rollator1963
Hallo , liebe Gemeinde
Erst mal danke für die Antworten.
Wie Obelix schon sagte ist die ROTE Nummer nur für Händler und deren Mitarbeiter,
fällt also flach
An Michael: Dem Prüfer ist es sicher nicht egal bei einer Probefahrt wie der Motor läuft
er sollte schon vernünftig Gas annehmen und sich nicht standig verschlucken oder ruckeln.
Die kleine Susi hat fast 13 Jahre gestanden
Vergaser TM 35 (zweitakt) Luftfilter K&N im Eigenbaugehäuse ,Auspuff Louis universal kurz.
muss also schon abgestimmt werden bei einer Probefahrt
desweitern andere Felgen und Reifen Stoßdämpfer Bremsanlage
Kommt bestimmt nicht so gut an wenn man nicht weiß ob alles funzt
Ich hab da was gebaut weiß nicht ob alles funktioniert dreh mal ne Runde vergiß den Kombi
und den Helm nicht
Vor der Abnahme soll noch eine Leistungsmessung gemacht werden (wegen Vergaser/Auspuff)
Also nach 13 Jahren Standzeit auf die Rolle und WoT
Das gefällt mir garnicht ,geht erfahrungsgemäß auch nicht gut
Mein Plan war alles gut abzustimmen,den Motor einzufahren
und dann ab auf die Rolle und zur Abnahme
Leider ist das seit dem 01,04,2015 per Gesetz nicht mehr möglich
LG Jens

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 2. Apr 2015
von MichaelZ750Twin
Hi Jens,
ich verstehe deine Bedenken nur zu gut.
Und ...
Solange das Mopped irgendwie gestartet werden kann und über eine halbwegs stabile, evtl. leicht erhöhte Standgasdrehzahl verfügt, hatten meine TÜV-Prüfer in den letzten 30 Jahren kein Problem damit.
Bei der kurzen Probefahrt auf dem TÜV-Gelände interessiert sich der Prüfer nicht für perfekte Gasannahme, sondern konzentriert sich auf den Bremsentest durch Fahrversuch.
Soweit meine Erfahrung ;-)

Jetzt müssen wir uns nur noch überlegen, ob man die Änderungen gleich eintragen lassen muß oder ob z.B. die Fahrgeräuschmessung wegen anderem Endtopf an einem späteren Termin, nach ordentlicher Vergaserabstimmung, stattfinden kann ?
Hauptsache erstmal die HU bestehen !
Da gibt es sicher verschiedene Ansichten der Experten ;-)

PS: Was ist "WoT" ?

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 2. Apr 2015
von Troubadix
MichaelZ750Twin hat geschrieben: PS: Was ist "WoT" ?

Wide
Open
Throttle

wenn ich raten müsste.



Troubadix

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 3. Apr 2015
von uwez
herzlich willkommen hier .

leider ist schwachsinn zu produzieren der büroktaten lohn , da bleibt echt nur sich irgendwie ein rotes kennz. zu borgen....

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 3. Apr 2015
von wimmerma
Ich denke, ganz so schlimm ist die neue Regelung doch nicht.

Quelle ADAC:

"Hauptuntersuchung
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde; damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen. "

Heißt im Umkehrschluß: Bei der Ausstellung des Kennzeichens bekommt man lediglich einen Vermerk bez. des fehlenden TÜV. Also nicht wirklich ein Problem....



Vorteile gibt es auch noch:

"Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden."

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 3. Apr 2015
von f104wart
wimmerma hat geschrieben: Vorteile gibt es auch noch:

"Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden."
Worin siehst Du da den Vorteil? ...Was ist, wenn ich ein Fahrzeug in HH kaufe und nach M überführen möchte? :dontknow:

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